Schwanger und Schwimmunterricht

  • Hallo zusammen!

    Ich bin Lehrerin an einer Grundschule in Bayern und ganz frisch schwanger (8 SSW).


    Folgendes: ich gebe sehr gerne (und als Einzige an der Schule) unseren Schwimmunterricht. Ich würde es eigentlich gerne weitermachen, habe aber gehört, dass es rechtlich problematisch ist und man ab Bekanntwerden der SS die SL in Kenntnis setzen muss und kein Schwimmen mehr unterrichten darf.

    Ich möchte kein Verbot bekommen, es geht mir super und ich habe mehrere Begleitpersonen für eine Klasse dabei. Wenn ich ausfalle, fällt Schwimmen für die gesamte Schule aus, weil wir niemand anderen dafür haben.

    Zudem will ich es eigentlich echt nicht so früh mitteilen (wenn es die SL weiß, weiß es JEDER; Angst vor Fehlgeburt, etc.).


    Andererseits könnte der Stundenplan für alle JETZT noch geändert werden und nicht während des laufenden Betriebs.

    1. Bekommt man zwingend ein Schwimmunterrichtsverbot bei Bekanntgabe?

    2. Was könnte mir rechtlich passieren, wenn ich nichts sage und die Bekanntgabe noch ein bisschen "hinauszögere"?

    Ich kann meine Gedanken aktuell schlecht ordnen, aber vielleicht hat jemand Erfahrung oder Kenntnis dbzgl.?

    Danke im Voraus,
    Maniliam

  • 1. Ja, ich wüsste nicht, wie es sonst gehen soll oder hast du andere Rettungsschwimmer dabei?
    2 Nichts, das ist ganz alleine deine Sache, nur die Geburt musst du bekannt geben, davor inklusive Mutterschutz ist alles freiwillig.

    Das Problem ist, dass du nicht mehr retten darfst als Schwangere, weil das eine Gefahr ist für das Kind, aber die Voraussetzung in den meisten Bundesländern ist eben der Rettungsschwimmer oder die Rettungsfähigkeit (die dir aktuell dann fehlt), um Schwimmunterricht erteilen zu dürfen.

    Sport darf hier z.B. freiwillig weiter gemacht werden, Schwimmen ist man sofort raus, weswegen man sicherlich die Bekanntgabe oft hinauszögert (was das gute Recht ist).

  • 1. Ja, ich wüsste nicht, wie es sonst gehen soll oder hast du andere Rettungsschwimmer dabei?
    2 Nichts, das ist ganz alleine deine Sache, nur die Geburt musst du bekannt geben, davor inklusive Mutterschutz ist alles freiwillig.

    Das Problem ist, dass du nicht mehr retten darfst als Schwangere, weil das eine Gefahr ist für das Kind, aber die Voraussetzung in den meisten Bundesländern ist eben der Rettungsschwimmer oder die Rettungsfähigkeit (die dir aktuell dann fehlt), um Schwimmunterricht erteilen zu dürfen.

    Sport darf hier z.B. freiwillig weiter gemacht werden, Schwimmen ist man sofort raus, weswegen man sicherlich die Bekanntgabe oft hinauszögert (was das gute Recht ist).

    Widerspricht sich das nicht? Wenn die Rettungsfähigkeit fehlt, darf sie keinen Schwimmunterricht erteilen, wenn sie schwanger ist, fehlt die Rettungsfähigkeit, ergo darf sie keinen Schwimmunterricht erteilen. Demnach müsste sie also zumindest die mangelnde Rettungsfähigkeit bekanntgeben. Oder wie soll sie verfahren, wenn ein Kind zu ertrinken droht und sie nicht ins Wasser springen darf?

  • Danke für die Antworten!

    Ich habe 2 weitere Rettungsschwimmer dabei (Wasserwachtler) und wir haben zu 3. eine Klasse in einem Becken. Allerdings bin ich die einzige Lehrkraft.

    Dann ist wäre es wohl nur fair, es schon vor Schulbeginn mitzuteilen, damit der Stundenplan geändert und der Schwimmunterricht für alle Beteiligten rechtzeitig abgesagt werden kann. Trotz Bauchschmerzen meinerseits.

    Die Gefährdungsbeurteilung wird es auf jeden Fall ausschließen, denke ich mal.

    VG

  • Zudem will ich es eigentlich echt nicht so früh mitteilen (wenn es die SL weiß, weiß es JEDER; Angst vor Fehlgeburt, etc.).

    Kann deine SL persönliche Informationen nicht vertraulich behandeln?

    Ich habe 2 weitere Rettungsschwimmer dabei (Wasserwachtler) und wir haben zu 3. eine Klasse in einem Becken. Allerdings bin ich die einzige Lehrkraft.

