Pro Lehrer/innen-Kopf oder pro SchĂŒler/innen-Kopf?
Bei ersterem muss man genau abwÀgen.
Das kommt auf den gebuchten Tarif an.
Pro Lehrer/innen-Kopf oder pro SchĂŒler/innen-Kopf?
Bei ersterem muss man genau abwÀgen.
Das kommt auf den gebuchten Tarif an.
Das kommt auf den gebuchten Tarif an.
Wie kann ich aus meiner Verbeamtungsurkunde erkennen, welchen Tarif ich habe? Achso, falls wichtig, natĂŒrlich RLP.
GrundsÀtzlich denke ich, dass du das sowieso mit deiner Schulleitung absprechen musst. Denn ein Schulausschluss wird sicher nicht ohne deren Beteiligung ausgesprochen werden.
Ist bekannt.
Wir sind an der Sache dran.
Auch alles eine Frage der Orga bzw. von Absprachen. Wir haben vor etlichen Jahren mal in einer Gesamtkonferenz beschlossen, dass Konferenzen und Dienstbesprechungen max. zwei Stunden dauern sollen. Das klappt bislang sehr gut; meistens benötigen wir nicht mal komplette zwei Stunden.
Vorbildlich, đ wĂŒrde ich mir auch wĂŒnschen
Das ist doch keine OrdnungsmaĂnahme? Und das Wort "ĂŒberweisen" habe ich in dem Zusammenhang noch nie gehört.
Eigentlich mĂŒssen "die Eltern einem Schulwechsel zustimmen", da wird niemand ĂŒberwiesen wie beim Arzt.
Der Beratungslehrer darf ĂŒbrigens dich beraten.
Und du darfst den MSD E (oder sonstwelchen) auch ohne Zustimmung der Eltern fĂŒr DEINE Beratung anfordern. Der darf dann halt das Kind nicht anschauen.
Zudem ist ein Schulausschluss ja das Ende von einer Reihe an MaĂnahmen, die vorher liefen.
Leider falsch:
Der Begriff âĂberweisung an eine andere Schuleâ ist ein juristisch gĂ€ngiger Begriff im Schulrecht.
Ich sehe schon: das Thema âSchulausschluss in der GSâ ist eine nicht so hĂ€ufige Erfahrung.
Freilich sind die Kinder ja auch noch sehr jung.
Habe ich andere Erfahrungen mit. Gerade in den Anfangsjahren kristallisieren sich manche Kinder als unbeschulbar heraus oder als kleine Menschen mit riesigen Problemen, was dann, nach einer Menge anderer Arbeit, zuerst im dreitĂ€gigen und dann im zweiwöchigen Schulausschluss zu ihrem Schutz und dem der Anderen mĂŒnden kann, bishin zur Unbeschulbarkeit (haben wir leider auch einen Fall).
Nur nehme ich, wie chilipaprika, ein "ThemenabfrĂŒhstĂŒcken", wahr, was ich vorhin auch schrieb, bevor von dir dann doch noch etwas mehr Details kamen, die direkt drĂŒber standen, weshalb ich löschte. Ich verstehe die Intention fĂŒr ein "Impulsgeben" und die Anderen schreiben lassen nicht so ganz. Vielleicht geht das ja anderen genauso, weshalb zumindest ich etwas wortkarger geworden bin, zumal sich mir der Sinn einer Beschreibung, warum wir SuS aus der Schule entfernt haben, nicht ganz erschlieĂt. Geht doch keinen was an, auĂer die Internen.
Leider falsch:
Der Begriff âĂberweisung an eine andere Schuleâ ist ein juristisch gĂ€ngiger Begriff im Schulrecht.
Du hast Recht, ich bitte um Entschuldigung.
Der Gag von s3g4 ist aber trotzdem gut, ich hoffe, dir gefÀllt er auch.
Habe ich andere Erfahrungen mit. Gerade in den Anfangsjahren kristallisieren sich manche Kinder als unbeschulbar heraus oder als kleine Menschen mit riesigen Problemen, was dann, nach einer Menge anderer Arbeit, zuerst im dreitĂ€gigen und dann im zweiwöchigen Schulausschluss zu ihrem Schutz und dem der Anderen mĂŒnden kann, bishin zur Unbeschulbarkeit (haben wir leider auch einen Fall).
Nur nehme ich, wie chilipaprika, ein "ThemenabfrĂŒhstĂŒcken", wahr, was ich vorhin auch schrieb, bevor von dir dann doch noch etwas mehr Details kamen, die direkt drĂŒber standen, weshalb ich löschte. Ich verstehe die Intention fĂŒr ein "Impulsgeben" und die Anderen schreiben lassen nicht so ganz. Vielleicht geht das ja anderen genauso, weshalb zumindest ich etwas wortkarger geworden bin, zumal sich mir der Sinn einer Beschreibung, warum wir SuS aus der Schule entfernt haben, nicht ganz erschlieĂt. Geht doch keinen was an, auĂer die Internen.
