WIederverwenden mündlicher ABiturprüfunegen

  • Hallo,

    mir ist der Text der Apo-Gost NRW bekannt. Bezieht sich auf das Stellen "neuer Aufgaben" auf ganz neue Aufagben oder auf neue Aufegeben für die Schülerinnen und Schüler?

    Oder konkret, darf man eine Prüfung, die man vor 2-3 Jahren gestellt hat, erneut stellen?

    Vielen Dank für eure Antort

    • Offizieller Beitrag

    Das Wiederverwenden von Aufgaben ist nicht unzulässig, sollte aber natürlich nicht im direkt darauffolgenden Jahr bzw. in Jahrgängen mit Geschwisterkindern, die in demselben Fach mündliches Abitur machen, erfolgen.
    Der zitierte Passus bedeutet somit nicht, dass jedem Prüfling bzw. jedem Dreierblock jedes Jahr eine ganz neue Aufgabe zu stellen ist.

  • Das Wiederverwenden von Aufgaben ist nicht unzulässig, sollte aber natürlich nicht im direkt darauffolgenden Jahr bzw. in Jahrgängen mit Geschwisterkindern, die in demselben Fach mündliches Abitur machen, erfolgen.
    Der zitierte Passus bedeutet somit nicht, dass jedem Prüfling bzw. jedem Dreierblock jedes Jahr eine ganz neue Aufgabe zu stellen ist.

    Ich verwende Prüfungsaufgaben in 2-3 Jahresabständen wieder, wenn diese noch zeitgemäß sind.

  • Ich klinke mich mal ein: wie siehts denn aus mit mündlichen Prüfungen, die aus Altabiklausuren zusammengekürzt wurden? Mein Kenntnisstand war immer, dass das ein absolutes no go sei, an der Schule einer Freundin scheint das aber völlig Usus zu sein. Ist natürlich fix erstellt... aber darf mans?

  • Ich klinke mich mal ein: wie siehts denn aus mit mündlichen Prüfungen, die aus Altabiklausuren zusammengekürzt wurden? Mein Kenntnisstand war immer, dass das ein absolutes no go sei, an der Schule einer Freundin scheint das aber völlig Usus zu sein. Ist natürlich fix erstellt... aber darf mans?

    Was soll man dazu sagen außer... wo kein Kläger...?

  • Ich klinke mich mal ein: wie siehts denn aus mit mündlichen Prüfungen, die aus Altabiklausuren zusammengekürzt wurden? Mein Kenntnisstand war immer, dass das ein absolutes no go sei, an der Schule einer Freundin scheint das aber völlig Usus zu sein. Ist natürlich fix erstellt... aber darf mans?

    Wir machen das auch. Warum auch nicht?

  • state_of_Trance

    Ja, sicher... an meiner alten Wirkungsstätte wurde nur vor jedem Abidurchlauf explizit darauf hingewiesen, dass es nicht zulässig sei, deswegen war ich verwundert.

    Gebe aber zu, ich hab noch nicht versucht, selbst irgendwo eine rechtssichere Antwort zu finden. Mir fiel nur gerade beim Lesen des Threads unser Gespräch neulich ein und dachte, vielleicht ist ja jemand spontan firm in den Regularien 😊

    • Offizieller Beitrag

    Altabiturklausuren - zumindest in NRW immer die letzten drei Jahre - sind faktisch öffentlich zugänglich für die SchülerInnen.

    Die Klausuren aus den Jahren davor sind je nach Verlag, der sich darauf stürzt, auch zugänglich.

    Die Deutung dieses Umstands geht offenbar auseinander.

    Manchmal braucht es gleichwohl keine gesetzliche Regelung sondern gesunden Menschenverstand...

  • Altabiturklausuren - zumindest in NRW immer die letzten drei Jahre - sind faktisch öffentlich zugänglich für die SchülerInnen.

    Die Klausuren aus den Jahren davor sind je nach Verlag, der sich darauf stürzt, auch zugänglich.

    Die WBKs haben ja aber auch Zugriff auf die Herbstabiture, die weder auf der Internetseite noch von den Verlagen veröffentlicht werden.

