Altersgrenze Verbeamtung

  • Ja, das kann man ganz gut im Voraus ausrechnen. Wie gesagt, die GEW hat z.B. einen entsprechenden Rechner, ich vermute Personalrat oder andere Gewerkschaften auch.
    Das war ja jetzt gerade in Berlin interessant für viele bei der Frage, ob Verbeamtung ja oder nein.

  • Danke dir. Ja genau. Ich überlege nicht früher auszusteigen, sondern evtl. ein paar Jahre, so lange meine Kinder noch U18 sind, in TZ zu arbeiten. Mir ist aber nicht ganz klar, ob ich damit genau auf den Pensionsbetrag von 40 Jahren VZ komme oder ob ich dann drunter bleibe. Kann man das jetzt schon in Voraus ausreichen? Ich habe 17 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und werde voraussichtlich 27 Jahre verbeamtet sein. Also hab ich insgesamt 44 Arbeitsjahre. Daher bin ich vermutlich irgendwo an der magischen Grenze.

    Ich rate dir, das bisschen "Schmerzensgeld" für den GEW-Beitrag zu investieren. Die Gegenleistung hat sich bei mir schon mehrfach in € und Cent ausgezahlt - wobei das für mich nicht Ausschlag gebend war, in die Gewerkschaft einzutreten. Ich bin bereits seit dem Studium Mitglied. Du bekommst - nicht nur bei komplizierten Lebensläufen - sehr kompetente Hilfe und zudem Fortbildungen, die den Namen verdienen.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.

  • Die Altersgrenze hat folgenden Hintergrund:
    Als Beamter "erarbeitet" man sich den Ruhegehaltsanspruch - und dabei auch das Mindestruhegehalt. Mit weniger als 20-25 Dienstjahren entstünde ein Missverhältnis.

    Theoretisch klar - praktisch aber teilweise unlogisch. Hier in RLP wird das Referendariat auf die Altersgrenze angerechnet, heißt, wenn du unter 45 Jahren bist und das Referendariat damit beginnst, kannst du theoretisch auch noch verbeamtet werden, wenn du das Referendariat ca. 1,5 Jahre später beendest oder 2 Jahre (als Quereinsteiger). Wenn du dich dafür entscheiden solltest, das Referendariat in Teilzeit zu machen, brauchst du als Quereinsteiger ganze 3,5 Jahre, die dann auch noch angerechnet werden können on top. Gleichzeitig kann aber jemand, der das Ref in Vollzeit macht und kein Quereinsteiger ist, eventuell mit 47 Jahren nicht mehr verbeamtet werden, bloß weil sein / ihr Ref kürzer ist. Logisch ist das nicht. Bürokratie aber schon.

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