Gleichstellung - von GdB 30% auf 50%

  • Durch einen Gleichstellungsantrag ändert sich der GdB nicht, der bleibt bei 30.
    Für einen erfolgreichen Antrag musst du nachweisen, dass dein Arbeitsplatz durch die Behinderung gefährdet ist, weil die Einschränkungen dich in deiner Dienstausübung so deutlich behindern, dass dir ohne ohne besondere Ausgleiche die Dienstunfähigkeit droht. Im Falle eines erfolgreichen Antrags hast du einen Großteil der Ausgleichsmöglichkeiten, die einem sonst erst ab einer Schwerbeschädigung zustehen, also insbesondere Anspruch auf besondere Unterstützung am Arbeitsplatz je nach art deiner Behinderung. Du giltst aber nicht als schwerbehindert und erhältst keinen Behindertenausweis.
    Der Antrag läuft über die Agentur für Arbeit und hat erst mal nichts mit dem Beschäftigungsstatus zu tun.

  • Hallo zusammen,
    kennt sich hier Jemand aus mit den Gleichstellungsanträgen? Von 30% auf 50%.
    Was muss man beachten?
    Danke im Voraus für eure Tipps.

    Lass dich von deiner Schwerbehindertenvertretung beraten. Diese kann dir alle für deine persönliche Situation relevanten Hinweise geben. Du bleibst bei einer Gleichstellung aber bei deinem Grad der Behinderung von 30 (was nichts mit Prozentwerten zu tun hat) und wirst Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 lediglich gleichgestellt bei den Schutzrechten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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