Wechsel an eine kirchliche Schule in NRW - gibt es ein zurück?

  • Hallo Zusammen,


    ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.


    Aktuell bin ich Studienrat an einem öffentlichen Gymnasium des Landes NRW aber liebäugle aus diversen Gründen mit dem Wechsel an eine Schule in kirchlicher Trägerschaft.

    Hierzu müsste ich ja beim Land "kündigen" bzw. in den Status Beamter im Kirchendienst wechseln.


    Meine Frage nun; ist die Aufgabe des Statutes des Landesbeamten, wenn man ihn mal zugunsten der Kirche aufgegeben hat, endgültig oder ist es möglich irgendwann wieder an eine Schule des Landes zu gehen.


    Zudem: Aktuell bin ich noch A13. Bestünde ggf. auch die Möglichkeit von der Schule in kirchlicher Trägerschaft, sich auf eine A14-Stelle zurück zu bewerben.


    Meine Sorge rührt daher, dass ich immer mehr kirchliche Schulen kenne, die geschlossen werden. Daher wäre der Schritt den Landesbeamtenstatus aufzugeben ohne die Möglichkeit einer Rückkehr etwas risikobehaftet!



    Vielen Grüße

    Johannes

  • Auch wenn es ein anderes BL ist, sind die Strukturen evtl. ähnlich: In RLP arbeiten sowohl kirchliche Beamte (wobei das eigentlich ein beamtenähnliches Angestelltenverhältnis ist) als auch ausgeliehene Landesbeamte an kirchlichen Schulen. Geht Letzteres vielleicht auch in NRW?

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Hierzu müsste ich ja beim Land "kündigen" bzw. in den Status Beamter im Kirchendienst wechseln.

    Kannst du dich nicht beurlauben lassen? Das ist eigentlich der normale Weg

    • Offizieller Beitrag

    Und bei der Rückkehr ist Dir die Mitnahme der Beförderung, sofern sie im Kirchendienst erfolgt, nicht sicher.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • §111 Absatz 1 SchulG NRW. Wenn die kirchliche Schule dichtgemacht wird, ist zunächst der Dienstgeber verpflichtet dich weiter zu beschäftigen, falls das nicht möglich ist, wechselst du zum Land und behältst dabei eine evtl. Beförderung (in der Regel übernimmt die Stadt als nächster öffentlicher Schulträger die Schule, die müssen ihre Schüler ja irgendwo beschulen, wenn da auf einmal 1.000 Plätze wegfallen, wird das überall anders knapp)


    Eine Bewerbung von A13 (Kirchendienst) auf eine A14 (Landesdienst) geht meines Wissens nach nicht (auch nicht umgekehrt), aber auf A15 habe ich das schon ein paarmal erfolgreich mitbekommen (meistens Fachleitungsstellen, aber auch einmal eine stellv. Schulleitung beim Land).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Die Frage ist, ob es auf unbestimmte Zeit geht. Aber das mir dem Urlaub habe ich auch schon gelesen.

    Natürlich. Das ist das normale Vorgehen.

  • ... ich habe mal eine Frage, die etwas OT ist: gibt es denn eine Regelung/ Einschränkung für Beurlaubungen aus o.a. Grund in Zeiten des Lehrerinnenmangels oder wird das so genehmigt?

    Du bist doch weiterhin Lehrkraft. Also wieso sollte das nicht genehmigt werden bzw. eine Schulleitung hat da nichts mitzureden

  • Danke allen für die bisherige Hilfe!

    Um verlässliche Aussagen zubekommen, würde ich mich mit der Schulaufsicht für Schulen in freier Trägerschaft kurzschließen. Wer das in NRW ist, weiß wahrscheinlich jemand anderes hier.

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