Wegbewerben auf Planstelle - Schulleitergutachten einfordern

  • Hallo zusammen,


    ich habe mein Referendariat kürzlich beendet und bin zurzeit in Niedersachsen als angestellte Lehrkraft an einer privaten Haupt- und Realschule beschäftigt. Als ausgebildete Gymnasiallehrkraft möchte ich jedoch auch an einem Gymnasium unterrichten und verbeamtet werden.

    Beim Ranglistenverfahren für das Land Hessen, auf das ich mich bewerben möchte, muss ich eine Bewährungsfeststellung der Schulleitung einreichen. Das ist mir aber denkbar unangenehm, da ich gerade einen unbefristeten Vertrag unterschrieben habe und es schon viel böses Blut mit Kollegen gab, die wechseln wollten.

    Muss ich daher einfach in den sauren Apfel beißen, d.h., das Gutachten einfordern? Ich weiß ja gar nicht, wie schnell es in Hessen klappen würde, sodass ich natürlich an meiner jetzigen Schule womöglich noch einige Zeit bleiben werde. Ich will mir aber auch keine riesigen Nachteile einfahren, wenn ich transparent mache, dass ich wechseln will. Sollte ich erst einmal Schulen anschreiben und anklopfen, ob es Interesse an meinen Fächern gibt?

    Über Tipps wäre ich sehr dankbar.


    Viele Grüße
    Kai

  • Ich habe im Prinzip gar keine Idee, aber mich irritiert Folgendes:
    Es gibt doch Leute, die sich in Hessen bewerben und gerade bei Aldi jobben, im Ref sind oder gar arbeitslos. Warum musst du also irgendwas von deiner Schulleitung einreichen?
    Als Angestellte an einer Privatschule bist du doch nicht im Ländertauschverfahren oder?

  • Ich habe im Prinzip gar keine Idee, aber mich irritiert Folgendes:
    Es gibt doch Leute, die sich in Hessen bewerben und gerade bei Aldi jobben, im Ref sind oder gar arbeitslos. Warum musst du also irgendwas von deiner Schulleitung einreichen?
    Als Angestellte an einer Privatschule bist du doch nicht im Ländertauschverfahren oder?

    Dankeschön für die Antwort. Ich glaube, es geht darum, Bonuspunkte im Ranglistenverfahren zu erhalten. Vielleicht lasse ich die Angabe der Schule einfach weg und hoffe, trotzdem etwas zu erhalten?

  • Also es müssen für das Ranglistenverfahren folgende Unterlagen eingereicht werden:

    Zitat

    Folgende Dokumente sind im Zuge der Bewerbung hochzuladen:

    • tabellarischer Lebenslauf
    • Zeugnis über die Erste Staatsprüfung beziehungsweise das Masterzeugnis
    • im Falle eines Masterabschlusses bitte zusätzlich das zugrundeliegende Bachelor/Fachhochschulzeugnis (bei außerhessischen Abschlüssen zusätzlich Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen)
    • bei sogenannten Quereinsteigern der Bescheid über die Gleichstellung der Diplom- oder sonstigen Prüfung durch die Hessische Lehrkräfteakademie sowie das zugrundeliegende Diplom- oder sonstige Zeugnis
    • Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung oder vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Zweiten Staatsprüfung mit Angabe der Einzelnoten und der Gesamtnote mit einer Dezimalstelle. Bei Vorlage einer vorläufigen Bescheinigung ist zusätzlich das Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung unmittelbar nach Erhalt hochzuladen.
    • gegebenenfalls Zeugnisse über Erweiterungs- und Zusatzprüfungen (bei außerhessischen Abschlüssen zusätzlich Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen)
    • bei Lehrbefähigung in den Fächern Evangelische Religion, Katholische Religion oder Islamischer Religionsunterricht die jeweilige religionsgemeinschaftliche Lehrerlaubnis (ersatzweise auch eine vorläufige oder befristete Lehrerlaubnis/Zustimmung, etc.)
    • bei Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits in einem anderen Bundesland verbeamtet sind: Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn, die die Teilnahme an den Bewerbungsverfahren anderer Bundesländer gestattet.
    • Nachweise zur möglichen Anrechnung von Bonuspunkten (siehe Punkt 6)
    • gegebenenfalls Nachweis über Behinderung (siehe Punkt 7)

