Zulage E11-Lehrer NRW

  • Hallo zusammen,

    ich bin zurzeit als Sek-ll-Lehrer (nach Studium/Ref) mit Sek-I-Stelle an einer Gesamtschule eingruppiert in E 11/3, komme zeitnah in die 11/4. Und das in NRW. Verbeamtet werde ich nicht (zu alt). Nun erhalte ich bereits die Zulage E11-Lehrer mit 345 Euro, zudem die Angleichungszulage.
    Erhalte ich automatisch ab Sommer 26 die 13/4? Und zwar ähnlich zu: https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…ung_12_2022.pdf

    Oder wird auf 13/3 zurückgestuft? Auch in diesem speziellen Fall der allgemeinen E11-E13-Anpassung?
    Das wäre dann ja wieder ungerecht.

    Viele Grüße
    Peter

  • Auch in diesem speziellen Fall erfolgt die Herabstufung gem. TVL. Das Bundesland was sich widersetzte hat schon eine Rüge vom Tdl erhalten und NRW wird sich hüten auch nur einen Cent mehr zu zahlen als der Tarifvertrag hergibt.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Eg 13 Stufe 3 ist immer noch mehr als EG 11 Stufe 4. Wäre es weniger wäre es nicht zulässig. Diese aufsteigende Zulage sollte eine schrittweise Annäherung an EG 13 sein. Dadurch entsteht natürlich mit Erreichen der EG 13 ein Ungleichgewicht. Es wäre tatsächlich interessant hier nochmal juristischen Rat einzuholen .

    An alle Deutschlehrer:
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  • Ich nehme das aber nochmal mit in die nächste Personalratssitzung. Denn das ist tatsächlich Mal wieder ein Problem, dass nur uns Tarifbeschäftigte betrifft. Und Du hast ja Recht, mit EG 11 plus Zulage bin ich schon nahe an EG 13 und wenn dann runtergestuft wird, ist das tatsächlich ein ganzer Batzen weniger. Ich nehme das auch mit in meine Gewerkschaft, denn da haben wir Ende des Monats Tarifkonferenz und wenn das so ist, wäre das eine wichtige Förderung für die Tarifauseinandersetzung.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Ja, besten Dank.

    Ich habe nochmals gerechnet. In NRW bekommen die E11-Lehrer in den Umstellungsjahren 115 (Jahr 1), dann 230 (Jahr 2), dann 345 (Jahr 3), dann 460 Euro (Jahr 4, jeweils pro Monat) mehr... PLUS 105 Euro. Also im letzten Jahr dann: 565 Euro (wenn ich nicht falsch gerechnet habe) pro Monat (!). Und dann kommt die E13-Gruppierung; es fällt alles weg.

  • Ich nehme das aber nochmal mit in die nächste Personalratssitzung. Denn das ist tatsächlich Mal wieder ein Problem, dass nur uns Tarifbeschäftigte betrifft. Und Du hast ja Recht, mit EG 11 plus Zulage bin ich schon nahe an EG 13 und wenn dann runtergestuft wird, ist das tatsächlich ein ganzer Batzen weniger. Ich nehme das auch mit in meine Gewerkschaft, denn da haben wir Ende des Monats Tarifkonferenz und wenn das so ist, wäre das eine wichtige Förderung für die Tarifauseinandersetzung.

    D.h., die verbeamteten Lehrkräfte, die mit Sek-II-Facultas die Sek-I-Stelle mit Umstellung nach 4 Jahren genommen haben, während der 4 Jahre nach A12 befördert worden sind, dort z.B. bis in die Erfahrungsstufe 6 gekommen sind: Nehmen die die Stufe 6 dann mit, wenn sie in A13 überführt werden? Und die Angestellten nicht? :O

  • Bei Beamten ist das richtig, da laufen die Stufen einfach weiter. Anders jedoch die Tarifbeschäftigten. Hier schreibt die TdL im TVL eindeutig vor, dass bei jeder Höhergruppierung egal aus welchem Grunde zwei Dinge passieren:

    1.) Die Stufenlaufzeit beginn wieder bei Null

    2.) Es wird soweit in der Erfahrungsstufe zurückgestuft, dass man lt. Tabelleventweder das Gleiche oder mehr verdient.

    Darüber hinaus wird ein Garantiebetrag von 180 Euro auf jeden Fall gezahlt. Bekomme ich also in meiner neuen Stufe gerade mal 30 Euro mehr, dann bin ich zwar in dieser verk.... Stufe bekomme aber nicht die 30 Euro mehr sondern 180.

    Das wirklich beschi..... Beispiel habe ich für jemanden, der sich in EG 11 Stufe 4 befindet und nach EG 13 kommt. Der rutscht eine Stufe runter also in die EG 13 Stufe 3 und bekommt tatsächlich gerade mal diese 180 Euro mehr. Den Monat zuvor bekam er aber noch eine Zulage von 500 Euro, die fällt danach weg.

    EG 11 Stufe 4 mit Zulage: 5063 + 565= 5633

    EG 13 Stufe 3 sind 5063 + 180 (Garantiebetrag) = 5243 , das sind 390 weniger

    TVL sei Dank.

    Und! Wenn dieser Kollege in Stufe 4 zwei Monate später seine vier Jahre voll gehabt hätt für die nächste Stufe, fängt er jetzt wieder bei Null an. Gleich doppelt verarscht.

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  • Nehmen die die Stufe 6 dann mit, wenn sie in A13 überführt werden?

    Die Stufen sind ganz andere, aber ja, die nehmen ihre bereits erworbene Stufe mit

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  • Und wie es aussieht, ist das von mir beschriebene Szenario wohl das wahrscheinlichste.

