Weihnachtszeit ist Widerspruchszeit

  • Es gibt tolle Traditionen zur Weihnachtszeit:


    - Plätzchen backen

    - Adventskerzen anzünden

    - Glühwein trinken

    - …

    - Widerspruch gegen die Besoldung einlegen!

    Nach dem Urteil des BVG und der Anhörung im Landtag NRW vor 14 Tagen will ich alle Kolleg*innen in A und B Besoldung an diese schöne Tradition erinnern.

  • Wenn man in den vergangen Jahren bereits widersprochen hat, muss man das nicht jährlich wiederholen. Macht den Kolleginnen und Kollegen doch keine unnötige Arbeit.


    Wer noch keine Widerspruch eingelegt hat, sollte das aber unbedingt machen.

  • Ich hab übrigens neulich einen dicken Brief mit der Ablehnung dieser Forderung bekommen. Hat das noch jemand?

    Und: Ich dachte wirklich, man müsste da jedes Jahr tun, um seinen Anspruch zu behalten

  • Das solltest du zur Sicherheit jährlich machen um auf Nummer sicher zugehen. Kostet 5 Minuten Zeit und 3 €!

    Uns wird jährlich zugesichert, dass dies nicht nötig ist. Ich weiß nicht wie es in NRW aussieht.

  • Scheiß egal ob jährlich oder nicht!

    Je mehr von uns von diesem Thema erfahren um so besser und um so schneller hört der Mist mit Besoldungsgesetzen auf, die nicht den Anforderungen des GG entsprechen.

    Achtung vielleicht etwas dumme Frage: Bei Personalnummer ist da die LBV-Personalnummer mit gemeint, da es dorthin geht, nehme ich an ja.
    Meine Personalnummer bei der BR (also Personalaktennummer) wüsste ich nämlich nicht.

  • Achtung vielleicht etwas dumme Frage: Bei Personalnummer ist da die LBV-Personalnummer mit gemeint, da es dorthin geht, nehme ich an ja.
    Meine Personalnummer bei der BR (also Personalaktennummer) wüsste ich nämlich nicht.

    Ihr habt unterschiedliche Nummern? Meine SAP-nummer ist überall gleich.

  • Gegen die Besoldung an sich. Die dürfte in den meisten Bundesländern gegen das Grundgesetz verstoßen.

    Nur wer Einspruch einlegt, hat Anspruch auf eine Nachzahlung, wenn die Besoldungsgesetze rückwirkend "geheilt" werden.

    Widersprüche für eure Bundesländer bekommt ihr bei den jeweiligen Gewerkschaften.

  • Darf derjenige, der einen abgelehnten Widerspruch erhalten und damit nur noch die Klagemöglichkeit hat, für das folgende Jahr wieder mit einem Widerspruch starten?
    In BW haben sie kurz vor dem letzten Urteil zu der Berliner Besoldung noch viele Wiedersprüche trotz Musterklage endgültig ablehnend beschieden. Seit dem oben genannten Urteil werden die Widersprüche meines Wissens wieder ruhend gestellt.

  • Mein Widerspruch für 22 oder 23 auch abgelehnt und ich habe wieder Widerspruch eingelegt.

    S-H. hat heute wohl angekündigt, dass man für 2026, aufgrund des Urteil vom 19. November, einen Nachtragshaushalt einbringen will.

    https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregie…d4-54a5dcf3a9ba

    Es wird langsam spannend.

    Wenn die tatsächlich irgendwann die Partnereinkommen zu Fall bringen, wird die Sache richtig spannend. Ich möchte gerne dabei sein, wenn es dann zu Nachzahlungen kommt.

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