Widerspruch Besoldung in Bayern bis zum 31.12.

  • Ich gehe (hoffe) mal davon aus, dass der Text relevant ist und nicht die Angabe des Datums.

    Immerhin weiß ich seit heute, dass man auch seinem Beihilfebescheid auf diese Art widersprechen kann. Und ich hab immer angerufen und danach nen Brief geschrieben :computerrache:

  • Das ist auch in Berlin so, wenn die Behörde ein Fax empfangen kann.

    Ich zitiere mal kurz die Mail der Personalstelle:

    Zitat

    Sehr geehrte Frau ...

    mit Ihrem Fax vom 17.12.2025 legen Sie Widerspruch gegen Ihre Besoldung ein und stellen einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation.

    Bitte beachten Sie die hierfür maßgeblichen verwaltungs– und verfahrensrechtlichen Vorschriften.

    So sind Widersprüche von Beamten und Beamtinnen formal nur gültig, wenn sie im Sinne des § 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Schriftform eingelegt werden, d.h., sie müssen eigenhändig unterschrieben sein und persönlich oder postalisch zugestellt werden.

    Widersprüche die nur das Merkmal der Textform gemäß § 126b BGB erfüllen, wie z.B. in Form einer E-Mail oder Faxes, sind nicht rechtswirksam.

    Also Berlin sieht das mit dem Fax mal wieder deutlich anders.
    Das habe ich per Mail als Antwort auf das Fax bekommen, auf das persönlich abgegeben selbe Schriftstück (hatte ja das Original-Fax noch ;) ) gab es dann eine schriftliche Eingangsbestätigung, die allerdings etwas dämlich ist.

    Da bestätigt man mir nämlich meinen Widerspruch gegen die Besoldung und die amtsangemessene Alimentation.

    Nunja, egal.

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