Lernfeld doppelt unterrichten

  • Liebe Forums-Mitglieder,

    ich habe ein Problem, bei dem ich nicht so ganz weiss, wie ich mich als Berufsanfänger verhalten soll. In meiner Schule (kleines Berufsschulzentrum) werden öfter Klassen zweier Ausbildungsjahre zusammen gelegt, so dass ich in meinem Fall ein Lernfeld in meinem Berufsbereich im letzten Schuljahr in zwei Ausbildungsjahren (2./3. AJ) unterrichtet und mit Endnote abgeschlossen habe. Dieses Lernfeld ist eigentlich erst 2-stündig im 3. Ausbildungsjahr vorgesehen gewesen. Im neuen Schuljahr soll ich nun das gleiche Lernfeld noch einmal in dem gleichen Klassenteil, welches sich jetzt im 3.AJ befindet, unterrichten. Sozusagen das gleiche Lernfeld noch einmal wiederholen. Mein Problem ist, dass ich nicht weiss, wie das am Ende gewertet wird, wenn doch die Abschlussnote eigentlich schon fest stand?! Mein Plan wäre, der Schulleitung das noch einmal schriftlich mitzuteilen und gegenzeichnen zu lassen, dass ich das Lernfeld dann doppelt unterrichte. Bin ich so im Notfall rechtlich abgesichert? Vielen Dank fürs Lesen!

  • Wie wäre es, erst einmal das Gespräch zu suchen mit deiner SL, in dem du darauf hinweist, dass das kommende 3. Ausbildungsjahr dieser Lerngruppe das Lernfeld bereits abgeschlossen hat incl. der damit einhergehenden Endnoten für das Ausbildungszeugnis. Dann fragst du nach, ob das möglicherweise ein Versehen war, die Klasse erneut für dieses Lernfeld einzuteilen (das würde ich für die wahrscheinlichste Variante erachten).

    Wenn nicht, kannst du immer noch klären, wie mit den Noten umgegangen werden muss. Das erneute Unterrichten an sich wäre nicht das Thema: Für manche wird es trotzdem komplett neu sein, abgesehen davon könntest du spannende Vertiefungen machen, für die sonst keine Zeit ist.

    Ein Problem vermag ich erst einmal wirklich nicht zu erkennen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das ist jetzt kein großes rechtliches Problem und das vor allem nicht für dich.

    Damit du safe bist, schickst du eine formlose und höfliche Info an die Klassenleitung und die AL. Da schilderst du ganz kurz und sachlich, dass das LF schon abgeschlossen wurde und du den Azubis eine Note gegeben hast. Dann fragst du, wie jetzt weiter zu verfahren ist, weil das LF wieder unterrichtet und neu benotet werden soll.

    Wenn schon mal eine Note gegeben wurde auf das LF und jetzt noch einmal neu unterrichtet wird und dann eine schlechtere Note herauskommt, dann zicken die Azubis/die Betriebe erst mal bei der Klassenleitung und dann bei der Abteilungsleitung. Du verweist nur darauf: Das ist das festgelegte Vorgehen.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Ganz vielen lieben Dank für die Antworten. Ich habe es jetzt so gelöst, dass ich eine Wiederholung machen werde und mich gleichzeitig abgesichert, was die Noten angeht, in dem ich die Dopplung nochmals schriftlich per mail angezeigt habe.

  • Unter Absicherung verstehe ich, dass du schriftlich eine Anweisung erhalten hast, wie bei den Noten vorzugehen ist. Zählen denn die alten Noten oder musst du neue machen?

    Im ersten Fall stelle ich mir den Unterricht sehr schwierig vor. Welcher Schüler möchte denn ein Jahr lang in die Schule kommen, um sich mit bekannten Inhalten zu beschäftigen? Das ist doch eine Zeitverschwendung. Und du hättest nicht einmal dir Möglichkeit bessere Arbeit als im Vorjahr auch durch eine bessere Note zu honorieren.

    Auch im zweiten Fall bleibt die reine Wiederholung zu langweilig. Wenn du aber ganz viel Vertiefungen usw.machst, stellt sich die Frage, ob du so vielmehr als im Bildungsplan verlangt wird, dann in der Klassenarbeit fordern darfst. Nicht das jemand sich verschlechtert, weil er nur den tiefergehenden Stoff nicht beherrscht.