    Hier ist die Quelle dazu: https://stellensuche.hessen.de/unreg/index.ht…00&process=1009

    Beim Ranglistenverfahren für das Land Hessen, auf das ich mich bewerben möchte, muss ich eine Bewährungsfeststellung der Schulleitung einreichen. Das ist mir aber denkbar unangenehm, da ich gerade einen unbefristeten Vertrag unterschrieben habe und es schon viel böses Blut mit Kollegen gab, die wechseln wollten.

    Diese kurze Bewährungsfeststellung kann nur für die sog. Bonuspunkte eingereicht werden. Dafür musst du mindestens zwei Schulhalbjahre tätig gewesen sein. Das trifft bei dir doch noch gar nicht zu. Also bringt dir das aktuell gar nichts. Die SL könnte auch direkt nach der Einstellung gar nichts dazu sagen.

    Zitat

    Bei einer Unterrichtstätigkeit an den öffentlichen Schulen vergleichbaren Einrichtungen beträgt der Bonus in mindestens zwei Schulhalbjahren 1,5 bis zu einem maximalen Bonus von 7,5. Auch mehrere Unterrichtseinsätze (z. B. Lehraufträge) über kürzere Zeiträume können zusammengenommen diese Bedingungen erfüllen. Erfolgreiche Unterrichtstätigkeiten sind nachzuweisen und durch eine kurze Bewährungsfeststellung der Schulleitung zu bestätigen (siehe Anlage „Unterrichtstätigkeit“ in der Stellenausschreibung).

    Was sind denn deine Fächer. In der Ausschreibung steht folgendes (vielleicht hilft dir das):

    Zitat

    Unsere Anforderungen

    • Lehramt an Gymnasien oder eine gleichwertige Befähigung zum Lehramt.
    Gesucht sind Gymnasiallehrkräfte aller Fächer, insbesondere mit den Fächern Musik, Kunst, Physik und Informatik, auch mit Ausbildungen aus anderen Bundesländern.

  • Vielleicht lasse ich die Angabe der Schule einfach weg und hoffe, trotzdem etwas zu erhalten?

    Das wirst du eh machen müssen bzw. es würde dir keinen Vorteil bringen oder warst du schon ein ganzes Schuljahr (in Summe) an der Ersatzschule tätig?

  • Dankeschön für die Hilfe! Ich bin noch kein ganzes Schuljahr an der Schule, sondern erst nach den Sommerferien. Ich werde die Bewerbung entsprechend bearbeiten. Meine Fächer sind Englisch und Geschichte, leider keine riesigen Bedarfsfächer. Wo ich schon dabei bin: Ist Bayern und BaWü immer noch so streng, was Lehrkräfte aus anderen Bundesländern angeht?

  • Dankeschön für die Hilfe! Ich bin noch kein ganzes Schuljahr an der Schule, sondern erst nach den Sommerferien. Ich werde die Bewerbung entsprechend bearbeiten. Meine Fächer sind Englisch und Geschichte, leider keine riesigen Bedarfsfächer. Wo ich schon dabei bin: Ist Bayern und BaWü immer noch so streng, was Lehrkräfte aus anderen Bundesländern angeht?

    Was meinst du mit so streng?

    Auf der Seite des KM kann man die aktuellen Voraussetzungen zur Einstellung nachlesen.

  • Nun ja, mit "streng" meine ich, dass nur Landeskinder eingestellt werden, auch wenn man als Feigenblatt auch angibt, Bewerbungen aus anderen Ländern zu akzeptieren. Genau so, wie Planstellen oft schon unter der Hand vergeben sind, aber trotzdem ausgeschrieben werden.

