Arbeitszeitformulare bei Lehrkräften freier Träger

  • Ich bin gerade irritiert. Durch die neue Vorgabe die Arbeitszeit (Vorlage Formular, Zeit von bis) zu erfassen, passiert folgendes: Unterrichtsvorbereitung, Deputat usw = mehr Arbeitszeit als im AV steht. Das ist normal, da an als Lehrer ja in den Ferien etwas absetzt und auch die neue Vorbereitung schreiben kann (das konnte ich diesmal nicht, bin mitten im Schuljahr eingestellt worden).


    Freier Trägerschaft = freie Wirtschaft


    Nun hieß es in die Arbeitszeit darf nur der gehaltene Unterricht. Damit unterläuft man ja gerade die Arbeitszeitverordnung (=Erfassung aller Zeiten).


    Formular heißt auch "Arbeitszeit" nicht "gehaltene UE".

    Kennt sich jemand aus? Wie wird das in anderen Schulen gehandhabt?


    Die alten Lehrkräfte geben ihre Zeiten nichtan, nur ihre Unterrichtszeiten, sonst gäbe es Probleme bei der Überprüfung ?!

  • Frau Hase, ich würde dir ja gerne antworten, aber ich verstehe deine Beiträge nie vollständig.

    Anscheinend wird an deiner Schule nun die Arbeitszeit erfasst bzw schon länger, da du von deinem Einstieg mitten im Schuljahr berichtest.

    Das ist doch ein Träumchen!

    Wer sagt denn, dass in die Arbeitszeit nur gehaltene UE einfließen sollen?

  • Weshalb ist eine freie Trägerschaft nicht gleich Wirtschaft? Genauso erklärte es der Schulleiter. Wortwörtlich.


    Mein Problem: ich bekam ein Formular "Arbeitszeiterfassung" und die Aussage "ausfüllen". Das habe ich gemacht.

    Es kam zurück mit den Worten"es gelten ausschließlich gehaltene UE als Arbeitszeit". Was aus meiner Sicht Quatsch ist.


    Mich würde interessieren, wie das an anderen Stunden gehandhabt wird.

  • Es kam zurück mit den Worten"es gelten ausschließlich gehaltene UE als Arbeitszeit".

    Jeder vernünftige Stundenplaner drückt doch auf einen Knopf und kann sehen, wie viele Stunden die Lehrkraft unterrichtet hat und was ausgefallen ist? Wozu dient dann die Arbeitszeiterfassung, wenn nicht, um die weiteren dienstlichen Verpflichtungen zu erfassen, frage ich mich.

  • Vermutlich werden hier 2 Dinge durcheinander geworfen. Einerseits bemisst sich die Arbeitszeit (und auch die abrechenbare Mehrarbeit) von Lehrkräften zunächst tatsächlich an den gehaltenen Unterrichtseinheiten. Dahinter steckt die Annahmen, dass außerunterrichtliche Aufgaben damit weitgehend linear skalieren bzw. durch die Lehrkräfte eigenverantwortlich priorisiert werden. Andererseits erfüllt die reine Erfassung von Unterrichtseinheiten m.E. gerade nicht die Anforderung zur Erfassung der Arbeitszeit.

  • Weil Schulen in freier Trägerschaft unter der Schulaufsicht stehen und vom Land zum Großteil finanziert werden.

  • Weshalb ist eine freie Trägerschaft nicht gleich Wirtschaft?

    Zum einen kann es nicht das Gleiche sein, weil es noch andere Betriebe in der freien Wirtschaft gibt. Da wären wir dann bei Teilmenge.


    Auf der anderen Seite dürfte es auch bei den freien Trägern noch eine staatliche Schulaufsicht geben. Und dann wäre da noch die Frage, welcher Tarifvertrag für euch gilt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mich würde interessieren, wie das an anderen Stunden gehandhabt wird.

    An den meisten Schulen dürfte es so etwas nicht geben.


    Wir wissen weder, was in deinem Arbeitsvertrag steht, noch kennen wir den Tarifvertrag. Deine sonstigen Informationen sind spärlich.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wirf einen Blick in deinen Arbeitsvertrag, was genau dort steht und lass dich ggf. von deiner Gewerkschaft dazu beraten.


