Als Österreichische Lehrperson in Deutschland arbeiten?

  • Hallo Allerseits, :)

    Ich bin Lehrerin an einem Gymnasium in Österreich und spiele mit dem Gedanken, mich in Bayern als Lehrperson an einem Gymnasium zu bewerben. Ich bin gerade dabei, meine Ausbildung/Berufserfahrung ein Bayern anrechnen zu lassen. Sollte das funktionieren, würde trotzdem weiterhin in Österreich wohnen und nach Bayern "rüber" pendeln.

    Gibt es hier im Forum vielleicht jemanden, der das auch so macht, also in Ö leben/wohnen, aber in D unterrichten? Ich hätte einige Fragen bezüglich Versicherung (ich möchte weiterhin in Ö Krankenversichert bleiben) Pension/Rente, und Unterschiede Ö/D was das Stundenausmaß/Dienstrecht betrifft.

    Danke schon mal!

    Liebe Grüße,

    J. 8)

  • Der Teil mit der KV in Österreich dürfte schwierig werden, da meiner Kenntnis nach Grenzgänger in der EU in dem EU- Land sozialversicherungspflichtig sind, in dem sie arbeiten, nicht in dem Land, in dem sie leben.

    Im Hinblick auf dienstrechtliche Aspekte würde ich dir empfehlen, an einer Fortbildung einer deutschen Bildungsgewerkschaft in Bayern für Referendare zum Schul- und Beamtenrecht teilzunehmen. Das dürfte ein guter Ausgangspunkt sein für dich, um erste Fragen klären zu können, sowie dir einen groben Überblick zu verschaffen. Darüber hinaus könntest du erfragen, ob du als Teil des Anerkennungsverfahrens einen Anpassungslehrgang besuchen musst. Der würde dann sehr sicher auch eine Nachschulung in Schul- und Beamtenrecht umfassen.

    Was genau möchtest du zu Pension bzw. Rente wissen?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Der Teil mit der KV in Österreich dürfte schwierig werden, da meiner Kenntnis nach Grenzgänger in der EU in dem EU- Land sozialversicherungspflichtig sind, in dem sie arbeiten, nicht in dem Land, in dem sie leben.

    Nennt sich "Erwerbsortsprinzip", ja. Für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, gibt es aber das Optionsrecht, d. h. man kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Müsste man rausfinden, ob es das auch zwischen den EU Ländern gibt, das weiss ich nicht.

  • Ich meine, dass es dieses Optionsrecht nur im Umgang mit der Schweiz gibt, habe online jetzt auch auf die Schnelle keine anderslautenden Informationen gefunden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin bei weitem keine Expertin, weil ich wirklich wirklich nicht vor habe, in Frankreich zu leben, aber meine beste Freundin zählt glaube ich als Grenzpendlerin (bin unsicher, weil ihr Arbeitsweg mehrere hundert Kilometer ausmacht) und sie hat ein total bescheuertes Konstrukt mit "das beste aus beiden Welten".
    Also Frankreich würde ein Mischkonstrukt erlauben.

    Was ich mich frage: Du sprichst auch von Pension. Würdest du in Bayern verbeamtet werden wollen? (Bayern schickt hin, wo es Bedarf gibt, nicht unbedingt in pendelbare Richtung des aktuellen Wohnortes) Ich frage mich, ob es als Beamter erlaubt ist, im Ausland zu wohnen (wirklich eine in den Raum geworfene Frage, weil der Mann besagter Freundin französischer Beamte ist und nicht in Kehl wohnen dürfte)

  • Art. 74
    Residenzpflicht (1) Der Beamte oder die Beamtin hat eine Wohnung so zu nehmen, dass die ordnungsmäßige Wahrnehmung der Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.
    (2) Der oder die Dienstvorgesetzte kann den Beamten oder die Beamtin anweisen, die Wohnung innerhalb einer bestimmten Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern.
    (3) Wenn besondere dienstliche Verhältnisse es dringend erfordern, kann der Beamte oder die Beamtin angewiesen werden, sich während der dienstfreien Zeit erreichbar in Nähe des Dienstorts aufzuhalten.

    Bayerisches Beamtengesetz. Da steht nichts davon, dass EU-Ausland nicht möglich sei.

    In einem Rechtspflegerforum schrieb jemand 2011: "
    "Bis vor Kurzem (unter Geltung des BRRG und der alten Landesbeamtengesetze) war es tatsächlich so, dass ein Beamter, wenn er ohne Genehmigung seines Dienstherrn seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Ausland genommen hat, zu entlassen war (vgl. § 23 I Nr. 5 BRRG).

    Der entsprechende § 23 BeamtStG enthält eine solche Regelung nicht mehr!"

    Habe nichts Gegenteiliges gefunden.

  • Ich frage mich, ob es als Beamter erlaubt ist, im Ausland zu wohnen (wirklich eine in den Raum geworfene Frage, weil der Mann besagter Freundin französischer Beamte ist und nicht in Kehl wohnen dürfte)

    Mehrere KollegINNen von mir wohnen verbeamtet in der Schweiz (selbst in Coronazeiten kaum ein Problem) (und das ist noch nicht einmal EU, warum auch nicht?)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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