Stress und Streit mit der OGS

  • Sie es Teil des Teams eurer Ganztagsschule und beteilig sich an der Ausgestaltung.

    Ihr teilt euch die Räume, das kann lästig sein, ja, und es benötigt Absprachen, die dann alle verfolgen.

    Wenn sie als Gast zur Zeugniskonferenz kommt, ist sie der Verschwiegenheit verpflichtet und nicht stimmberechtigt.

    Das Sozialverhalten im Ganztag kann sie sicher beurteilen und es ist schulischerseits zu klären, wenn es dort zu Konflikten kommt. Sollte die Beurteilung gravierend abweichen, kann man dies in den Bemerkungen zu AV/SV deutlich ausweisen und zunächst das übliche Verhalten erläutern, im Nachgang dann anmerken, dass das Verhalten im Ganztag abweicht und dann die Bemerkung positiver/negativer ausgestalten.

  • Sie darf über Zeugniskommentare abstimmen und diese hinzufügen wollen?

    Sie sieht sich als dritte Leitung der Schule.

    Sie findet auch, dass man die Klassenräume mit der Tischordnung so umgestalten soll, dass es „OGS-Konform“. Ist.

    Sie ist eben „nur“ eine Erzieherin.

    Du hast leider noch immer nichts genaueres zum Status von ihr geschrieben. Ist sie nun als pädagogische Mitarbeiterin in der Klasse tätig? Falls ja, dann hat sie selbstverständlich auch ein Stimm- und Vorschlagsrecht bei der Ausgestaltung der Zeugniskommentare. Falls nicht, dann halt nicht.


    Das NSchG ist in seiner Ausgestaltung auch des Verfahrens von Konferenzen glücklicherweise so aufgestellt, dass es die Arbeit in multiprofessionellen Teams unterstützt, auch wenn das nicht allen passen mag.

  • Das NSchG ist in seiner Ausgestaltung auch des Verfahrens von Konferenzen glücklicherweise so aufgestellt, dass es die Arbeit in multiprofessionellen Teams unterstützt, auch wenn das nicht allen passen mag.

    Wenn sie denn mal professionell sind, oft sind sie nur multi.

  • Wenn sie denn mal professionell sind, oft sind sie nur multi.

    Das halte ich für eine ziemlich bösartige Unterstellung, erkenne aber gerne an, dass die individuelle Wahrnehmung in beide Richtungen stark von konkreten Einzelpersonen gefärbt sein mag. Ich persönlich habe da tatsächlich mit einer ganzen Reihe von pädagogischen Mitarbeitenden sehr gute Erfahrungen machen dürfen, die eine tatsächliche Unterstützung waren und sind.

  • Sie darf über Zeugniskommentare abstimmen und diese hinzufügen wollen?

    Sie sieht sich als dritte Leitung der Schule.

    Sie findet auch, dass man die Klassenräume mit der Tischordnung so umgestalten soll, dass es „OGS-Konform“. Ist.

    Anderes Bundesland: Das wäre bei uns undenkbar. In Konferenzen ist die OGS Leitung nur zu Gast und hat eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben.

  • Für Teilkonferenzen, also auch Zeugniskonferenzen, gilt

    1Den Teilkonferenzen gehören als Mitglieder mit Stimmrecht an:

    1. die in dem jeweiligen Bereich tätigen Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
    2. die Referendarinnen und Referendare sowie die Anwärterinnen und Anwärter, die in dem jeweiligen Bereich eigenverantwortlich Unterricht erteilen, und
    3. mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler.“

    1In den Teilkonferenzen haben bei Entscheidungen über die in Absatz 5 Satz 2 Nr. 2 genannten Angelegenheiten nur diejenigen Mitglieder Stimmrecht, die die Schülerin oder den Schüler planmäßig unterrichtet haben. 2Die übrigen Mitglieder wirken an der Entscheidung beratend mit.“

    Im genannten Absatz geht es um Zeugnisse. Wenn es also um Ordnungsmaßnahmen geht, haben die pädagogischen Mitarbeiter:innen das Recht zur Mitbestimmung, bei Zeugnissen sind sie nur beratend dabei. Dass die pädagogische Mitarbeiterin Unterricht erteilt hätte, ist an sich über die Verträge ausgeschlossen, dafür werden die PM weder eingestellt noch bezahlt.

  • Beitrag von Seph (11. Januar 2026 15:15)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (11. Januar 2026 15:15).
  • Sie darf über Zeugniskommentare abstimmen und diese hinzufügen wollen?

    Sie sieht sich als dritte Leitung der Schule.

    Sie findet auch, dass man die Klassenräume mit der Tischordnung so umgestalten soll, dass es „OGS-Konform“. Ist.

    Sie ist eben „nur“ eine Erzieherin.

    Es ist hier aber auch schon mehrfach geschrieben worden, dass das in NDS speziell läuft. Hast du denn mal in die entsprechenden Verordnungen reingeschaut? Macht ja nicht so viel Sinn, nur zu klagen hier, du gehst auf keinen Kommentar näher ein.

  • Das halte ich für eine ziemlich bösartige Unterstellung, erkenne aber gerne an, dass die individuelle Wahrnehmung in beide Richtungen stark von konkreten Einzelpersonen gefärbt sein mag. Ich persönlich habe da tatsächlich mit einer ganzen Reihe von pädagogischen Mitarbeitenden sehr gute Erfahrungen machen dürfen, die eine tatsächliche Unterstützung waren und sind.