    Die Rettungsschwimmer sind doch dann da und du musst nicht Rettungsfähig sein. Dann könntest du auch dabei sein, würde ich als Laie behaupten. Das könnte aber auch jede andere Lehrkraft.

    Dann ist wäre es wohl nur fair, es schon vor Schulbeginn mitzuteilen, damit der Stundenplan geändert und der Schwimmunterricht für alle Beteiligten rechtzeitig abgesagt werden kann. Trotz Bauchschmerzen meinerseits.

    Weswegen absagen? Kommen die Rettungsschwimmer nur mit, wenn du dabei bist?

  • Wenn du sogar mehrere Rettungsschwimmer dabei hast und dich mit dem Schwimmunterricht wohlfühlst, sehe ich keinen Grund dazu.
    Wenn du selbst aber eine Gefährdung in irgendeinem Bereich siehst, dann solltest du das melden, damit eine Gefährdungsbeurteilung durch die Schulleitung vorgenommen wird.

  • Danke für die Antworten!

    Ich habe 2 weitere Rettungsschwimmer dabei (Wasserwachtler) und wir haben zu 3. eine Klasse in einem Becken. Allerdings bin ich die einzige Lehrkraft.

    Dann ist wäre es wohl nur fair, es schon vor Schulbeginn mitzuteilen, damit der Stundenplan geändert und der Schwimmunterricht für alle Beteiligten rechtzeitig abgesagt werden kann. Trotz Bauchschmerzen meinerseits.

    Die Gefährdungsbeurteilung wird es auf jeden Fall ausschließen, denke ich mal.

    VG

    Fairness ist in diesem Falle irrelevant, du musst deine Schwangerschaft nicht bekanntgeben.

    Aber die Frage nach der Rettungsfähigkeit kam auf. Musst du rettungsfähig sein, wenn du SU erteilst? Das wird im Zweifel einen Richter interessieren.

    Was auf jeden Fall zutrifft: du hast als Lehrkraft die volle Verantwortung. Die kann dir keine Hilfskraft abnehmen.

  • Maniliam, ich finde nicht, dass du dich bei den Überlegungen, die dich da gerade umtreiben, auf Aussagen aus einem Lehrerforum verlassen solltest. Es ist doch ganz klar im Interesse aller Beteiligten, wenn du dich in dieser Sache an die Schulleitung wendest. Und die muss deine Mitteilung selbstverständlich vertraulich behandeln. Alles andere ist echt Murx. Ich verstehe alle deine Bedenken, aber es wird dir nicht gut damit gehen, in einer solchen Situation Entscheidungen im stillen Kämmerlein zu treffen. Auch wenn du dich vorher hier mit uns berätst.

  • Es ist doch ganz klar im Interesse aller Beteiligten, wenn du dich in dieser Sache an die Schulleitung wendest.

    Das sehe ich deutlich anders, denn egal wie die Schulleitung die Meldung behandeln muss, sie muss sie aus dem Schwimmunterricht nehmen, wenn sie das nicht will, dann DARF sie die Schwangerschaft nicht bekanntgeben.

    Also die SL ist definitiv da der Falsche Ansprechpartner für Ratschläge.

    Das ist eine Entscheidung, die kann nur sie alleine treffen und natürlich passt es da, auch im Lehrerforum nach Rat oder Erfahrungen zu fragen, treffen muss sie die Entscheidung eh alleine, aber wenn sie zur Schulleitung geht, dann ist sie damit raus aus dem Schwimmunterricht.

  • Das sehe ich deutlich anders, denn egal wie die Schulleitung die Meldung behandeln muss, sie muss sie aus dem Schwimmunterricht nehmen, wenn sie das nicht will, dann DARF sie die Schwangerschaft nicht bekanntgeben.

    Also die SL ist definitiv da der Falsche Ansprechpartner für Ratschläge.

    Das ist eine Entscheidung, die kann nur sie alleine treffen und natürlich passt es da, auch im Lehrerforum nach Rat oder Erfahrungen zu fragen, treffen muss sie die Entscheidung eh alleine, aber wenn sie zur Schulleitung geht, dann ist sie damit raus aus dem Schwimmunterricht.

    Aber irgendwem muss sie doch die Schwangerschaft mitteilen. Soll sie ins Wasser springen, wenn ein Kind untergeht? Die Rettungsschwimmer müssen doch auf alle Fälle von der Schwangerschaft wissen. Dieser Fall wäre mir zu heikel und ich würde der SL die Schwangerschaft mitteilen, dann kann man nach Lösungen suchen. Das würde ich nicht selbst verantworten wollen.

