Liebe Forumsmitglieder,
seit ein paar Wochen arbeite ich an einer neuen Schule (Schultyp, den ich nicht studiert habe) und habe drei neue, fachfremde Fächer. Nach anfänglicher Freude bin ich mir jetzt doch etwas unsicher in einem der Fächer = Chemie. Ich unterrichte das Fach in einer Hauptschulklasse/SEK I in einem Oberschulbildungsgang in Sachsen. Viele Schüler der Klasse haben einen Förderschwerpunkt im Bereich emot.-sozial (impulsives Verhalten, von mir im Moment oft nicht einschätzbar). Meine Schulleitung erwartet "ordentlichen" Chemie-Unterricht, um dem Lehrplan gerecht zu werden. Ausstattung ist, bis auf einiges an Laborglas, eher nicht vorhanden oder verschlossen, was auch richtig ist. Mir stellen sich hier vor allem einige rechtliche Frage, bei denen ich mir unsicher bin:
1. Ich würde gern mit dem Brenner arbeiten, habe jedoch keine Möglichkeit, eine fachgerechte Einweisung durch einen anderen Chemielehrer zu bekommen (es gibt keinen). Wer darf mir diese Einweisung überhaupt geben? Kann das jeder an der Schule, der schon einmal eine Gasflasche angeschlossen hat oder muss das zwingend jemand vom Fach sein? Alternativ kann ich mir auch einen Kartuschenbrenner vorstellen, um wenigstens Lehrerexperimente zu machen-allerdings weiß ich auch hier nicht, was da erlaubt ist. In der Schule selbst kann ich niemanden fragen, ich möchte daher gern den Fachberater kontaktieren, wenn die Schulleitung das ok gibt.
2. Welche Chemikalien darf ich überhaupt als fachfremde Person nutzen, mit den R und S-Sätzen kenne ich mich leider auch überhaupt nicht aus. Ich habe vor, erstmal mit einfachen Mitteln zu arbeiten, bis das geklärt ist.
3. Ich soll Gefahrenstoffbeauftragter werden, bin mir aber auch hier nicht sicher, ob ich überhaupt die Fortbildung dazu machen kann. Laut Unfallkasse Sachsen ist diese nur für Chemielehrer vorgesehen (ob da auch fachfremde Personen dazugehören weiß ich nicht). Man braucht wohl Erfahrungen und Zugang zu Degintu (Gefahrenstoffdatenbank), auch die habe ich nicht.
Ich wurde von der Schule direkt für Chemie eingestellt, nun bin ich mir nicht sicher, ob ich die Vorgaben, die erwartet werden, überhaupt erfüllen kann. Die Schule wusste, dass ich aus einem völlig anderen Bereich komme und lediglich während des Studiums einige Kurse in Chemie hatte. Meine Sorge ist jetzt, dass der Schule so zu übermitteln, eigentlich bin ich doch als Chemielehrer so wie jetzt, nutzlos und außerdem noch in der Probezeit. Ich würde sehr gern wenigstens mit dem Brenner und einigen eher ungefährlichen Stoffen arbeiten, habe aber Bedenken, wie da die rechtliche Absicherung ist, vor allem bei schwierigem Schülerklientel...
Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der sich damit auskennt und ein paar rechtliche Basics oder Tipps für mich hat, ich würde mich sehr freuen.
Danke ![]()