Frage zur Todesfall-Datenangabe

  • Ihr Lieben,

    mein Mann ist gestorben, und jetzt empört sich eine Kollegin, weil ich das meiner privaten Krankenversicherung und der Beihilfe nicht mitgeteilt habe. Das habe ich deshalb nicht getan, weil er nicht als Lehrer tätig, nicht bei mir mitversichert war, auch nicht beihilfeberechtigt, und er immer über seine eigene gesetzliche Krankenkasse abgerechnet hat. Wie sieht es mit dem LBV aus, müssen die es auch mitgeteilt bekommen? Bin ratlos. Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon mal im voraus,

    Putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Mein Beileid!

    Ob sich die Kollegin empört, sollte für dich vollkommen irrelevant sein. Den Arbeitgeber musst/solltest Du über deinen geänderten Familienstand informieren. Das ist z.B. für die Steuer relevant. Wie weit das für die Beihilfe notwendig ist, kann ich für euch nicht sagen. Letztlich reicht da auch eine kurze Mitteilung und du bist auf der sicheren Seite.

    Gegenüber der PKV ist die Frage, was in deinem Vertrag steht. Ist dein Familienstand irgendwie für die Versicherung relevant z.B. Rabatt für Verheiratete, müsstest Du es mitteilen. Das kann ich mir aber eher nicht vorstellen. Grundsätzlich spricht auch da nichts dagegen, diese mit einer kurzen Mitteilung zu informieren. Vielleicht ist es irgendwie mal relevant, wenn sie denken, dass Du nicht erreichbar bist und sie denken, dass Du verheiratet bist und sie deinen Ehemann anschreiben wollen. Ist aber am Ende alles nicht wirklich wichtig.

  • LBV ggf. ja, wegen des Familienzuschlags.

    Beihilfe nein, wenn er selbst versichert und nicht über dich beihilfeberechtigt war.

    PKV nein, da hat er ja gar keinen Vertrag.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Zuerst einmal möchte ich dir mein Mitgefühl aussprechen.

    Dass man dazu noch einen riesigen Dschungel an Papierkram bewältigen muss, macht es nicht leichter, zumal man ja den Kopf dafür nicht frei hat.
    Es dauert, bis man alles regeln kann. Lass dir da von anderen nichts einreden.

    Zum Grund der Meldung haben die anderen schon geschrieben.

  • Ihr Lieben,

    schon mal danke! Habe festgestellt, dass ich das LBV bereits benachrichtigt hatte und die mir angegeben hatten, dass der Todesfall keine Auswirkungen auf die Höhe meiner Versorgungsbezüge hat. An die Beihilfestelle werde ich mich jetzt auch wenden, denn die Beerdigung hat ja bei mir zu Kosten geführt, die möglicherweise berücksichtig werden. Palim und Tom, danke fürs Mitgefühl!

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

    Einmal editiert, zuletzt von putzmunter (26. April 2026 17:38)

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