Arbeiten während man noch in der Uni eingeschrieben ist nach dem Staatsexamen?

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade in der Situation, dass ich mein Staatsexamen absolviere und dann nach den schriftlichen Prüfungen zu arbeiten beginnen möchte. Ich muss mich ja trotzdem für nächstes Semester nochmal rückmelden, bin aber dann ja nicht mehr an der Uni. Jetzt meine Frage: Darf ich, obwohl ich noch an der Uni eingeschrieben bin, ganz normal mehr als 20 Stunden (wie bei einer Werkstudentenstelle) arbeiten? Kindergeld bekomme ich sowieso nicht mehr, ich müsste mich also dann über den Arbeitgeber krankenversichern, richtig?

    Für Erfahrungen wäre ich euch sehr dankbar :)

  • Verstehe ich nicht, bis zu deinem Abschluss bist du immatrikuliert, danach oder kurz Zeit später wirst du exmatrikuliert, auf jeden Fall kannst du dich nicht einfach so für das nächste Semester in dem Studiengang wieder einschreiben, in dem du gerade abgeschlossen hast, du könntest dich höchstens für ein neues Studium bewerben oder einschreiben oder für eine Promotionsstelle. So lange du noch keinen Abschluss hast, bist du natürlich auch noch weiter "an der Uni" und an deiner arbeitsrechtlichen Stellung ändert sich nichts..

  • manchmal kommen die Ergebnisse der Prüfungen erst im nächsten Semester.
    Oder man ist nicht mit dem Erweiterungsfach fertig, oder oder...

    Und sonst: wenn man sich rückmeldet, dann ist man halt rückgemeldet.

  • Du darfst als Student so viel arbeiten, wie du willst. Wenn es aber mehr als 20 Stunden pro Woche sind (Ausnahmen bei Nachtarbeit, Wochenenden und in den Semesterferien), fällst du aus der Werkstudentenregelung und wirst durch die Arbeit sozialversicherungspflichtig.

  • Wenn es aber mehr als 20 Stunden pro Woche sind [...] fällst du aus der Werkstudentenregelung und wirst durch die Arbeit sozialversicherungspflichtig.

    Was sowieso irgendwie nur die Arbeitslosenversicherung betrifft, weil man auch unter 20 Stunden RV und KV/PV zahlen muss.

  • Was sowieso irgendwie nur die Arbeitslosenversicherung betrifft, weil man auch unter 20 Stunden RV und KV/PV zahlen muss.

    Rentenversicherung wird auch bei Werkstudenten ganz normal abgeführt. Bei der KV und PV ist es nicht ganz so. Zwar müssen Studenten kranken- und pflegeversichert sein und dies auch bei der Immatrikulation nachweisen, bei einer Arbeitszeit unter 20 Stunden sind sie aber nicht pflichtversichert sondern weiterhin in der studentischen KV/PV, freiwillig versichert (das ist dann eher ein Verlust, weil man mit seinen gesamten Einkünften berechnet wird) oder weiterhin privat versichert.

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