Ihr Lieben,
mein Mann ist gestorben, und jetzt empört sich eine Kollegin, weil ich das meiner privaten Krankenversicherung und der Beihilfe nicht mitgeteilt habe. Das habe ich deshalb nicht getan, weil er nicht als Lehrer tätig, nicht bei mir mitversichert war, auch nicht beihilfeberechtigt, und er immer über seine eigene gesetzliche Krankenkasse abgerechnet hat. Wie sieht es mit dem LBV aus, müssen die es auch mitgeteilt bekommen? Bin ratlos. Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon mal im voraus,
Putzi