    Wie ist denn dieser "Umstand zu deuten"? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Die WBKs haben ja aber auch Zugriff auf die Herbstabiture, die weder auf der Internetseite noch von den Verlagen veröffentlicht werden.

    Wie ist denn dieser "Umstand zu deuten"? ;)

    Manchmal braucht es gleichwohl keine gesetzliche Regelung sondern gesunden Menschenverstand...

  • Ich finde diese Frage auch klärungsbedürftig, insbesondere für die mündliche Prüfung. Der Hinweis "Gesunder Menschverstand" hilft mir hier nicht - Bolzboldbitte nicht persönlich nehmen:), diese Phrase triggert mich a bissl. Ich verbinde sie mit "Generalrecht für sich beanspruchen" und monokausaler Betrachtungsweise. Auch wenn Du das wahrscheinlich nicht so meinst.

    Wenn wir uns mal die Argumente für und wider einer Wiederverwendung von Aufgaben ansehen, finde ich da durchaus mehrere Aspekte:

    • Arbeitsersparnis - mögen wir doch alle!
    • Qualitätssicherung des Materials: Einer bereits gestellten Prüfung haften Erfahrungswerte an. Eventuell wurden nach der ersten Durchführung Optimierungen vorgenommen, etwa Rechtschreibfehler korrigiert, Formulierung verbessert, das LayOut verbessert etc. Bei der Wiederverwendung ist das Material besser.
    • Qualität des Prüfungsgesprächs: Auch hier kann vorhandene Erfahrung zu einem besseren Prüfungsgespräch führen, weil der Prüfer die Fallstricke besser kennt, die Schwierigkeiten der Aufgabenteile besser abschätzen etc.
    • Inhaltlich ist zu schauen, was da überhaupt abgeprüft wird - sind da viele Fakten und Routinen bei? Dann ist ein erneutes Stellen gefährlicher als wenn auf Erklärungen und auf Erläuterungen der Schwerpunkt gesetzt wird, die kann man schlechter auswendig lernen. Bzw eine simple Abwandlung, die dem Prüfer wenig Arbeit macht, etwa das Einfügen von einem "nicht", bewirkt unter Umständen, dass ein Auswendiglernen der letzten Prüfung in die falsche Richtung läuft und das "nicht-Denken" des Prüflings sofort entlarvt wird.
    • Und - wie oben Bolzbold schon genannt - wie sind die Prüflinge vernetzt? Da könnte ich am ehesten mit "gesundem Menschenverstand" was anfangen als Hinweis. Dass man als Prüfer diese Vernetzung einschätzen kann und im Zweifelsfalls - also wenn man sie (noch) nicht richtig einschätzen kann - vorsichtiger ist mit der Wiederverwendung.
    • Oder - wie oben s3g4 ebenfalls schon genannt - man verwendet eine Periodizität der Wiederverwendung, die nicht nachvollziehbar ist/keine Regelmäßigkeiten aufweist (und damit streng genommen auch nicht periodisch ist).

    Die - sogar gebilligte - Bekanntgabe von den Prüfungsaufgaben ist sogar Uses an meiner Uni (Hannover) gewesen. Dort waren ALLE möglichen Aufgaben für die vierstündige schriftliche Examensprüfung im Fach Physik allen Prüflingen vor der Prüfung zugänglich. Das klingt jetzt erst mal skandalös. Tatsächlich waren auch alle Aufgaben in meiner Prüfung aus diesem Katalog, also sie wurden wortwörtlich genauso wieder gestellt.
    Wo ist dann der Haken? Ganz einfach: Der Katalog umfasst insgesamt etwa 100 Aufgaben. Eine dieser Aufgaben hat einen Bearbeitungsumfang von etwa 2 h. Wenn man durch bloßes Auswendiglernen (komplett ohne Verstand) garantiert eine 1.0 schreiben will dann müsste man halt 200 h Aufgabenbearbeitungen auswendig lernen. Das schafft halt kein normaler Mensch. Hinzukommt noch, dass viele Aufgaben zueinander ähnlich sind, kleine Variationen, die aber völlig andere Vorgehensweisen produzieren.

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