Wenn du eine Notenliste anlegst, dann ist das nicht privat, sondern eine dienstliche Tätigkeit.
Auch dir biete ich die Wette an:
Mach mal eine Selbstanzeige und zeige uns die Bestätigung, dass du so solche Daten "privat" über die Regelung hinaus speichern darfst. Ich wette 100€, dass du es nicht darfst.
Ich kann gerne unser Datenschutzzentrum in Dortmund fragen, die Antwort ist hier aber nur mittelmäßig hilfreich, weil die DSGVO für kirchliche Schulen nicht gilt.
Ich wäre aber gespannter auf die Quelle für deine Behauptungen, denn so viele Möglichkeiten bleiben ja nicht, außer den von mir genannten.