  • Was ist daran verwirrend, Zauberwald, wenn die Schulleitung involviert ist, ist die Entscheidung bereits getroffen, also muss die TE die Entscheidung vorher ohne sie treffen.

    Sorry, Susannea. Ich stimme dir meist zu. Aber dieses "Geheimnis" wäre mir in diesem Fall zu heikel.

  • Nein, MUSS sie nicht, selbst wenn sie deutlich schwanger ist, muss sie dies nicht mitteilen und solange sie dies nicht mitteilt, dann kann auch der Mutterschutz nicht für sie angewendet werden.

    Das weiß ich. Es geht darum, wer ins Wasser springt, um ein Kind zu retten.

  • Erstmal Danke für die ganzen Antworten!

    Ich habe einfach tatsächlich mal Gedanken von anderen gebraucht, um mich selbst zu sortieren.

    Wie hier jemand schon angedeutet hat, geht es auch um Haftung. Sollte etwas passieren und ich habe das verschwiegen, ist es sicherlich problematisch.

    Es geht beim Schwimmen eben (im allerblödesten Fall) um Leben und Tod und da sind persönliche Belange vielleicht einfach zweitrangig.

    Und ja, die anderen Rettungsschwimmer werden abbestellt, denn wir haben keine weitere Schwimmlehrkraft an der Schule, d.h. es fällt für die Schule komplett aus.

    VG

  • Was ist daran verwirrend, Zauberwald, wenn die Schulleitung involviert ist, ist die Entscheidung bereits getroffen, also muss die TE die Entscheidung vorher ohne sie treffen.

    Es ist daran verwirrend, dass es nicht um die Schwangerschaft sondern um die fehlende Rettungsfähigkeit geht. Wenn sie aufgrund der Schwangerschaft nicht rettungsfähig ist, muss sie das mitteilen. Sie kann auch einfach sagen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen zur Zeit nicht rettungsfähig ist. Wenn die bayrischen Vorgaben es dann zulassen, dass sie aufgrund der Unterstützung trotzdem Schwimmunterricht machen darf, ist das ok. Aber die Gefahr ist natürlich, dass die verantwortliche Lehrkraft zwingend die Rettungsfähigkeit braucht. Dann ist sie raus. Und genau das muss sie auch mitteilen.

  • Nein, das muss sie nicht, denn sie ist ja eigentlich rettungsfähig, nur aus Sicherheitsgründen darf der AG dies nicht mehr von ihr verlangen, wenn er weiß, dass sie schwanger ist.

    Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht rettungsfähig ist, muss sie das mitteilen. Wenn sie trotz Schwangerschaft rettungsfähig ist, hast Du natürlich vollkommen Recht. Allerdings hörten es sich bei dir so an, dass man nicht mehr rettungsfähig ist:

    Das Problem ist, dass du nicht mehr retten darfst als Schwangere, weil das eine Gefahr ist für das Kind, aber die Voraussetzung in den meisten Bundesländern ist eben der Rettungsschwimmer oder die Rettungsfähigkeit (die dir aktuell dann fehlt), um Schwimmunterricht erteilen zu dürfen.

    Da müsste man sich jetzt natürlich die Vorgaben ansehen. Mit deiner Argumentation drehst Du dich aber im Kreis. Wenn die Schulleitung zwingend sagen muss, dass die Lehrkraft keine Schwimmunterricht mehr machen dürfen, gelten die gleichen Vorgaben auch für die Lehrkraft ohne dass die SL es weiß. Sprich wenn das Land die Vorgabe macht, dass schwangere Lehrkräfte keine Rettungsfähigkeit haben, gilt es unabhängig davon ob die Schulleitung es weiß oder nicht.

  • Soll sie ins Wasser springen, wenn ein Kind untergeht?

    Warum nicht, ich würde oder habe es getan, natürlich, das alleine ist meist keine direkte Gefahr, aber das muss jeder für sich entscheiden.

    Die Rettungsschwimmer müssen doch auf alle Fälle von der Schwangerschaft wissen.

    Nein, müssen sie auch nicht, wäre aber besser, wenn sie ihnen mitteilt, dass sie eben nicht mehr retten wird und sie dafür alleine verantwortlich sind, ob sie ihnen den Grund nennt, auch ihre Entscheidung.

    Dieser Fall wäre mir zu heikel und ich würde der SL die Schwangerschaft mitteilen, dann kann man nach Lösungen suchen.

    Dann ist die Entscheidung schon gefallen und die Lösung lautet Schwimmunterricht ohne sie, wenn sie dies tut (es sei denn sie hat eine so dämliche Schulleitung, wie ich es auch schon erlebt habe, die meinte, dann soll sie eben nicht retten und das Kind untergehen lassen)

Werbung