    Ich war vor meiner Zeit im Schuldienst u.a. eine Zeit lang als Honorarkraft tätig für verschiedene freie Bildungsträger. Der Stundenlohn war erheblich höher als das jetzt im Schuldienst der Fall ist, dafür konnte ich aber gemäß Vertrag auch nur gehaltene UE abrechnen (Vorbereitungszeiten wurden pauschal über den Stundenlohn mit abgegolten) und hatte auch meine Krankenversicherung selbst zu tragen.

    Je nachdem, welches vertragliche Konstrukt bei dir vorliegt kann es also völlig in Ordnung sein, dass du lediglich die gehaltenen UE abrechnen kannst oder auch nicht. Das vermag von uns niemand zu beurteilen und hat auch nichts damit zu tun, wie was an anderen Schulen gehandhabt wird.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vermutlich werden hier 2 Dinge durcheinander geworfen. Einerseits bemisst sich die Arbeitszeit (und auch die abrechenbare Mehrarbeit) von Lehrkräften zunächst tatsächlich an den gehaltenen Unterrichtseinheiten. Dahinter steckt die Annahmen, dass außerunterrichtliche Aufgaben damit weitgehend linear skalieren bzw. durch die Lehrkräfte eigenverantwortlich priorisiert werden. Andererseits erfüllt die reine Erfassung von Unterrichtseinheiten m.E. gerade nicht die Anforderung zur Erfassung der Arbeitszeit.

    Dem stimme ich Dir zu. Die Problematik liegt m.E. darin, dass TZ-Kräfte mit unterschiedlichen TZ-Anteil wie VZ-Kräfte außerhalb des Deputats eingesetzt werden. Damit wird die Mehrarbeit in dem Sinne nicht erfasst.


    Der Passus " mit der UE ist sämtliche weitere Arbeit abgegolten" kann maximal Vor-und Nachbereitung inkludiert werden, jedoch nicht alle weiteren Aktivitäten.


    Man könnte maximal den TVL SN zugrunde legen, WENN im AV auch nur ein Wort zu TVL fallen würde. (Da steht nichts).


    Ein Stundenplaner würde die UE sofort sehen, nur: Wir haben gar keinen Stundenplaner!


    So vermute ich, dass wie "Der Germanist" schreibt, die weiteren Stunden erfasst werden soll(t)en und nun auffällt, dass die Lehrkräfte alle ein großes Paket an Mehrarbeit außerhalb des Deputats haben (weswegen große Unzufriedenheit herrscht und das Thema Kündigung von einigen geflüstert wird).

  • Dem stimme ich Dir zu. Die Problematik liegt m.E. darin, dass TZ-Kräfte mit unterschiedlichen TZ-Anteil wie VZ-Kräfte außerhalb des Deputats eingesetzt werden. Damit wird die Mehrarbeit in dem Sinne nicht erfasst.

    Dass das in der Praxis oft noch so läuft, ist unbestritten. Die Teilzeiterlasse der Bundesländer sprechen hier aber eine ganz klar andere Sprache und begründen den Anspruch für Teilzeitkräfte, auch für außerunterrichtliche Tätigkeiten nur entsprechend ihrer Quote herangezogen zu werden.

    Der Passus " mit der UE ist sämtliche weitere Arbeit abgegolten" kann maximal Vor-und Nachbereitung inkludiert werden, jedoch nicht alle weiteren Aktivitäten.

    Nein, das ist ein Fehlschluss. Die Arbeitszeit von Lehrkräften wird nur in UE gemessen, wie oben ausgeführt sind alle anderen Tätigkeiten dort bereits pauschal mit eingepreist. Umso wichtiger ist aber die saubere Erfassung dieser Tätigkeiten und ihres Umfangs.

  • Wie erfasst man "sauber"?

    Ich soll ja nur die Stunden angeben.


    Für mich führe ich aber eine Liste in der Art: 7-8 Uhr Vorbereitung Klasse xy, 8:15bis xy Uhr Unterricht, 14 Uhr - 15 Uhr Vorbereitung Schulfest,

    jeweils mit Arbeitsort

    Aufsichten habe ich jetzt nicht dokumentiert


    Ferien:

    7-12 Uhr Sekretariat- Aufgaben xy


    Einfach auch als Übersicht für mich und da ist mir aufgefallen, dass ich doch viel in "andere" Dinge eingeplant bin.

