Liebes Forum,
ich kenne es aus meiner Schule so, dass bei der Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz die ersten sechs gesetzt sind und die nachfolgenden sechs Personen in exakter Rangfolge entsprechend der Stimmzahl nachrücken, wenn jemand ausfällt. Heute war ich als Elternteil an einer anderen Schule beteiligt und habe mich gewundert: Hier wurde einfach für jedes direkt gewählte Mitglied eine der "Nachrücker:innen" bestimmt, die im Falle des Ausfalls die Person vertreten. Also z.B. Person X (fünftmeiste Stimmen) wird immer von Person Z (zehntmeiste Stimmen) ersetzt.
Ich finde das jetzt nicht dramatisch, aber aus der Perspektive, dass die höhere Anzahl der Stimmen ja auch die Legitimität erhöht, eine Gruppe zu repräsentieren, finde ich die Regelung an meiner eigenen Schule sinnvoller.
Da ich im Schulgesetz und in der BASS dazu auf die Schnelle nichts finden konnte, schlage ich also mal wieder hier mit der entsprechenden Frage auf: Kennt jemand Vorschriften, die die Wahl von Nachrücker:innen im schulischen Kontext betreffen?
Besten Dank mal wieder ![]()