    Meine Bemerkung war ganz allgemein und nicht bezogen auf PMs. Wir haben eine PM und die macht eine wirklich gute Arbeit, hält sich aber aus Dingen raus, die nicht zu Ihren Aufgaben gehören.

    Insgesamt ist es nur oft so, dass die Qualität einer Arbeit mit der Anzahl an Leuten, die diese Arbeit gemeinsam erledigen ab- und nicht zunimmt.

  • Ich sehe das Problem auch nicht darin, dass irgendwer seine Arbeit nicht gut macht.

    Darüber hat sich m.E. auch Abinadi nicht beschwert, sondern über das (vermeintlich?) übergriffige Verhalten und das hat ja häufig eher etwas damit zu tun, dass die Beteiligten sich nicht wertgeschätzt fühlen in dem, was sie tun.

  • Ich finde es krass wie das mit dem Gantag woanders macht wird.

    Bei uns läuft die gesamte Planung über die Schulleitung. Wir haben aber auch 1.-10. Klasse.

    Ab Klasse 8 ist auch nachmittags mal Unterricht.

    Unsere Erzieher würden nie bei Noten reinreden wollen. Die vergeben in den Ags teilgenommen, mit gutem Erfolg teilgenommen etc.

    Die sind aber auch bei den Zeugniskonferenzen nicht dabei.

  • Ich weiss, dass die ersten beiden Jahrgänge keine Zeugnisse bekommen. Trotzdem möchte die OGS-Leitung dabei sein.

    Wir drehen uns im Kreis. Wenn die OGS-Leitung im Bereich der Klasse tätig ist, dann gehört sie auch zur Klassenkonferenz und ist dann eben mit dabei.

  • :gruebel:

    Die ersten Klassen haben doch jetzt gar keine Zeugniskonferenz.

    Ich weiss, dass die ersten beiden Jahrgänge keine Zeugnisse bekommen. Trotzdem möchte die OGS-Leitung dabei sein.

    Damit kennt ihr euch sicher besser aus, aber gibt es bei euch keine Berichtszeugnisse im 1. und 2. Jahrgang? Meine Kids hatten solche bekommen. Unabhängig davon kann es dennoch sinnvoll sein, wenn sich die Klassenkonferenz zum Halbjahreswechsel trifft und die Lernentwicklung der Kinder bespricht. An unserer GS ging es dann manchmal auch um empfohlene Rücktritte oder Überspringen eines Jahrgangs.

  • Damit kennt ihr euch sicher besser aus, aber gibt es bei euch keine Berichtszeugnisse im 1. und 2. Jahrgang?

    Sowas gibt es z.B. bei uns generell nur zum Schuljahresende. Indikatorenzeugnisse für 1-3 und nur zur 3. Klasse gibt es ein Lernentwicklungsgespräch zum Halbjahr statt Zwischenzeugnis.
    Ich weiß ja nicht, wie alt deine Kinder sind, ob das bei euch z.B. auch so gewesen sein könnte.

  • Mhh, alle Beiträge gelesen! Eine ganze Tüte voll Probleme! Was ich mich frage, wieso werden in Deutschlands Schulen dysfunktionale Systeme aufrecht erhalten?8)

  • Wir drehen uns im Kreis. Wenn die OGS-Leitung im Bereich der Klasse tätig ist, dann gehört sie auch zur Klassenkonferenz und ist dann eben mit dabei.

    Wogegen auch überhaupt nichts zu sagen ist, so lange sie sich nicht außerhalb ihrer Kompetenzen einmischt. Aber auch das gilt ganz genau so für Lehrkräfte, ich möchte auch nicht, dass die Religionslehrkraft meint, über meine Mathenoten diskutieren zu müssen.

  • Sowas gibt es z.B. bei uns generell nur zum Schuljahresende. Indikatorenzeugnisse für 1-3 und nur zur 3. Klasse gibt es ein Lernentwicklungsgespräch zum Halbjahr statt Zwischenzeugnis.
    Ich weiß ja nicht, wie alt deine Kinder sind, ob das bei euch z.B. auch so gewesen sein könnte.

    Das mag ja alles sein, wir sind im vorliegenden Fall aber in NDS. Und unser Erlass "Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen" sieht durchaus auch in den Jahrgängen 1 und 2 Zeugnisse vor...nur dann eben als Berichtszeugnisse. Ok, noch präziser: Im 1. Jahrgang nur am Ende, im 2. Jahrgang auch zum Halbjahr.

    Zitat von 5.1.1. Rd.Erl. Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen

    Am Ende des ersten Schuljahrgangs und im zweiten Schuljahrgang erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse, die als Berichtszeugnisse nach dem Muster Nr. 3.1 der Anlage erteilt werden. Berichtszeugnisse können auch nach einem frei gestalteten, schulinternen Muster erteilt werden.

    Aber wie gesagt: auch unabhängig vom Zeugnis ist es durchaus sinnvoll, auch im 1. Jahrgang nach einem halben Schuljahr mal zusammenzukommen und einen gemeinsamen Blick auf die Lernentwicklung der Kinder zu werfen.

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