Auslandsdienstlehrkraft direkt nach Ref

  • Hallo Leute,


    ich komme jetzt in den zweiten Ausbildungsabschnitt ( Lehramt Gymnasium in Bayern ) und würde gerne direkt nach dem Ref als Auslandsdienslehrkraft ins Ausland gehen. Hat jemand damit Erfahrungen ? Ist sowas sofort möglich, oder muss man sich erst jahrelang an einer Schule in Deutschland "bewähren"?


    Viele Grüße,

    Hendrik

  • Hier gibt es bereits einige Threads zu dem Thema, die du über die Sucfunktion finden solltest. Ansonsten steht in den Ausschreibungen eigentlich immer genau mit dabei, was gesucht wird, also KuK welcher Schularten und Fächer sich bewerben können, welche Vorerfahrung vorausgesetzt wird, etc. Das sollte sich also online gut recherchieren lassen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Diese Website solltest du lesen:

    https://www.auslandsschulwesen…aefte/ADLK/adlk_node.html


    Darunter insbesondere:



    Zitat

    1. Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für eine Vermittlung als Auslandsdienstlehrkraft erfüllen Sie, wenn Sie im innerdeutschen Schuldienst verbeamtet oder unbefristet tarifvertraglich beschäftigt sind, die für die Anstellung laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und sich im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben, noch nicht das 63. Lebensjahr bei Dienstantritt vollendet haben. Bitte beachten Sie eine hinreichende Vorlaufzeit für das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren, vom Dienstherrn oder Arbeitgeber für eine Vermittlung ins Ausland freigestellt werden, und auch die mit ausreisenden Familienmitglieder bzw. anerkannte Lebenspartner für den Auslandsaufenthalt gesundheitlich geeignet sind (siehe Personalbogen Anlage 3).

    Wünschenswert sind Erfahrungen in der gymnasialen Oberstufe und in Abiturprüfungen (Sekundarstufe-II-Lehrkräfte) sowie Kompetenzen auf dem Gebiet Deutsch als Fremdsprache (DaF / DaZ) und des deutschsprachigen Fachunterrichts (DFU). Beurlaubte Lehrkräfte können sich erst nach Beendigung ihrer Beurlaubung bewerben. Diese Einschränkung gilt nicht für Lehrkräfte im „Sabbatjahr“. Zweitbewerberinnen und -bewerber müssen sich zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung erneut zwei Jahre im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben.

    Von: https://www.auslandsschulwesen…_blob=publicationFile&v=9


    Zusammengefasst: Du musst erst fest verbeamtet sein und dann kannst du das erst machen. Dein Plan funktioniert nicht.

  • Erstmal ne Stelle kriege, dann bist du erst mal auf Probe verbeamtet. Und dann steht da "im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben", ob das vor Ende der Probezeit schon gilt, kannst du dir vermutlich selber ausrechnen.

  • Du musst erst noch die Probezeit erfolgreich beendet haben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    aber du kannst dich auch "so" an Deutschen Auslandsschulen bewerben, du gilst als "Ortslehrkraft", das ist auch möglich (bist aber nicht im deutschen System).
    Ich glaube, es gibt auch eine Möglichkeit, von Deutschland aus noch vor der Planstelle geschickt zu werden (könnte es BPLK sein?), bin aber nicht sicher. Ortslehrkraft geht definitiv, ich kenne eine Menge (aber keine eigene Erfahrung, leider.)

  • Ah, ok. Stimmt, da hat CDL eher die vermutlich mit Hendriks extrem kurz angebundenem Beitrag gemeinte Frage beantwortet, als die tatsächlich wortwörtlich gestellte.

    Genau das. Aber da ich weiß, dass Kollege Plattenspieler es gerne sprachlich genau nimmt, könnt euch seine Irritation einordnen, angesichts meines Überspringens der wörtlich gestellten Frage zugunsten derjenigen, die rein inhaltlich angesichts des Kontextes wohl gemeint war.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Tut mir Leid, falls meine Frage nicht präzise gestellt war. Ich bin tatsächlich davon aus gegangen, dass die Voraussetzung der Verbeamtung nach dem Ref "einfach so" erfüllt ist, weil ich nicht wusste, dass nach dem Ref auch noch eine Probezeit ansteht. Mir ist nun tatsächlich nicht klar, ob es bei der Voraussetzung verbeamtet zu sein, die in der Seite, die CDL verlinkt hat, genügt, wenn man verbeamtet auf Probe/Widerruf ist, oder ob man auf Lebenszeit verbeamtet sein muss.

  • Tut mir Leid, falls meine Frage nicht präzise gestellt war. Ich bin tatsächlich davon aus gegangen, dass die Voraussetzung der Verbeamtung nach dem Ref "einfach so" erfüllt ist, weil ich nicht wusste, dass nach dem Ref auch noch eine Probezeit ansteht. Mir ist nun tatsächlich nicht klar, ob es bei der Voraussetzung verbeamtet zu sein, die in der Seite, die CDL verlinkt hat, genügt, wenn man verbeamtet auf Probe/Widerruf ist, oder ob man auf Lebenszeit verbeamtet sein muss.

    Du musst dich bewährt haben, sprich bereits auf Lebenszeit verbeamtet sein. Das dauert minimal 1 Jahr bei Verkürzung, 3 Jahre regulär, bis zu 5 Jahre bei Verlängerung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eine Bekannte aus Bayern sagte mir allerdings, dass bei ihr aufgrund von Lehrermangel niemand freigestellt wird für den Auslandsschuldienst. Ob dies jetzt nur für einige Regionen gilt oder nur für bestimmte Fächer weiß ich nicht. Sie ist Sonderpädagogin in München. Von

    Daher könnte Ortslehrkraft der bessere Deal für dich sein und danach erst eine Verbeamtung anstreben.


    Auf der Didacta tummeln sich auch immer Vertreter von ausländischen Schulen. Ich weiß gar nicht, wo die nächste ist, aber das könnte auch eine gute Adresse sein, um Kontakte zu knüpfen. Ich habe nach dem Studium ein Jahr im Ausland unterrichtet und es war eine tolle Erfahrung. Von daher, wenn sich für dich was ergibt, mach es!

  • Wenn du eine Planstelle bekommst, ja. Auf Probe erstmal. Normalerweise 3 Jahre lang. Danach hast du dich bewährt

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