50 Kilometer- Regel bei der Versetzung aus Elternzeit in NRW

  • Hallo zusammen,


    Ich habe schon mal einen Beitrag zum Thema Versetzung nach Elternzeit geschrieben, habe jetzt aber nochmal eine spezifische Frage zu der 50 km- Regelung.


    Laut der Regel habe ich Anspruch auf Versetzung in einem Radius von 50 km. Meine Stammschule liegt in diesen 50 km, wir haben uns im Vorhinein eh schon überlegt, wieder in unsere Heimat, welche 80 km weg liegt, zu ziehen. Das wäre nicht nur eine andere Schule, in der ich mich versetzen lassen möchte, sondern auch eine andere Bezirksregierung. Kann die Dezernentin/ Dezernent meiner jetzigen Bezirksregierung eine Versetzung auch nicht zulassen, oder bekomme ich wegen der 50 km Regelung von meiner jetzigen Schule bzw. Bezirksregierung gezwungen grünes Licht?


    Dankeschön schon mal!

    • Offizieller Beitrag

    Selbstverständlich darf es bei dieser Versetzung einen Regierungswechsel geben. Wäre albern, wenn jemand von Köln nach Paderborn zieht, dass es nicht geht (alles innerhalb von NRW, natürlich).
    Aber die 50km sind sehr lang und sehr breit. Da liegen mehr Schulen als deine Wunschschule

  • Danke für die Antwort. Also, wenn ich über den normalen Versetzungsweg gehe, brauche ich grünes Licht von Schulleitung und Bezirksregierung, nach Elternzeit innerhalb des 50 km-Radius (vorausgesetzt meine Stammschule liegt nicht in den 50 km) nicht?

  • Versetzung innerhalb des selben Schulamtes/ Teilzeit in Elternzeit:


    Ich habe vor mich selbst zu vertreten, allerdings nicht mehr an meiner Stammschule. Ich möchte aus diversen Gründen nicht zurückkehren. Das Schulamt, also meine Sachbearbeiterin (X), sicherte mir sehr euphorisch zu, sehr bald ganz wohnortsnah untergebracht zu werden. Ich solle einfach den zeitlichen Umfang und die ortswünsche per Mail schildern. Allerdings sein dann eine andere Sachbearbeiterin (Y) zuständig , an die sie mich verwies. Man würde schnell eine Lösung finden. Das ist nun über einen Monat her. Frau Y sagte am Telefon, sie dürfe mir erst Auskunft über den Dienstort erteilen, wenn im Mai Stellenbesetzungsgespräche gelaufen seien. Sie verwies mich wiederum an die zuständige Schulrätin. Vielleicht würde sie mir selbst etwas verraten, wenn ich meine Beweggründe dort schildern würde.


    Warum hält man denn so hinterm

    Berg, was für wichtige Gründe kann es geben?


    Bei mir geht es übrigens um

    Kinderbetreuungstage (welche das sind, gilt es nämlich noch festzulegen- man sollte meinen , ein Schulamt sei dankbar und kooperativ , wenn man sich nach den Bedürfnissen der Schule zu richten versucht) und Konferenztag, auch ein zweiter Elternteil braucht ein wenig Vorlauf- und Planungszeit mit seinem Arbeitgeber, oder?

  • Vor der Stellenbestzung kann das Schulamt garnichts sagen, weil es nicht weiß, wo der größte Bedarf ist.

    Ggf. hat die Schulrätin einen Plan unter der Prämisse, dass alle Stellen besetzt werden.


    Solche Planungen vorher anzudeuten ist immer so eine Sache... Wir alle kennen doch genug Kollegen, die extrem selektiv zuhören und sich dann tierisch aufregen, wenn eine Planung umgeändert werden musste.

  • Das ist wie mit dem Noten verraten kurz vor den Zeugnissen. Habe ich grundsätzlich nie gemacht und auch die jeweiligen KL habe ich gebeten so kurz vorher nichts zu sagen. Eine Kollegin meinte dann doch meine Noten auszuplappern. Schon gab es 10 Kandidaten die alle mit mir Ihre Note diskutieren wollten. Nach den Zeugnissen will in der Regel keiner mehr diskutieren. Aber vorher kann man ja nochmal auf die Tränendrüse drücken. Letztlich ist es hier genau so.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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