Stundenreduzierung aufgrund von chronischer degenerativer Sehschwäche

  • Hallo alle,


    ich leide unter einer degenerativen Sehschwäche, die immer wieder, auch operativ, behandelt werden muss, deren weiteres Fortschreiten wohl aber nicht wirklich aufzuhalten ist. Kann ich aufgrund immer schwierigerer Umstände im Klassenraum und beim Korrigieren, Lesen von Mitteilungen, Kollegiumsschreiben, etc. eine Art "Nachteilsausgleich" bekommen, z.B. in Form von Stundenreduzierung? Kann das mein Augenarzt bescheinigen? Muss ich zum Amtsarzt?

    Gibt es andere "Nachteilsausgleiche"?

    Ich bin angestellter Lehrer Sek I, 62 Jahre alt.


    Ich danke euch sehr für eure Hilfe!


    Beste Grüße, Bernd

  • Hast du schon einen Schwerbehindertenausweis beantragt? Wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, bekommst du je nach Grad der Behinderung eine (bezahlte) Stundenreduzierung. In welchem Bundesland arbeitest du?

  • Nein, noch nicht. Hab gelesen, dass erst, wenn du quasi blind bist, überhaupt einen Schwerbehinderungsgrad erhältst... Ich wollte beim nächsten Check mit dem Augenarzt darüber reden. Ich arbeite in NRW.

  • Ich würde auch erst einmal einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Kannst Du aktuell sagen, wie viel Sehstärke noch vorhanden ist?

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • Du kannst dich unabhängig davon, ob du einen Schwerbehindertenausweis hast, von der Schwerbehindertenvertretung deiner Bezirksregierung beraten lassen.

    Ich habe einen Schwerbehindertenausweis. Da habe ich mich schon vor Beantragung von der Schwerbehindertenvertretung gut beraten gefühlt. Die helfen gern.

    Beim Amtsarzt war ich dazu nicht.

    Falls du weitere Fragen hast, dann gern auch bei PN.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Ich würde auf jeden Fall in Kooperation mit deinem Arzt einen Grad der Behinderung beantragen, denn bestimmte Hilfen zum Nachteilsausgleich gibt es auch schon teilweise unter dem Grad von 50 (= Schwerbehinderung). Außerdem könntest du ab einem GdB von 30 eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen. Dann gibt es zwar keine Stundenermäßigung, aber vieles Andere. Für beides braucht man keinen Amtsarzt, sondern nur einen kompetenten behandelnden Arzt. Beratung von der Schwerbehindertenvertretung würde ich auch empfehlen.

  • Bitte auch beachten, dass du Anspruch auf betriebsmedizinische Versorgung hast.

    Das umfasst auch eine Angebotsvorsorge bzgl der Augen an Bildschirmarbeitsplätzen.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, bei Sehbehinderungen muss die Einschränkung stark sein, um eine Schwerbehinderung (GdB von 50) zu erhalten.

    Hier ist eine Tabelle: https://www.amd-netz.de/auswei…schwerbehinderte-menschen


    Was schon geschrieben wurde:

    Schwerbehindertenvertretung aufsuchen und beraten lassen

    Vorsorge beim Betriebsarzt

    Selbsthilfegruppe? (Die haben manchmal gute Tipps.)

    Eine Freundein meinte, dass auch der Integrationsfachdienst hilfreich sein kann.

  • Immer auch noch neben der „Haupterkrankung“ gucken, ob es nicht noch weitere, für eine Schwerbehinderung relevante, psychische oder physische Einschränkungen gibt.

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • Auf jeden Fall empfehle ich die Kontaktaufnahme mit der für Dich zuständigen Schwerbehindertenvertretung. Denn wir sind auch bei der Antragstellung behilflich. Der Tipp mit ggf. vorhandenen Co-Erkrankungen, möglicherweise sogar vorhanden nur noch nicht ärztlich bestätigt, ist sehr wichtig. Aber auch wenn Du nur einen GdB von 30 erhalten würdest, kann die SbV noch einiges für Dich tun.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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