Lernmittel: Kraft von Fachkonferenzbeschlüssen?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fachkonferenz beschließt, ein (analoges) Lehrwerk einzuführen/dazu zurückzukehren. Die Schulleitung möchte diesen Beschluss zurückweisen, weil er dem Digitalisierungskonzept der Schulleitung entgegensteht. Was ist von dieser Begründung rechtlich zu halten? Danke für eure Einschätzung!

  • Für Niedersachsen gilt: Ein Schulleiter kann innerhalb von drei Tagen Einspruch gegen einen Fachkonferenzbeschluss einlegen, wenn er der Meinung ist, der Beschluss verstößt gegen Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder gegen eine behördliche Anordnung oder gegen allgemeine pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe. Dann muss die Konferenz nochmal beschließen. Bleibt der Beschluss aufrecht, muss die Entscheidung der Schulbehörde eingeholt werden. Das hat aufschiebende Wirkung.


    In dem von dir geschilderten Fall sehe ich keinen der oben genannten Gründe als gegeben. Aber im Zweifel würde ich hier die Schulbehörde entscheiden lassen.

  • Ist es das Digitalisierungskonzept nur der Schulleitung oder wurde es an anderer ("höherer") Stelle in der Schule ebenfalls beschlossen?


    Eine Fachkonferenz als Teilkonferenz könnte sich nicht über Beschlüsse dieser Gremien hinwegsetzen. (Je nach Bundesland heißen die unterschiedlich, z.B. Gesamtkonferenz oder Schulvorstand oder ...)

  • Wenn die Schulkonferenz als höchstes Gremium der Schule in NRW ein Digitalisierungskonzept beschlossen hat, das in den Fachunterricht hineinwirkt, könnte die Schulleitung dies tatsächlich kritisch anmerken. Die Frage ist aber, ob die Schulkonferenz so dezidiert in die Belange einer Fachkonferenz eingreifen würde/sollte.

  • Beide Seite überschreiten da in gewisser Weise ihre Zuständigkeit, denn die Schulkonferenz entscheidet über die Einführung von Lernmitteln.

    Die wird natürlich normalerweise dem Vorschlag der Fachkonferenz folgen, wenn nichts dagegen spricht.

  • Beide Seite überschreiten da in gewisser Weise ihre Zuständigkeit, denn die Schulkonferenz entscheidet über die Einführung von Lernmitteln.

    Die wird natürlich normalerweise dem Vorschlag der Fachkonferenz folgen, wenn nichts dagegen spricht.

    Eine Fachkonferenz kann kein Lehrmittel einführen, sondern es nur der Schulkonferenz zur Einführung vorschlagen. Die Schulkonferenz kann entscheiden, dass das gewünschte Lehrwerk nicht analog, sondern digital angeschaft wird. Aber sicherlich wird ein Fachschaftsmitglied auf der Schulkonferenz sinnvoll begründen können warum das Werk nicht digital benötigt wird.

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