Schulkonferenz NRW - (Stell)Vertretende Mitglieder

  • Liebes Forum,

    ich kenne es aus meiner Schule so, dass bei der Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz die ersten sechs gesetzt sind und die nachfolgenden sechs Personen in exakter Rangfolge entsprechend der Stimmzahl nachrücken, wenn jemand ausfällt. Heute war ich als Elternteil an einer anderen Schule beteiligt und habe mich gewundert: Hier wurde einfach für jedes direkt gewählte Mitglied eine der "Nachrücker:innen" bestimmt, die im Falle des Ausfalls die Person vertreten. Also z.B. Person X (fünftmeiste Stimmen) wird immer von Person Z (zehntmeiste Stimmen) ersetzt.
    Ich finde das jetzt nicht dramatisch, aber aus der Perspektive, dass die höhere Anzahl der Stimmen ja auch die Legitimität erhöht, eine Gruppe zu repräsentieren, finde ich die Regelung an meiner eigenen Schule sinnvoller.

    Da ich im Schulgesetz und in der BASS dazu auf die Schnelle nichts finden konnte, schlage ich also mal wieder hier mit der entsprechenden Frage auf: Kennt jemand Vorschriften, die die Wahl von Nachrücker:innen im schulischen Kontext betreffen?

    Besten Dank mal wieder :)

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Schiri 23. September 2025 22:41

    Hat den Titel des Themas von „Schulkonferenz NRW - Vertretende Mitglieder“ zu „Schulkonferenz NRW - (Stell)Vertretende Mitglieder“ geändert.
  • Bei mir in Baden-Württemberg sind es auch persönliche Vertreter. Es gab mal eine Diskussion und die Meinung war, es sei einfacher diesen konkret anzusprechen, vor allem, wenn einmal mehrere ausfallen.

    Bisher fiel selten jemand aus. Keine Ahnung, was passiert, wenn der Vertreter auch ausfällt.

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  • Sind die Regelungen mit persönlichem Vertreter wie oben geschrieben oder "kandidieren" die Leute im Doppelpack?
    Bei einer Doppelpackkandidatur fände ich es demokratietheoretisch okay, bei einer reinen Einzelwahl finde ich es sehr doof. Pragmatismus der einfachen Wege ist da fehl am Platz.
    Wir haben eine Nachrückerliste (sowohl bei Lehrkräften als auch bei Eltern).
    Und bei den Lehrkräften spielt es bei einzelnen Themen sehr wohl eine Rolle, wer da ist. (Bei den Eltern kenne ich mich da zu wenig aus)

  • Sind die Regelungen mit persönlichem Vertreter wie oben geschrieben

    Ja, tatsächlich. Ob Person a jetzt Person b, c oder d vertritt hängt nur an der Stimmzahl und der Willkür der Wahlleitung.


    Ich danke für den Austausch und komme zu dem Fazit, dass es dazu wohl keine Regelung gibt. Vielleicht spreche ich es nächstes Jahr trotzdem mal an :).

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Laut Schulgesetz soll sich eine Schulpflegschaft eine Wahlordnung geben. Dort könnte man die Fragestellung dann regeln.

    Das ist im Grunde der richtige Weg, der ja auch beide Varianten ermöglichen kann. Die Festlegung nach Anzahl der Stimmen oder eben eine eins zu eins Zuordnung an Stellvertretungen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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