Gibt es irgendwo eine Zusammenstellung der Regeln NRW betreffend dazu?
Vertretungseinsatz befristet Beschäftigter
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Gibt es irgendwo eine Zusammenstellung der Regeln NRW betreffend dazu?
Bolzbold hat die Information der BezReg Arnsberg bereitgestellt. Befristet Beschäftigte darf man nicht zur Mehrarbeit verpflichten, das gilt aber für den Schulleiter. Für den befristet Beschäftigten gilt, dass er den Anweisungen folge zu leisten hat. Wenn der Schulleiter also eine Vertretung anordnet, auch wenn er es nicht darf, dann musst du diese Stunde erstmal halten, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes festgehalten ist (ist es sicherlich nicht).
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... wobei Fehler dieser Art unter Umständen dazu führen können, dass man ein einklagbares Recht auf Festanstellung hat.
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Mehreinsatz nicht, aber Vertretung ist natürlich möglich. Wenn der Vertrag über 8 Stunden geht und 4 fallen aus, weil die Klasse nicht da ist, darf dies natürlich an anderen Stellen alles Vertretung ausgeglichen werden.
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