Das kann er / sie in Berlin meines Wissens auch - 9 Stunden MUSS er / sie allerdings machen ...
Wo steht das schon wieder, unser Schulleiter hat im Moment gar keinen Unterricht und das ist mit der Schulrätin so abgesprochen.
Das kann er / sie in Berlin meines Wissens auch - 9 Stunden MUSS er / sie allerdings machen ...
Wo steht das schon wieder, unser Schulleiter hat im Moment gar keinen Unterricht und das ist mit der Schulrätin so abgesprochen.
Wo steht das schon wieder, unser Schulleiter hat im Moment gar keinen Unterricht und das ist mit der Schulrätin so abgesprochen.
a) verschiedene Bundesländer = verschiedene Regelungen
b) Absprache mit Dienstaufsicht = intern = durchaus legitim = nicht unbedingt im Gesetz so vorgesehen
a) verschiedene Bundesländer = verschiedene Regelungen
b) Absprache mit Dienstaufsicht = intern = durchaus legitim = nicht unbedingt im Gesetz so vorgesehen
Ich kann dazu nichts finden. Es gibt keine Pflicht überhaupt zu unterrichten. Die Schulleitung kann beschließen, dass der Schulleiter entsprechend viel Anrechnungsstunden bekommt.
Ich kann dazu nichts finden. Es gibt keine Pflicht überhaupt zu unterrichten. Die Schulleitung kann beschließen, dass der Schulleiter entsprechend viel Anrechnungsstunden bekommt.
Bei uns in B wird Derartiges von der Gesamtkonferenz beschlossen ...
Bei uns in B wird Derartiges von der Gesamtkonferenz beschlossen ...
Und diese kann entsprechend entscheiden, dass die Schulleiterin/Schulleiter 0 Stunden unterrichtet.
Grundsätzlich kann auch die Situation auftreten, dass die SL durch andere vorrangige Dienstaufgaben so belastet ist, dass sie die Stunden nicht geben kann. Auch das wäre rechtlich zulässig.
Ob das konkret der Fall ist, kann man natürlich nur im Einzelfall entscheiden. Eine mögliche Konstellation wäre ein Ausfall anderer Mitglieder der SL, die die Schulleitung kompensieren muss.
Ich habe gerade mal auf WebUntis geschaut. Unser OStD macht gar keinen Unterricht.
vgl. § 20 Abs. 1 Satz 2. ADO
"Zu den Aufgaben gehört auch die Erteilung von Unterricht."
(Quelle: https://bass.schule.nrw/12374.htm#21-02nr4p20)
Schulleitung kann sich somit dem Erteilen von Unterricht eigentlich nicht pauschal entziehen.
Bei uns in B wird Derartiges von der Gesamtkonferenz beschlossen ...
Womit wir wieder dabei wären, dass wir vom selben Bundesland reden und du ja selber sagst, dass das zulässig ist. Also mal wieder eine Widerspruch in deinen Behauptungen.
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