Schulleitung lässt sich regelmäßig im Unterricht vertreten

  • Wo steht das schon wieder, unser Schulleiter hat im Moment gar keinen Unterricht und das ist mit der Schulrätin so abgesprochen.

    a) verschiedene Bundesländer = verschiedene Regelungen

    b) Absprache mit Dienstaufsicht = intern = durchaus legitim = nicht unbedingt im Gesetz so vorgesehen

  • a) verschiedene Bundesländer = verschiedene Regelungen

    b) Absprache mit Dienstaufsicht = intern = durchaus legitim = nicht unbedingt im Gesetz so vorgesehen

    Ich kann dazu nichts finden. Es gibt keine Pflicht überhaupt zu unterrichten. Die Schulleitung kann beschließen, dass der Schulleiter entsprechend viel Anrechnungsstunden bekommt.

  • Ich kann dazu nichts finden. Es gibt keine Pflicht überhaupt zu unterrichten. Die Schulleitung kann beschließen, dass der Schulleiter entsprechend viel Anrechnungsstunden bekommt.

    Bei uns in B wird Derartiges von der Gesamtkonferenz beschlossen ...

  • Grundsätzlich kann auch die Situation auftreten, dass die SL durch andere vorrangige Dienstaufgaben so belastet ist, dass sie die Stunden nicht geben kann. Auch das wäre rechtlich zulässig.
    Ob das konkret der Fall ist, kann man natürlich nur im Einzelfall entscheiden. Eine mögliche Konstellation wäre ein Ausfall anderer Mitglieder der SL, die die Schulleitung kompensieren muss.

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