    Ich hatte noch die Hoffnung, dass die gezahlten Zulagen beim Vergleich der Entgelte mitberücksichtigt werden, aber da steht dann explizit, dass nur die Tabellenentgelte verglichen werden.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Bei Beamten ist das richtig, da laufen die Stufen einfach weiter. Anders jedoch die Tarifbeschäftigten. Hier schreibt die TdL im TVL eindeutig vor, dass bei jeder Höhergruppierung egal aus welchem Grunde zwei Dinge passieren:....

    Nö, die TdL schreibt im Tarifvertrag eigentlich nichts vor, sondern die Tarifparteien haben sich auf den TVL geeinigt....(die TdL achtet nur darauf, dass er auf Arbeitgeberseite einheitlich angewendet wird).

    Die stufengleiche Höhergruppierung (welche im TVöD ja existiert) gehört leider auch nicht zu den Kernforderungen der Gewerkschaften (da kann man getrost Verhandlungsführer Verdi für verantwortlich machen, welcher das nicht prioritär behandeln - die anderen Gewerkschaften sitzen ja nur im Beiboot der Tarifverhandlungen).

    Und da Beamte ja nicht betroffen sind (und eine Übertragung eines entsprechenden Tarifabschlusses nicht möglich ist, da dort schon immer verwirklicht), juckt es halt kaum jemanden....(außer den Betroffenen selbstverständlich)

  • Das der TVöD stufengleich höhergruppiert war mir nicht bekannt, da recherchieren ich noch mal. Das wäre ja ein gutes Argument es für den TV-L auch durchzusetzen.

    Wobei die Lehrer halt nur ein kleines Grüppchen bei den Tarifverhandlungen sind. Aber wie gesagt versuchen sollte man es

    An alle Deutschlehrer:
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  • Bei Beamten ist das richtig, da laufen die Stufen einfach weiter. Anders jedoch die Tarifbeschäftigten. Hier schreibt die TdL im TVL eindeutig vor, dass bei jeder Höhergruppierung egal aus welchem Grunde zwei Dinge passieren:

    1.) Die Stufenlaufzeit beginn wieder bei Null

    2.) Es wird soweit in der Erfahrungsstufe zurückgestuft, dass man lt. Tabelleventweder das Gleiche oder mehr verdient.

    Ist das mit dem Reset der Stufenlaufzeit nach der Anhebung auf E13 2026 definitiv der Fall?

    Ich habe diesbzgl. eine spezielle Frage:

    Ich bin zur Zeit Grundschullehrer mit E11/1 und erhalte auch die Angleichungszulage an E13. Ich habe allerdings nur das erste Staatsexamen GyGe, nicht aber mein Referendariat abgeschlossen. Daher beträgt meine Stufenlaufzeit in der 1. Stufe zwei Jahre, anstelle des sonst üblichen einen Jahres.
    Unter Miteinbezug von ein paar Monaten Vorerfahrung würde der entsprechende Termin der Hochstufung auf die zweite Stufe auf den 15.08.2026 fallen, bezahlt würde aber wohl demnach schon der volle Monat, also ab 01.08.2026. Daher nun meine ganz wichtige Frage: Würde ich definitiv zeitgleich in E13 und Stufe 2 eingruppiert werden, da beides ab demselben Datum gezahlt würde? Oder wäre hier ganz genau erst der Stichtag des 15.08.2026 für die 2. Stufe entscheidend und ich würde somit 15 Tage vor der eigentlichen Hochstufung in E13 wieder auf Null gesetzt werden und müsste dann quasi nochmal die zwei Jahre komplett neu in Stufe 1 verbringen?

  • Verstehe ich dich richtig: Du bekommst ohne ein Studium für das Lehramt der Primarstufe, Referendariat und ohne 2. Staatsexamen das gleiche Gehalt wie eine voll ausgebildete Grundschullehrkraft?

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Verstehe ich dich richtig: Du bekommst ohne ein Studium für das Lehramt der Primarstufe, Referendariat und ohne 2. Staatsexamen das gleiche Gehalt wie eine voll ausgebildete Grundschullehrkraft?

    Ohne das passende Grundschulstudium, ja, in NRW, falls die voll ausgebildeten Tarifkräfte auch nur E11 bekommen. Ein erstes Staatsexamen für ein Lehramt habe ich ja glücklicherweise dennoch. (Bzw. nein nicht ganz, wenn man die langsamere Gehaltssteigerung über die Erfahrungsstufen miteinbezieht).

    Sicherlich nicht glücklich gegenüber den Tarifkollegen mit 2. Staatsexamen. Allerdings besteht ja auch hier, wie üblich, die Zweiklassengesellschaft gegenüber dem Nettoverdienst (unter Miteinbezug der PKV, Kinderzulagen etc.) der verbeamteten Kollegen.

  • Wenn du grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllst, könntest du in NWR OBAS machen.

    Der Zug ist aus Altersgründen leider schon abgefahren. Rein finanziell würde sich dadurch nicht viel ändern, außer eben dann die regulären Zeiten der Verweildauer in der ersten und zweiten Erfahrungsstufe der jeweiligen Entgeltgruppe.

    Ggf. könnten die Gewerkschaften versuchen dahingehend zu argumentieren, dass es sich hierbei ja nicht wie sonst um eine reguläre Beförderung handelt, sondern um eine gesetzliche Angleichung. D.h. die Situation wäre somit nicht genau gleich und man könnte hier eventuell von der sonst üblichen Praxis der Rückstufung abweichen?

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