  • Wie erfasst man "sauber"?

    Ich soll ja nur die Stunden angeben.

    Wie gesagt: diese Anweisung widerspricht m.E. der Vorgabe der Arbeitszeiterfassung durch den EuGH, die sich gerade gegen pauschale Systeme (z.B. auch Vertrauensarbeitszeit) wendet.


    Eine "saubere" Erfassung erfasst tatsächlich die komplette Arbeitszeit. Ich handhabe das seit geraumer Zeit für mich bereits über eine App so und habe dafür Kategorien angelegt, die sich auch weitgehend in der nds. Arbeitszeitstudie von 2015 finden. Ein Beispieltag könnte dann (etwas anonymisiert) so aussehen:


    07:35-07:50 Arbeitsorganisation (Sortieren und Priorisieren von Dienstmails)

    07:50-08:00 Unterrichtsnahe Tätigkeiten (-> Vor- und Nachbereitung, inklusive "Rüstzeiten")

    08:00-09:30 Unterricht (Lerngruppe A, Fach X)

    09:30-09:45 Kommunikation (-> Beantworten von Mails)

    09:45-11:15 Unterricht (Lerngruppe B, Fach Y)

    11:15-11:40 Kommunikation (Pädagogische Kommunikation mit Kollegen)

    11:40-13:10 Unterricht (Lerngruppe A, Fach Y)

    13:10-13:45 Pause (nicht angerechnet, falls "echte" Pause, sonst wie oben)

    13:45-15:15 Kommunikation (Dienstbesprechung im Fachteam)

    18:30-19:15 Unterrichtsnahe Tätigkeiten (-> Vor- und Nachbereitung, inklusive "Rüstzeiten")


    PS: Das liest sich sehr lang und aufwendig, ist mit einer geeigneten App aber in weniger als 3min erledigt.

  • Für mich führe ich aber eine Liste in der Art: 7-8 Uhr Vorbereitung Klasse xy, 8:15bis xy Uhr Unterricht, 14 Uhr - 15 Uhr Vorbereitung Schulfest,

    jeweils mit Arbeitsort

    Aufsichten habe ich jetzt nicht dokumentiert

    puh was ein Wahnsinn. Erinnert mich an das unnötige Buchen von Stunden auf Projekte.

    PS: Das liest sich sehr lang und aufwendig, ist mit einer geeigneten App aber in weniger als 3min erledigt.

    Diese müssen dann aber auch dort geführt werden. Bei mir kämen dann noch 10 Minuten über die Erfassung aufregen (was ja auch dienstlich veranlasst ist) dazu.

  • Diese müssen dann aber auch dort geführt werden. Bei mir kämen dann noch 10 Minuten über die Erfassung aufregen (was ja auch dienstlich veranlasst ist) dazu.

    Ja natürlich. Das ist ja kein Problem. Sich über äußere Rahmenbedingungen aufregen habe ich vor langer Zeit aufgehört, bringt eh nichts. Ok...in dem Fall brauche ich mich auch deshalb nicht aufregen, da ich die Zeit ja freiwillig erfasse und zur aktiven Steuerung meiner Arbeit nutze.

  • Es gibt unter den privaten Schulen genehmigte und anerkannte Ersatzschulen, die zu beamtenähnlichen Konditionen anstellen und Ergänzungsschulen, die in vielerlei Hinsicht ihr eigenes Süppchen kochen dürfen.


    Mich erinnern die geschilderten Unterrichtsbedingungen an meine Zeit als Musikschullehrer, als ich für städtische Kommunen als scheinselbständige Honorarkraft tätig war. Da wurden auch nur die gehaltenen Stunden abgerechnet, in den Ferien, an Feiertagen, wenn ich oder die Lerngruppe (die meist nur aus einer einzelnen Person bestand) nicht anwesend war (aus welchen Gründen auch immer), wurde kein Honorar gezahlt. Vor- und Nachbereitung war mit dem Honorar abgegolten, ebenso eine (i. Z. 1) Konferenz pro Jahr. Allerdings lag der Stundensatz nicht deutlich höher, sondern bei 16,50€ brutto. Für die Krankenversicherung musste ich natürlich auch selbst sorgen.

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