Bezahlung in Bayern ohne Verbeamtung

  • Hallo zusammen,

    ich überlege derzeit ob für mich eine Verbeamtung in Frage kommen würde und würde gerne eure Erfahrungen dazu hören!

    Was sind die Vor-/ Nachteile?

    Und wonach wird ein Lehrer in Bayern mit 2. Staatsexamen bezahlt? Auch nach A13 oder gibt es da dann für Nicht-Beamte andere Besoldungsstufen?

    Danke! :)

  • Wenn du verbeamtet werden kannst dann macht eine Stelle als Angestellte Lehrer aus meiner Sicht keinen Sinn. Zu groß ist die Differenz beim Nettogehalt inkl. PKV, Altersvorsorge, Fürsorgepflicht im Krankheitsfall usw.

  • Wenn du verbeamtet werden kannst dann macht eine Stelle als Angestellte Lehrer aus meiner Sicht keinen Sinn. Zu groß ist die Differenz beim Nettogehalt inkl. PKV, Altersvorsorge, Fürsorgepflicht im Krankheitsfall usw.

    Danke für die Antwort! Ich denke mir nur, dass ich als Beamtin vielleicht weniger Freiheiten habe was Wohnort oder Nebentätigkeit angeht..

  • Danke für die Antwort! Ich denke mir nur, dass ich als Beamtin vielleicht weniger Freiheiten habe was Wohnort oder Nebentätigkeit angeht..

    Ernsthaft? Du meinst tatsächlich, dass bei Beamtinnen und Beamten der Dienstherr den Wohnort festlegt? Was genau meinst du gilt denn da für Beamtinnen und Beamte in beiden von dir vermuteten Bereichen anders als für Angestellte? Was genau davon hast du dir die Mühe gemacht zu verifizieren bzw. wohl eher zu falsifizieren, ehe du basierend auf Mutmaßungen eine finanziell durchaus relevante Entscheidung triffst?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ernsthaft? Du meinst tatsächlich, dass bei Beamtinnen und Beamten der Dienstherr den Wohnort festlegt? Was genau meinst du gilt denn da für Beamtinnen und Beamte in beiden von dir vermuteten Bereichen anders als für Angestellte? Was genau davon hast du dir die Mühe gemacht zu verifizieren bzw. wohl eher zu falsifizieren, ehe du basierend auf Mutmaßungen eine finanziell durchaus relevante Entscheidung triffst?

    Ich stehe noch lange vor der Entscheidung und denke, dass es vernünftig ist sich frühzeitig zu informieren. Ich habe mich bereits eingelesen und mir viele Erfahrungsberichte von anderen angehört und habe feststellen müssen, dass oftmals der Punkt mit der mangelnden Flexibilität am Beamtentum kritisiert wird. Und durch eine Zuweisung in einen bestimmten Regierungsbezirk wird ja der Wohnort mehr oder weniger vom Dienstherrn festgelegt. Daher verstehe ich nicht ganz warum das, was ich sage, für so viele Fragezeichen sorgt?

    Ob das bei Angestellten anders ist weiß ich nicht, jedoch habe ich mir das hergeleitet von denjenigen, die sich aufgrund dessen gegen eine Verbeamtung entschieden haben. Aber du kannst mich gerne des Besseren belehren, ich stelle ja Fragen, um von dem Wissen und den Erfahrungen anderer zu lernen :)

  • Ich stehe noch lange vor der Entscheidung und denke, dass es vernünftig ist sich frühzeitig zu informieren. Ich habe mich bereits eingelesen und mir viele Erfahrungsberichte von anderen angehört und habe feststellen müssen, dass oftmals der Punkt mit der mangelnden Flexibilität am Beamtentum kritisiert wird. Und durch eine Zuweisung in einen bestimmten Regierungsbezirk wird ja der Wohnort mehr oder weniger vom Dienstherrn festgelegt. Daher verstehe ich nicht ganz warum das, was ich sage, für so viele Fragezeichen sorgt?

    Ob das bei Angestellten anders ist weiß ich nicht, jedoch habe ich mir das hergeleitet von denjenigen, die sich aufgrund dessen gegen eine Verbeamtung entschieden haben. Aber du kannst mich gerne des Besseren belehren, ich stelle ja Fragen, um von dem Wissen und den Erfahrungen anderer zu lernen :)

    Als Beamtin habe ich ein Einstellungsangebot für Schule X erhalten und angenommen, wo ich dann wohnen möchte entscheide ich selbst. Dasselbe Einstellungsangebot hätte ich auch im Angestelltenverhältnis annehmen oder eben ablehnen können.