  • Ganz vielen lieben Dank für die Antworten. Ich habe es jetzt so gelöst, dass ich eine Wiederholung machen werde und mich gleichzeitig abgesichert, was die Noten angeht, in dem ich die Dopplung nochmals schriftlich per mail angezeigt habe.

    Klär die Vorgehensweise erst mit deiner SL ab, ehe du irgendetwas entscheidest, was zu entscheiden dir nicht zusteht und hol dir dort eine dienstliche Anweisung, wie die schulrechtlich korrekte, unangreifbare Vorgehensweise ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ganz vielen lieben Dank für die Antworten. Ich habe es jetzt so gelöst, dass ich eine Wiederholung machen werde und mich gleichzeitig abgesichert, was die Noten angeht, in dem ich die Dopplung nochmals schriftlich per mail angezeigt habe.

    Das ist keine Absicherung, sondern eine Kapitulation. Wie sicherst du ab, dass die im Lehrgang noch zu unterrichtenden Inhalte vermittelt werden?


    Es kommt bei uns durchaus häufig vor, dass bei jahrgangsübergreifenden Kombikursen sich dann zwangsläufig Themenreihenfolgen ändern. Das ist nicht schlimm und ändert nichts daran, dass dennoch alle vorgesehenen Themen vermittelt werden müssen. Dann hat eben der eine Jahrgang die Reihenfolge A-B-C-D und der damit gekoppelte Jahrgang eben C-D-A-B.

  • Hast du letztes Jahr ein Lernfeld ausgelassen?

    Ich kenne das bei Jahrgangsgemischten Klassen so, dass manche Lernfelder aus dem dritten Jahr im zweiten Jahr unterrichtet werden und manche aus dem zweiten im dritten Jahr.

    Ich würde an deiner Stelle das Vorgehen noch mal konkret mit der Abteilungsleitung/Schulleitung absprechen. Und mir die Anweisungen schriftlich geben lassen.

  • Endlich mal kein kontroverser Thread. Hier sind sich alle Tippgeber einig.

    Dass vielleicht ein anderes Lernfeld in der Klasse dafür fehlen könnte, hatte ich aber gar nicht auf dem Schirm.

    kitekat24 Hast du deswegen schon nachgefragt, ob da ein Fehler passiert ist und ein anderes Lernfeld für die Klasse ansteht?

  • Liebe Forums-Mitglieder,

    ich habe ein Problem, bei dem ich nicht so ganz weiss, wie ich mich als Berufsanfänger verhalten soll. In meiner Schule (kleines Berufsschulzentrum) werden öfter Klassen zweier Ausbildungsjahre zusammen gelegt, so dass ich in meinem Fall ein Lernfeld in meinem Berufsbereich im letzten Schuljahr in zwei Ausbildungsjahren (2./3. AJ) unterrichtet und mit Endnote abgeschlossen habe. Dieses Lernfeld ist eigentlich erst 2-stündig im 3. Ausbildungsjahr vorgesehen gewesen. Im neuen Schuljahr soll ich nun das gleiche Lernfeld noch einmal in dem gleichen Klassenteil, welches sich jetzt im 3.AJ befindet, unterrichten. Sozusagen das gleiche Lernfeld noch einmal wiederholen. Mein Problem ist, dass ich nicht weiss, wie das am Ende gewertet wird, wenn doch die Abschlussnote eigentlich schon fest stand?! Mein Plan wäre, der Schulleitung das noch einmal schriftlich mitzuteilen und gegenzeichnen zu lassen, dass ich das Lernfeld dann doppelt unterrichte. Bin ich so im Notfall rechtlich abgesichert? Vielen Dank fürs Lesen!

    Ich gehe davon aus, dass hier ganz einfach den Stundenplaner*innen ein Fehler unterlaufen ist und sie übersehen haben, dass dieses LF schon im abgelaufenen Schuljahr im 2. Ausbildungsjahr unterrichtet wurde.

    Von daher würde ich dir dringend empfehlen, erst einmal mit den zuständigen Stundenplaner*innen zu sprechen und sie darauf hinzuweisen! In der Regel lässt sich sowas leicht aus der Welt schaffen, wenn man kurz darüber redet. Wo gearbeitet wird, passieren halt Fehler, auch bei der Stundenplanung.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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