Schuluntersuchungen zahnlose Tiger?

  • In Sachsen gibt es regelmäßig verpflichtende Schuluntersuchungen, an der Förderschule am häufigsten. Zahnarzt aber auch Kinderärztin kommen in mehreren Klassenstufen vorbei. Wenn die Eltern dem nicht zustimmen, müssen sie selbst mit dem Kind aufs Amt latschen.

    Meine Frage: wenn die Eltern dem zustimmen, darf der Arzt/die Ärztin mit den Lehrkräften reden. Ich frage mich nun, was ich mit der Info machen soll, wenn die Eltern sich nicht weiter kümmern. Angenommen die Person vom Amt stellt auffällige Herzgeräusche, logopädischen Bedarf oder starkes Übergewicht fest. Soll ich dann die Eltern erziehen und nachfragen, ob sie beim Kardiologen/in der Ernährungsberatung waren?

    Ganz grundsätzlich geht es natürlich ums Kindeswohl. Trotzdem fühle ich mich nicht in der Lage, derlei Kontrolle durchzuführen, zumal es dem Gesundheitsamt offenbar nicht zugestanden wird, weitere Schritte einzuleiten. Außerdem: wenn die Eltern nicht zustimmen, erfahre ich sowieso nichts vom Ergebnis der Untersuchung.

    Wo ist also der Sinn? Habt ihr auch derlei Schuluntersuchungen noch?

    Ich wurde noch gegen Röteln geimpft in der 6. Klasse, fällt mir gerade ein.

    Also wie ist das bei euch, sind die Untersuchungen Pflicht? Was folgt daraus?

  • Quittengelee 27. Februar 2026 15:36

    Hat den Titel des Themas von „Amtsarztuntersuchungen zahnlos?“ zu „Schuluntersuchungen zahnlose Tiger?“ geändert.
  • Bei uns kommt ca alle 2 Jahre der Schulzahnarzt für einzelne Klassen (Klasse 1 und 3 meine ich). Die Untersuchung ist verpflichtend. Wenn jemand sowieso gerade beim Zahnarzt einen Termin hat, kann man sich das bescheinigen lassen und das Kind wird dann nicht untersucht. Die Kinder, bei denen was behandlungsbedürftiges gefunden wurde, bekommen einen Zettel für die Eltern mit, auf dem drauf steht was gefunden wurde und dass sie zum Zahnarzt gehen sollen. Als Lehrerin habe ich damit nichts weiter zu tun als die Zettel den entsprechenden Kindern mitzugeben.

  • Ganz grundsätzlich geht es natürlich ums Kindeswohl. Trotzdem fühle ich mich nicht in der Lage, derlei Kontrolle durchzuführen, zumal es dem Gesundheitsamt offenbar nicht zugestanden wird, weitere Schritte einzuleiten. Außerdem: wenn die Eltern nicht zustimmen, erfahre ich sowieso nichts vom Ergebnis der Untersuchung.

    Es ist auch nicht deine Aufgabe, Nachkontrollen durchzuführen. Das läuft wenn überhaupt zwischen Elternhaus und Gesundheitsamt. Mögliche Befunde bei der Schulärztlichen Untersuchung dienen letztlich als Tipps an die Eltern, hier weiter im Sinne ihres Kindes tätig zu werden. Aber auch das Gesundheitsamt wird - mal von offenkundiger Vernachlässigung abgesehen - nicht engmaschig dazu zwingen und kontrollieren bestimmte Fachärzte aufzusuchen.

  • Wo ist also der Sinn? Habt ihr auch derlei Schuluntersuchungen noch?

    PS: Der Sinn liegt v.a. in einer sehr geringen Schwelle, frühzeitig bestimmte kontrollbedürftige Befunde festzustellen und damit (zumindest im Durchschnitt eines Jahrgangs) die medizinische Situation zu erfassen und verbessern zu können. Der absolute Klassiker liegt z.B. in einer noch vergleichsweise schwach ausgeprägten Fehlsichtigkeit, die bislang im Alltag vlt. nicht besonders auffällig war, mittelfristig aber nicht nur das schulische Lernen stark beeinflussen würde.

  • Okay, so verstehe ich den Sinn grundsätzlich auch. Auch wenn es dafür die U-Untersuchungen gibt, daher soll es offenbar doch noch mal flächendeckender sein und die erreichen, die die Vorsorge nicht machen.

    Aber grundsätzlich: wenn uns zuständige Ärzt*innen über besorgniserregende Befunde informieren, auch im Austausch "ist Ihnen auch aufgefallen, dass..." gleichzeitig aber mitteilen, dass sie nicht nachhaken dürfen, baut das schon zumindest gefühlt Druck auf.

  • Es ist doch damit dokumentiert, dass die Eltern informiert wurden.

    Kommt es zu einer Notsituation, kann man das ggf. dabei kommunizieren, aber alles andere müssen die Eltern machen.

    So sitzen Kinder im Unterricht, die keine Brille haben, obwohl sie schlecht sehen, die keine Logopädie wahrnehmen, obwohl es notwendig wäre … und dies nicht an den langen Wartezeiten liegt.

    Mehr ist dir leider nicht möglich.

  • Vernünftig dokumentiert ist es aber erst, wenn Eltern die schriftliche Kenntnisnahme der Untersuchung an die Schule zurückgeben. Das schaffen nicht alle...

    Der Zugang einer Information ist nicht erst damit dokumentiert, dass der Empfänger den Erhalt auch aktiv bestätigt.

Werbung