Beihilfe und Kindergeld bei Kindern Ü18 Zeitraum vorm Studium

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem: Mein Sohn hat ein Jahr lang aufgrund schwerer Erkrankung und damit verbundenen häufigen Fehlzeiten am Gymnasium eine Privatschule besucht. Das Abitur auf herkömmlichem Weg war nicht möglich (versäumte Klausuren etc ). Er macht daher nun das Externenabitur, da zählen nur die Prüfungen. Mein Sohn nimmt am Herbstabitur eines Kollegs teil, eigentlich hätte er die letzte mündliche Prüfung im September mit dem Ende des Schulvertrags an der Privatschule schon ablegen sollen, doch kam da die Erkrankung leider wieder dazwischen. Er hat jetzt im kommenden Dezember die letzte mündliche Prüfung.

    Unser Sohn iist momentan über mich zu 20 Prozent privat versichert und und bekommt Beihilfe. Über meinen Mann können wir meinen Sohn nicht versichern, da mein Mann privat versichert ist. Bis Ende September kein großes Problem., da mein Sohn noch Kindergeld bekam und beihilfeberechtigt war.

    Nach dem Abitur möchte er studieren, das Sommersemester beginnt im April. Wenn mein Sohn das Studium aufnimmt, ist er wieder kindergeld- und beihilfeberechtigt. Doch der Zeitraum dazwischen von September bis April ist von Seite der Kindergeldkasse zu lang, um ihn zu überbrücken. Das dürfen nur 4 Monate sein. Mein Sohn würde auch ein studiumbezogenes Praktikum machen, bevor das Studium losgeht. Aber reicht ein solches Praktikum aus, um Kindergeld zu bekommen?

    Kennt das jemand von euch, dessen Kinder nach dem Abitur nicht sofort mit Studium oder Ausbildung begonnen haben und überbrücken mussten? In unserem Freundeskreis ist niemand dabei, den ich fragen könnte.

    Sollen wir ihn jetzt ausbildungsplatzsuchend melden, obwohl er noch im Abi steckt?

    Ich muss zugeben, mich erwischt das alles kalt, da ich eigentlich dachte, es wäre kein Problem, wenn es nicht nahtlos weitergeht zwischen zwei Ausbildunsabschnitten. Aufgrund der Erkrankung hatten wir auch genug andere Sorgen, sonst wäre mir das Problem sicher eher aufgefallen.

    Man hört doch immer von Abiturienten, die sich ein Sabbatjahr gönnen und reisen. Wie machen die das mit ihrer KV?

  • Meine Kinder waren/sind immer über meinen Mann versichert, der bei der Barmer Ersatzkasse ist. 80% beihilfeberechtigt sind sie aber trotzdem. Ich bin als Einzige privat.

  • Ja die Probelem bestehen mit dem Kindergeld, wenn die Kinder zu lange nichts tun, fallen sie da raus und damit auch aus dem Famileinzuschlag, Beihilfe oder Familienversicherung. Du kannst dich aber mit der Familienkasse in Verbindung setzen und den Fall schildern , ggf machen die eine Ausnahme, wenn die Bewerbungen nachgewiesen werden , hat bei Freunden geklappt, da haben sie es akzeptiert.

  • Eine Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, wäre vermutlich ein sozialversicherungspflichtiger Job zu Beginn der Lücke. Vielleicht würde ein bezahltes Praktikun ausreichen? Falls das (Arbeiten, gesetzliche Versicherung) eine Option ist. Vielleicht soll euer Sohn ja aber auch privat versichert bleiben? Dann die Anwartschaft nicht vergessen.

    Bereits ein Semester früher einschreiben geht ja nicht, wenn er das Abi noch nicht hat.

    Und ihr könnt die PKV oder die Kindergeldkasse nicht überzeugen, dass die Lücke erst ab dem Abitur im Dezember besteht?

  • Meine Tochter musste für die Bewerbung zu ihrem Studium Kunstmappen einreichen. Jede Uni wollte eine andere Mappe. Sie hat einen mehrwöchigen Mappenkurs belegt und diese Mappen angefertigt. Das war in dem Jahr nach dem Abi. Ich meine, dass diese Belege gereicht haben, aber es war ein ziemliches Theater. Ich habe sie jetzt mal angeschrieben, vllt. erinnert sie sich genauer. Man muss immer alles sehr fristgerecht einreichen, auch Immatrikulationsbescheinungen, sonst dauert es ewig, bis wieder alles läuft. Hier zumindest.

  • Sie sagt, sie hat sich auf einen Studienplatz (Medizin) beworben, den sie nicht bekommen konnte, so dass sie offiziell wartet. Aber wenn ich es richtig sehe, hat dein Sohn ja noch kein Abizeugnis in der Hand und kann sich somit im Wintersemester noch nicht bewerben. Ich kann leider nicht helfen.

  • Habe gerade noch mal gelesen, wenn dein Sohn erst im Dezember die Prüfung macht ist doch alles ok, wenn er sich im April an der Uni einschreibt. Solange er kein Abi hat , ist er Schüler und dann hat er Übergangsfrist und bewirbt es sich.

  • Ich würde mich an die Kindergeldkasse/Beihilfe wenden - dann weißt du es Safe. Mein Sohn hat z.B. sein FSJ Anfang Mai beendet, die Uni fing erst Mitte Oktober an - das war kein Problem , auf ihn traf die Übergangszeit zu.

  • Eine Lösung: NC-freier Studiengang.

    Im Anschluss Exmatrikulation und Bewerbung auf den gewollten Studiengang.

    Funktioniert nicht ohne Abitur oder Fachhochschulreife.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eine Lösung: NC-freier Studiengang.

    Im Anschluss Exmatrikulation und Bewerbung auf den gewollten Studiengang.

    Ohne Abizeugnis kann man sich nicht Immatrikulieren. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und im Dezember hat er noch Prüfungen.

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