Glatteis - Notbetreuung

  • Hallo alle zusammen,

    wenn die Schule aufgrund von extremen Wetterbedingungen ausfällt, bietet sie ja eine Notbeteuung an.

    Wie ist es denn in folgendem hypothetischen Fall?

    Aufgrund von Glatteis fällt die Schule aus. Eine Lehrkraft hat einen Fahrtweg von 45 Minuten mit dem Auto über Landstraße. Sie soll die Notbetreuung übernehmen. Sie möchte bei dem Wetter aber nicht mit dem Auto fahren. Fühlt sich damit sehr unwohl und unsicher.

    Was kann diese Lehrkraft machen, wenn sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zur Schule kommen kann und bei dem Wetter sehr unsicher Auto fährt?

    Mit Blick auf das Kollegium ist es natürlich fair, wenn jeder mal bei der Notbetreuung drankommt.

    Mit Blick auf die Sitation der Lehrkraft kann man aber ja auch verstehen, wenn sie den Weg nicht mit Auto zurücklegen möchte ...

    Und nun?

  • Du bist dafür verantwortlich, dass du zu entsprechenden Zeiten an deinem Dienstort erscheinst.

    Solange du nicht davon aus Gründen, die du nicht zu verantworten hast, abgehalten wirst. Unsicherheit beim Autofahren gehört sicher nicht dazu.

  • Nuja, dann versuchst du zur Arbeit zu kommen. ÖPNV, Taxi, was auch immer. Rechtzeitig losgehen und ernsthaft versuchen. Wenn es nicht geht, geht es halt nicht.

    Niemand kann dich zwingen, dein Auto zu benutzen. Manche haben ja gar keins oder keinen Führerschein.

  • Sie kann versuchen, mit einer Kollegin oder einem Kollegen zu tauschen oder sie zieht in die Nähe der Schule um oder nimmt ein Taxi oder reist am Vortag an und übernachtet in einem Hotel.

    Ich bin nicht dafür verantwortlich, wenn Kollegin oder Kollege nur die Rosinen haben möchte, bei uns in der schönen Stadt wohnen wollen und nicht am Schulort. Wohnort ist Privatsache, Extrawünsche dadurch nicht einforderbar.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wenn der Arbeitsweg sich aber objektiv ohne Gefahr nicht bewältigen lässt, dann muss man dies entsprechend melden.

    Ich wäre damit aber vorsichtig.

    Mit Blick auf die Sitation der Lehrkraft kann man aber ja auch verstehen, wenn sie den Weg nicht mit Auto zurücklegen möchte ...

    Nein kann man nicht ganz verstehen, weil

    Sie möchte bei dem Wetter aber nicht mit dem Auto fahren. Fühlt sich damit sehr unwohl und unsicher.

    Gefühle hier keine Rolle spielen.

    Bei uns werden nur die nahewohnenden Kollegen zur Notbetreuung herangezogen. Im Gegenzug machen die halt mal wann anders was andres.

    Das geht natürlich auch.

  • Ah, ich möchte noch ergänzen: bei krassem Wetter.

    Beim letzten Schneechaos hieß es: Wer es schafft, soll kommen. Es kamen dann schnell die nahewohnenden, dann musste keiner mehr kommen.

  • Ah, ich möchte noch ergänzen: bei krassem Wetter.

    Hatten wir dieses Jahr, wenn überhaupt heute. Ich habe vorhin 4 Stunden für eine Strecke, die sonst 45 min dauert, gebraucht.

    Das wird morgen aber schon wieder anders aussehen, weil genug Zeit ist die Straßen zu räumen.

  • Bei uns werden nur die nahewohnenden Kollegen zur Notbetreuung herangezogen. Im Gegenzug machen die halt mal wann anders was andres.

    Da würde ich mich wehren, ich bin vor kurzem auf einem Kilometer Schulweg dreimal gestürzt.

    Wenn alle vor Ort freiwillig damit einverstanden sind, in Ordnung, ich wäre es nicht. Da müsste die sonstige Entlastung schon extrem sein, deutlich mehr als nur Zeit.

    Bei uns gibt es Tauschgeschäfte, ich wäre bei Glatteis aber nicht bereit, habe mir schon einmal das Handgelenk bei Glatteis gebrochen. Wohnort ist Privatsache.

    (Bei uns wohnen die allermeisten entfernt, wir wenigen vor Ort wären immer dran. Genug Entlastung gäbe es nie.)

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  • Ich meine mit meiner Frage eine Extremsituation: Also wenn der deutsche Wetterdienst eine Unwetterwarnung herausgibt, die gewisse Risiken und Gefahren bei Autofahrten voraussagt.

    Kann eine Lehrkraft dann gewzungen werden, sich dem Risiko aussetzen zu müssen?

  • Wohnort ist Privatsache.

    Dem ist so und damit der Weg zur Arbeit eben auch ein persönliches Problem. Bis es gefährlich wird, dann greift natürlich die Fürsorgepflicht.

  • Ich meine mit meiner Frage eine Extremsituation: Also wenn der deutsche Wetterdienst eine Unwetterwarnung herausgibt, die gewisse Risiken und Gefahren bei Autofahrten voraussagt.

    Kann eine Lehrkraft dann gewzungen werden, sich dem Risiko aussetzen zu müssen?

    Und diese Risiken gibt es beim Laufen zur Schule nicht? Ich wiederhole, 3 Stürze, ich bin nicht mehr die jüngste, die Straße war geräumt, der Gehweg nicht.