Danke fĂŒr die Worte, vor allem den ersten Abschnitt.
FĂŒr mich ist momentan die TĂ€tigkeit Ă€uĂerst frustrierend. Wir sehen aber auch - nach vielen GesprĂ€chen, Sozialtraining etc. keine andere Möglichkeit (mehr).
Ich verstehe den letzten Satz deines Beitrages leider nicht ganz.
Du hast Recht, ich bitte um Entschuldigung.
Der Gag von s3g4 ist aber trotzdem gut, ich hoffe, dir gefÀllt er auch.
WĂ€re ich derzeit nicht betroffen, dann ja.
Karma is a bitch. đ€š
Ich arbeite an einer Förderschule, ich kenn solche Kinder zur GenĂŒge.
Humor ist, wenn man trotzdem lacht ![]()
Ich arbeite an einer Förderschule, ich kenn solche Kinder zur GenĂŒge.
Humor ist, wenn man trotzdem lacht
Respekt. Und das meine ich ganz ernst. đââïž
Danke. Jede Schulform hat ihre ganz eigenen Herausforderungen, dein Job ist nicht leichter, nur anders.
Ich verstehe den letzten Satz deines Beitrages leider nicht ganz.
Was genau? Dass es nur intern wichtig ist und nicht fĂŒr AuĂenstehende?
Was genau? Dass es nur intern wichtig ist und nicht fĂŒr AuĂenstehende?
Okay, so hatte ich es aufgefasst. Danke.
Leider falsch:
Der Begriff âĂberweisung an eine andere Schuleâ ist ein juristisch gĂ€ngiger Begriff im Schulrecht.
Wie ein anderer User schrieb: nicht als OrdnungsmaĂnahme.
Leider falsch:
Der Begriff âĂberweisung an eine andere Schuleâ ist ein juristisch gĂ€ngiger Begriff im Schulrecht.
In welcher Norm ist das denn geregelt? Ich habe davon noch nie gehört
Erziehungs- und OrdnungsmaĂnahmen:
BayEUG Art. 86 gilt fĂŒr alle Schularten, auch fĂŒr Grundschulen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86
An meiner Grundschule gab es ĂŒbrigens schon SchulausschlĂŒsse. Wie Magellan schon schrieb: Das war die Steigerung, als viele MaĂnahmen vorher nicht den gewĂŒnschten Erfolg gebracht hatten.
Aktuell sind wir bereits im Verfahren relativ âweitâ.
Die Eltern haben bisher jegliche ĂberprĂŒfung durch eine Beratungslehrkraft oder Sonderschullehrkraft abgelehnt.
Diese wurde nun also von Amtswegen (Schulaufsicht) als âsonderpĂ€dagogisches Gutachtenâ angeordnet und inzwischen auch vom sozialen Dienst (Sonder/Förderschullehrkraft) erstellt. Bei diesem Schritt werden die Eltern angehört (2,5h GesprĂ€ch s.o.) diese Inhalte flieĂen auch ins Gutachten ein.
Nun heiĂt es warten wie entschieden wird.
Aber:
Sind Eltern mit der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde nicht einverstanden, bleibt ihnen meist nur die Option, Widerspruch beim zustĂ€ndigen Verwaltungsgericht einzulegen. Um den Wechsel auf eine Förderschule zu verhindern, werden dann EilantrĂ€ge gestellt. Eltern sollten sich hierzu mit einer AnwĂ€ltin bzw. einem Anwalt fĂŒr Schulrecht in Verbindung setzen.
Sollten sie beim Verwaltungsgericht erfolgreich sein, wird das Ganze ein Jahr ausgesetzt und dann wieder komplett neu aufgerollt. Ein Irrsinn.
Das Kind ist zuweilen wie oben beschrieben auffÀllig und in weiten Teilen nicht beschulbar. Aufgrund diverser bereits oben beschriebener VorfÀlle also zunÀchst Androhung von Schulausschluss.
Wir hÀtten hier gar keine Möglichkeit, dass ein Kind an einer Förderschule mit sozial-emotionalem Schwerpunkt beschult wird. Die sind (in Bayern?) - zumindest in meinem Regierungsbezirk - sehr rar. Was wir aber haben, ist ein Krankenhaus mit einer Kinder- und Jugendpsychatrie, wo manche dann auf Zeit sind und dort beschult werden.
Erziehungsbeistandschaft hat bei einigen Kindern schon einiges bewirkt. Wenn der Leidensdruck der Eltern zuhause zu groà ist, wird doch auch einmal Hilfe angenommen. Da halte ich Sozialarbeiter an einer Schule sehr wichtig, die können ein Bindeglied sein.
Auf jeden Fall ist der Umgang in einer solchen Situation eine groĂe Herausforderung - da hilft es oft, sich ĂŒber die GesprĂ€chsfĂŒhrung mit Eltern Gedanken zu machen bzw. sich in dieser Thematik fortzubilden.
Werbung