    Für die grundlegende Annahme eines ersten Einstellungsangebots macht die Wahl zwischen Beamtentum und Angestelltenverhältnis dich also keineswegs flexibler. Diese Flexibilität kommt vermeintlich erst später zum Tagen, wenn man sich versetzen lassen möchte und das sich ohne den Weg einer Entlassung und Neueinstellung zu gehen als schwierig herausstellt. Tatsächlich können sich aber auch Beamtinnen und Beamte aus dem Dienst entlassen lassen, um andernorts in Bayern ein Stellenangebot im Angestelltenverhältnis annehmen zu können, schließlich stellt das Berufsbeamtentum keine Form der Sklaverei dar. Die Flexibilität muss man sich im eigenen Kopf dann eben nur erlauben können. Nachdem Bayern das Altersgeld hat ist dieser Weg zumindest finanziell der attraktivere Weg, der keineswegs weniger flexibel ist betreffend der Möglichkeiten der Auflösung des Arbeitsverhältnisses.


    Auch als angestellte Lehrkraft dürfen Nebentätigkeiten deine Arbeitstätigkeit als Lehrkraft nicht beeinträchtigen, sind anzuzeigen und unter Umständen genehmigungspflichtig, etc.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Der Unterschied zwischen Beamte und Angestellte ist im Alltag, in den Rechten und Pflichten quasi inexistent (Nebenjob ist das einzige, was mir einfällt). und halt der große Geldunterschied.
    Das mit der Flexibilität ist nur bei Menschen, die keine Planstelle (egal, ob verbeamtet oder im Angestelltenverhältnis) annehmen, sondern nur befristete Verträge (Vertretungsstellen) annehmen.

    Wenn man eine Planstelle kündigt, geht es ganz schnell, aber man kann nicht einfach so ohne Weiteres die nächste Planstelle annehmen (man darf sich in der Regel nicht auf eine Planstelle bewerben, wenn man schon eine hat - außer es wäre in BY anders, vermutlich nicht), das heißt: nur um nebenbei 10 Stunden einen Nebenjob auszuüben auf das ganze Geld zu verzichten... ich weiß nicht.


    Ich stehe noch lange vor der Entscheidung und denke, dass es vernünftig ist sich frühzeitig zu informieren.

    WIE lange im Voraus planst du denn gerade?

  • Klar, muss jede/r selbst wissen. Ich hätte mir zu diesem Zeitpunkt im Studium solche Gedanken wahrscheinlich noch nicht gemacht, muss aber sagen, dass ich eine Nicht-Verbeamtung eigentlich auch nie großartig in Betracht gezogen habe.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    Zu dem Zeitpunkt (bzw. 3-4 Semester vor Ende des Studiums, dann kann noch was Anderes dazwischen) „wusste“ ich, dass ich nicht verbeamtet werde.

    Hätte ich mich doch mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass es doch sein kann bzw. dass die BL das Ganze unterschiedlich handhaben. Vielleicht wäre ich jetzt noch in NDS (Altersgeld) und nicht in NRW.

  • Zu dem Zeitpunkt (bzw. 3-4 Semester vor Ende des Studiums, dann kann noch was Anderes dazwischen) „wusste“ ich, dass ich nicht verbeamtet werde.

    Hätte ich mich doch mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass es doch sein kann bzw. dass die BL das Ganze unterschiedlich handhaben. Vielleicht wäre ich jetzt noch in NDS (Altersgeld) und nicht in NRW.

    Das ist natürlich doof und es auf jeden Fall wert, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ganz schön lange!

    Zitat vom 20.04.23:

    Ja genau, bei uns in Bayern dauert das Studium 7 Semester. Und ich schnappe ja immer wieder die Meinungen und Erfahrungen anderer zu diesem Thema auf, daher wollte ich da nochmal nachhaken - nach dem Motto lieber zu früh als zu spät :)

  • Zu dem Zeitpunkt (bzw. 3-4 Semester vor Ende des Studiums, dann kann noch was Anderes dazwischen) „wusste“ ich, dass ich nicht verbeamtet werde.

    Hätte ich mich doch mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass es doch sein kann bzw. dass die BL das Ganze unterschiedlich handhaben. Vielleicht wäre ich jetzt noch in NDS (Altersgeld) und nicht in NRW.

    Ich hätte da aber nochmal eine Frage zum Thema Altersgeld, nach meiner Recherche gibts das nämlich in Bayern noch gar nicht..? Bist du dir da sicher, dass es das auch in Bayern gibt oder habe ich vielleicht etwas überlesen?

    • Offizieller Beitrag

    oh es tut mir leid.
    Ich hatte Bayern/Altersgeld gegoogelt und das eine Schreiben gefunden, dabei überlesen, dass es eine _Forderung_ war.
    Ich habe jetzt nachgeschaut und tatsächlich hat Bayern weiterhin kein Altersgeld. Sorry sorry.

    Tja, macht deine Überlegungen nicht einfacher.

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