    Aber wir können es gerne hierbei belassen - ihr habt mir oben bereits schon gut geholfen.

  • Nun ja, mit "streng" meine ich, dass nur Landeskinder eingestellt werden, auch wenn man als Feigenblatt auch angibt, Bewerbungen aus anderen Ländern zu akzeptieren. Genau so, wie Planstellen oft schon unter der Hand vergeben sind, aber trotzdem ausgeschrieben werden.

    Da kommt es auf die Schulart und die Region an.

    München + Umland ist meist gut möglich, nach Franken oder in den Bayerischen Wald kommt man meist nur schwer.

  • Nun ja, mit "streng" meine ich, dass nur Landeskinder eingestellt werden, auch wenn man als Feigenblatt auch angibt, Bewerbungen aus anderen Ländern zu akzeptieren. Genau so, wie Planstellen oft schon unter der Hand vergeben sind, aber trotzdem ausgeschrieben werden.

    Es gibt in Bayern für Planstellen keine Ausschreibungen, in denen "Feigenblätter" angegeben werden oder in denen Stellen gelistet sein könnten, die unter der Hand schon vergeben sind.

    Es gibt ein zentrales Stellenvergabeverfahren, dort registriert man sich - als Bewerber aus einem anderen Bundesland nach Anerkennung der Lehramtsabschlüsse, und wird dann gemäß Notenschnitt zugeteilt.
    Da das ganze Verfahren dadurch wenig transparent ist, kann ich nicht ausschließen, dass es hier oder da ein wenig Gemauschel gibt, wenn Schulleiter gut vernetzt sind, aber dass grundsätzlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern benachteiligt werden, zumal während des Lehrermangels, habe ich noch nicht gehört und kann ich mir auch nicht vorstellen.

  • Nun ja, mit "streng" meine ich, dass nur Landeskinder eingestellt werden, auch wenn man als Feigenblatt auch angibt, Bewerbungen aus anderen Ländern zu akzeptieren. Genau so, wie Planstellen oft schon unter der Hand vergeben sind, aber trotzdem ausgeschrieben werden.

    Aber wir können es gerne hierbei belassen - ihr habt mir oben bereits schon gut geholfen.

    Das ist bezogen auf BW Quatsch und völlig unzutreffend. Hier werden natürlich auch Lehrkräfte aus anderen BL eingestellt und nein, Planstellen werden nicht „unter der Hand“ vergeben, sondern im Rahmen der offiziellen Verfahren, was bedeutet, dass immer noch ein Gutteil der Stellen im Rahmen des Listenverfahrens vergeben werden, bei dem die Schulen einfach nur Zuweisungen von Lehrkräften erhalten , die sich nicht direkt schulscharf bewerben und vorstellen. Auch bei schulscharf vergebenen Stellen kann aber nicht einfach vor sich hin gemauschelt werden. Das würden im Zweifelsfall Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen nicht mittragen und würde nur massenhaften Konkurrentenklagen Tür und Tor öffnen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo, Hessin hier ;)

    da du noch kein ganzes Schuljahr an deiner aktuellen Schule bist, würde ich dir folgendes raten:

    Wenn du dich auf die Rangliste in Hessen setzen lassen willst, gibt es ein Formular „Bescheinigung der Schule zum Nachweis über zurückliegende Unterrichtstätigkeiten“. Dort wird ganz sachlich deine Arbeitszeit in Wochen angegeben und von der Schulleitung unterschrieben. Für jedes Halbjahr, das du mit mehr als 8 Wochenstunden unterrichtet hast, erhältst du nämlich 1,5 Bonuspunkte.

    Für die Bewerbung benötigt man außerdem eine Beurteilung der Schulleitung. Ich schätze dir geht es um diesen Punkt. Hast du mit einem Referendariat einhergehend nicht auch ein Schulleitungsgutachten erhalten?

    Ich würde einfach dieses Gutachten nehmen und hochladen :)

    Viel Erfolg!

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