Wiedereingliederungsplan

  • Hallo,

    nachdem mein Mann jetzt schon längere Zeit krank ist, kommt von Seiten der Schulleitung immer mehr die (verständliche) Frage, wann denn eine Wiedereingliederung starten kann. Vor den Sommerferien wird es wohl nichts werden, dazu ist sein Gesundheitszustand noch zu instabil. Der Arzt findet es aber schwierig, jetzt schon zu prognostizieren, ob bzw. unter welchen Bedingungen er nach den Sommerferien einsetzbar sein wird, dazu sei der Zeitabstand noch zu groß. Die Schulleitung drängt aber auf einen Eingliederungsplan, der vor den Ferien vorliegen soll, um Planungssicherheit zu haben. Was ist denn, wenn vor den Ferien ein Eingliederungsplan eingereicht wird, es sich aber in den Ferien zeigt, dass er doch nicht direkt im Anschluss wieder einsetzbar ist? Kennt sich da jemand aus? Kann das einfach so geändert werden oder gilt die Eingliederung dann als gescheitert und wenn ja mit welchen Konsequenzen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Herzliche Grüße Eugenia

  • Im Prinzip müsste er sich in so einem Fall weiter krank schreiben lassen und eine erneute Wiedereingliederung zum Datum xy beantragen. Wäre er in meinem Beritt würde ich ihm empfehlen ein BEM Gespräch zunächst zu führen und ein Mitglied des PR oder SbV mit dazu nehmen. Ich würde dann den SL fragen was ihm lieber ist, eine Wiedereingliederung die scheitert oder eine die funktioniert? Habe schon zu viele WE erlebt, die als Bettvorleger geendet sind, weil man unbedingt schnell, schnell machen wollte. Kann ich unter den Rahmenbedingungen von Schule zwar verstehen, ist aber nicht zielführend.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Du kannst deine Wiedereingliederung immer ändern, anpassen oder aussetzen. Zu den Konsequenzen: Bei Beamten müsstest du eigentlich (in NRW) nach 6 Monaten zum Amtsarzt. Meiner Erfahrung nach klappt das nie, da die irgendwie immer überlastet sind. Dort könnte drohen, du wirst im schlimmsten Falle (ok, einige sind wohl froh) ausgemustert und bekommst deine Mindestpension. Bei Angestellten hast du 78 Wochen Zeit bevor du ausgesteuert werden kannst. Ich würde mich aber nicht unter Druck setzen lassen. In NRW kann die Schule mit einer Vertretungslehrperson planen. Die Stunden hat man auf jeden Fall.

  • Wenn er wahrscheinlich bis zu den Sommerferien krankgeschrieben wird und frühestens danach wieder einsteigen kann, muss die Krankschreibung doch bis zum Ende der Ferien reichen, oder? Eingliederung in den Ferien macht für mich keinen Sinn.

  • Nicht unter Druck setzen lassen, auf medizinische Expert*innen hören. Meine SL weiss zb nicht, mit wie vielen Stunden ich im neuen Schuljahr weitermache und ich kann es auch nicht hellsehen, nicht mal die Amtsärztin kann das. Muss die SL damit umgehen.

  • Dann über die Ferien hinweg krank schreiben.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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