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  • Ich bin übrigens vorher gependelt, habe einmal spontan in der Schule übernachtet, weil ich wusste, es wird am nächsten Morgen extrem.

    Und nein, wir hatten keine Betten, ich habe auf dem Boden im Chemieraum übernachtet.

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  • Ich meine mit meiner Frage eine Extremsituation: Also wenn der deutsche Wetterdienst eine Unwetterwarnung herausgibt, die gewisse Risiken und Gefahren bei Autofahrten voraussagt.

    Kann eine Lehrkraft dann gewzungen werden, sich dem Risiko aussetzen zu müssen?

    https://www.dwd.de/DE/wetter/warn…etter_node.html

    heißt Stufe 4, das ist eine Extremwetterlage. Zwingen kann dich prinzipiell niemand. Du wirst im Zweifel aber glaubhaft darlegen müssen, wieso du einer Dienstanweisung nicht gefolgt bist.

    Das kann so oder so ausgehen. Vielleicht auch ein Disziplinarverfahren. Je nach dem.

  • Da würde ich mich wehren, ich bin vor kurzem auf einem Kilometer Schulweg dreimal gestürzt.

    Wenn alle vor Ort freiwillig damit einverstanden sind, in Ordnung, ich wäre es nicht. Da müsste die sonstige Entlastung schon extrem sein, deutlich mehr als nur Zeit.

    Bei uns gibt es Tauschgeschäfte, ich wäre bei Glatteis aber nicht bereit, habe mir schon einmal das Handgelenk bei Glatteis gebrochen. Wohnort ist Privatsache.

    (Bei uns wohnen die allermeisten entfernt, wir wenigen vor Ort wären immer dran. Genug Entlastung gäbe es nie.)

    Bei uns war dieses Schuljahr 2 Tage schneefrei, das war's. Letztes Jahr gar nicht. Es ist also extrem selten. Und es waren dann 4 Kollegen und 3 Schüler vor Ort. Gezwungen wurde keiner zu kommen. Aber wer konnte, sollte. Bis es dann hieß: Es sind nur 3 Kinder da. Muss keiner mehr kommen.

  • Und es waren dann 4 Kollegen und 3 Schüler vor Ort. Gezwungen wurde keiner zu kommen. Aber wer konnte, sollte. Bis es dann hieß: Es sind nur 3 Kinder da. Muss keiner mehr kommen.

    Ich habe an mehreren verschiedenen Schulen noch nie eine Notbetreuung mit einer zweistelligen Anzahl Kinder gesehen.

  • Bei uns war dieses Schuljahr 2 Tage schneefrei, das war's. Letztes Jahr gar nicht. Es ist also extrem selten. Und es waren dann 4 Kollegen und 3 Schüler vor Ort. Gezwungen wurde keiner zu kommen. Aber wer konnte, sollte. Bis es dann hieß: Es sind nur 3 Kinder da. Muss keiner mehr kommen.

    Und das war vorher bekannt, dass 4 Kolleginnen kommen bei nur 3 Kindern? Wer weiter weg wohnt oder auch nur läuft wie ich, muss ja vorher wissen, ob er los muss. Oder haben die einen gehofft, dass die anderen vor Ort es schon richten werden? Und wenn ich nicht gehe, was dann, ich kann ja nicht zuhause warten, ob genug andere kommen. Ich fände dann Alter wichtiger als Wohnort, an dem kann ich nichts ändern und ein Bruch verheilt langsamer.

    Ich würde das genau einmal mit mir machen lassen und dann schleunigst versuchen etwas zu ändern. Falls die anderen nicht einsichtig sind, würde ich die Schule wechseln wollen bei einem so ichbezogenen Kollegium.

    Noch einmal, bei Unwetterwarnung kann man in der Schule übernachten. Ich fände ein Plan gerecht, bei dem alle nacheinander dran sind und nicht einige sich aus privaten Gründen verabschieden. Bei nur wenigen Tagen käme man nur alle paar Jahre dran.

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  • Keiner von den 4en, die gekommen sind, hatte das Gefühl, dass die andren sich drücken (das weiß ich aus dem Gruppenchat).

    Ich selbst kann ja auch nur von mir sprechen: Ich wohne am Fuße eines kleinen Berges und bei mir wurde erst am 2. Schneetag nachmittags geräumt, bis dahin kam kein Auto die Straße rauf (alle 5 Anwohnerparteien), manche haben es versucht und sind wieder auf der Parkplatz gerutscht/geschoben worden.

    Am 2. Schneetag haben erst alle Anwohner zusammen Schnee geräumt, dann ist mein Mann hochgefahren, dazwischen drehten die Reifen durch und wir mussten Split unterlegen und danach kam dann auch das Schneeräumfahrzeug.

    Bus ist am ersten Schneetag auch keiner gefahren und Sbahnen auch nicht (hätte ich alles gebraucht, um mit dem ÖPNV zur Schule zu kommen). Am 2. Schneetag fuhr der Bus und die SBahn teilweise wieder, aber da hatte ich ohnehin frei.

  • Noch einmal, bei Unwetterwarnung kann man in der Schule übernachten.

    Kann man, muss man aber nicht. Dass du in der Schule übernachtest, das kann keiner von dir verlangen.

    Dass du am nächsten Tag alles versuchen musst, in die Schule zu kommen, das schon.

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