In Sachsen gibt es regelmäßig verpflichtende Schuluntersuchungen, an der Förderschule am häufigsten. Zahnarzt aber auch Kinderärztin kommen in mehreren Klassenstufen vorbei. Wenn die Eltern dem nicht zustimmen, müssen sie selbst mit dem Kind aufs Amt latschen.
Meine Frage: wenn die Eltern dem zustimmen, darf der Arzt/die Ärztin mit den Lehrkräften reden. Ich frage mich nun, was ich mit der Info machen soll, wenn die Eltern sich nicht weiter kümmern. Angenommen die Person vom Amt stellt auffällige Herzgeräusche, logopädischen Bedarf oder starkes Übergewicht fest. Soll ich dann die Eltern erziehen und nachfragen, ob sie beim Kardiologen/in der Ernährungsberatung waren?
Ganz grundsätzlich geht es natürlich ums Kindeswohl. Trotzdem fühle ich mich nicht in der Lage, derlei Kontrolle durchzuführen, zumal es dem Gesundheitsamt offenbar nicht zugestanden wird, weitere Schritte einzuleiten. Außerdem: wenn die Eltern nicht zustimmen, erfahre ich sowieso nichts vom Ergebnis der Untersuchung.
Wo ist also der Sinn? Habt ihr auch derlei Schuluntersuchungen noch?
Ich wurde noch gegen Röteln geimpft in der 6. Klasse, fällt mir gerade ein.
Also wie ist das bei euch, sind die Untersuchungen Pflicht? Was folgt daraus?