Schulausschluss âŒđŸ«âŒin der Grundschule


  • GrundsĂ€tzlich denke ich, dass du das sowieso mit deiner Schulleitung absprechen musst. Denn ein Schulausschluss wird sicher nicht ohne deren Beteiligung ausgesprochen werden.

    Ist bekannt.

    Wir sind an der Sache dran.

  • Auch alles eine Frage der Orga bzw. von Absprachen. Wir haben vor etlichen Jahren mal in einer Gesamtkonferenz beschlossen, dass Konferenzen und Dienstbesprechungen max. zwei Stunden dauern sollen. Das klappt bislang sehr gut; meistens benötigen wir nicht mal komplette zwei Stunden.

    Vorbildlich, 👍 wĂŒrde ich mir auch wĂŒnschen

  • Das ist doch keine Ordnungsmaßnahme? Und das Wort "ĂŒberweisen" habe ich in dem Zusammenhang noch nie gehört.

    Eigentlich mĂŒssen "die Eltern einem Schulwechsel zustimmen", da wird niemand ĂŒberwiesen wie beim Arzt.

    Der Beratungslehrer darf ĂŒbrigens dich beraten.

    Und du darfst den MSD E (oder sonstwelchen) auch ohne Zustimmung der Eltern fĂŒr DEINE Beratung anfordern. Der darf dann halt das Kind nicht anschauen.

    Zudem ist ein Schulausschluss ja das Ende von einer Reihe an Maßnahmen, die vorher liefen.

    Leider falsch:

    Der Begriff „Überweisung an eine andere Schule“ ist ein juristisch gĂ€ngiger Begriff im Schulrecht.

  • Ich sehe schon: das Thema „Schulausschluss in der GS“ ist eine nicht so hĂ€ufige Erfahrung.

    Freilich sind die Kinder ja auch noch sehr jung.

    Habe ich andere Erfahrungen mit. Gerade in den Anfangsjahren kristallisieren sich manche Kinder als unbeschulbar heraus oder als kleine Menschen mit riesigen Problemen, was dann, nach einer Menge anderer Arbeit, zuerst im dreitĂ€gigen und dann im zweiwöchigen Schulausschluss zu ihrem Schutz und dem der Anderen mĂŒnden kann, bishin zur Unbeschulbarkeit (haben wir leider auch einen Fall).

    Nur nehme ich, wie chilipaprika, ein "ThemenabfrĂŒhstĂŒcken", wahr, was ich vorhin auch schrieb, bevor von dir dann doch noch etwas mehr Details kamen, die direkt drĂŒber standen, weshalb ich löschte. Ich verstehe die Intention fĂŒr ein "Impulsgeben" und die Anderen schreiben lassen nicht so ganz. Vielleicht geht das ja anderen genauso, weshalb zumindest ich etwas wortkarger geworden bin, zumal sich mir der Sinn einer Beschreibung, warum wir SuS aus der Schule entfernt haben, nicht ganz erschließt. Geht doch keinen was an, außer die Internen.

    Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.

  • Habe ich andere Erfahrungen mit. Gerade in den Anfangsjahren kristallisieren sich manche Kinder als unbeschulbar heraus oder als kleine Menschen mit riesigen Problemen, was dann, nach einer Menge anderer Arbeit, zuerst im dreitĂ€gigen und dann im zweiwöchigen Schulausschluss zu ihrem Schutz und dem der Anderen mĂŒnden kann, bishin zur Unbeschulbarkeit (haben wir leider auch einen Fall).

    Nur nehme ich, wie chilipaprika, ein "ThemenabfrĂŒhstĂŒcken", wahr, was ich vorhin auch schrieb, bevor von dir dann doch noch etwas mehr Details kamen, die direkt drĂŒber standen, weshalb ich löschte. Ich verstehe die Intention fĂŒr ein "Impulsgeben" und die Anderen schreiben lassen nicht so ganz. Vielleicht geht das ja anderen genauso, weshalb zumindest ich etwas wortkarger geworden bin, zumal sich mir der Sinn einer Beschreibung, warum wir SuS aus der Schule entfernt haben, nicht ganz erschließt. Geht doch keinen was an, außer die Internen.

    Danke fĂŒr die Worte, vor allem den ersten Abschnitt.

    FĂŒr mich ist momentan die TĂ€tigkeit Ă€ußerst frustrierend. Wir sehen aber auch - nach vielen GesprĂ€chen, Sozialtraining etc. keine andere Möglichkeit (mehr).

    Ich verstehe den letzten Satz deines Beitrages leider nicht ganz.

  • Leider falsch:

    Der Begriff „Überweisung an eine andere Schule“ ist ein juristisch gĂ€ngiger Begriff im Schulrecht.

    In welcher Norm ist das denn geregelt? Ich habe davon noch nie gehört

  • Aktuell sind wir bereits im Verfahren relativ „weit“.

    Die Eltern haben bisher jegliche ÜberprĂŒfung durch eine Beratungslehrkraft oder Sonderschullehrkraft abgelehnt.

    Diese wurde nun also von Amtswegen (Schulaufsicht) als „sonderpĂ€dagogisches Gutachten“ angeordnet und inzwischen auch vom sozialen Dienst (Sonder/Förderschullehrkraft) erstellt. Bei diesem Schritt werden die Eltern angehört (2,5h GesprĂ€ch s.o.) diese Inhalte fließen auch ins Gutachten ein.

    Nun heißt es warten wie entschieden wird.

    Aber:

    Sind Eltern mit der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde nicht einverstanden, bleibt ihnen meist nur die Option, Widerspruch beim zustĂ€ndigen Verwaltungsgericht einzulegen. Um den Wechsel auf eine Förderschule zu verhindern, werden dann EilantrĂ€ge gestellt. Eltern sollten sich hierzu mit einer AnwĂ€ltin bzw. einem Anwalt fĂŒr Schulrecht in Verbindung setzen.

    Sollten sie beim Verwaltungsgericht erfolgreich sein, wird das Ganze ein Jahr ausgesetzt und dann wieder komplett neu aufgerollt. Ein Irrsinn.

    Das Kind ist zuweilen wie oben beschrieben auffÀllig und in weiten Teilen nicht beschulbar. Aufgrund diverser bereits oben beschriebener VorfÀlle also zunÀchst Androhung von Schulausschluss.

  • Wir hĂ€tten hier gar keine Möglichkeit, dass ein Kind an einer Förderschule mit sozial-emotionalem Schwerpunkt beschult wird. Die sind (in Bayern?) - zumindest in meinem Regierungsbezirk - sehr rar. Was wir aber haben, ist ein Krankenhaus mit einer Kinder- und Jugendpsychatrie, wo manche dann auf Zeit sind und dort beschult werden.

    Erziehungsbeistandschaft hat bei einigen Kindern schon einiges bewirkt. Wenn der Leidensdruck der Eltern zuhause zu groß ist, wird doch auch einmal Hilfe angenommen. Da halte ich Sozialarbeiter an einer Schule sehr wichtig, die können ein Bindeglied sein.

    Auf jeden Fall ist der Umgang in einer solchen Situation eine große Herausforderung - da hilft es oft, sich ĂŒber die GesprĂ€chsfĂŒhrung mit Eltern Gedanken zu machen bzw. sich in dieser Thematik fortzubilden.

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