Beamtenversorgung: Fakten statt Neiddebatte

  • Man kann Rente und Pension gar nicht direkt vergleichen, da in der Rentenkasse vom Minijobber bis zum Manager alle einzahlen, während Beamte zu über 60 % einen Hochschulabschluss haben und somit logischerweise höhere Altersbezüge erzielen.

    Zudem müssen/ können Angestellte ihre Rente oft durch private Vorsorge oder betriebliche Zusatzrenten (VBL) aufstocken – eine Möglichkeit, die man gesetzlich verpflichtend für alle Firmen ausbauen könnte.

    Beamte hingegen haben solche staatlich finanzierten Zusatzrenten nicht; ihre Pension ist bereits das Gesamtpaket.

    Statt das System der Beamten zu schwächen, sollte der Fokus also eher darauf liegen, die Betriebsrenten in der freien Wirtschaft für alle Arbeitnehmer verbindlich zu stärken.

    Es bringt kein neues Geld:

    Wenn Beamte in die Rentenkasse einzahlen, erwerben sie auch Rentenansprüche. Da der Staat ihr Arbeitgeber ist, müsste er die Beiträge komplett aus Steuergeldern zahlen – und die Rentenkasse müsste später riesige Renten an sie ausschütten. Das Geld wandert nur von der linken Tasche in die rechte.

    Es verschiebt das Problem nur: Kurzfristig gäbe es ein Plus in der Rentenkasse. Sobald diese Beamten aber in Rente gehen, kollabiert das System umso härter, weil die alternde Generation der Beamten dann zusätzlich versorgt werden muss.

    Der Staat zahlt am Ende drauf: Das gesetzliche Rentenniveau reicht rechtlich nicht aus, um Beamte im Alter „amtsangemessen“ zu versorgen. Der Staat müsste die Differenz ohnehin über eine teure Zusatzversorgung aus Steuermitteln drauflegen.

    Fazit:

    Beamte in die Rentenkasse zu stecken, ist eine optische Täuschung. Es entlastet den Steuerzahler um keinen einzigen Cent, sondern verschiebt das Problem nur um ein paar Jahre.

    Aktuell fließen im Jahr 2026 gigantische 127,4 Milliarden Euro an Bundeszuschüssen und Bundesmitteln direkt aus Steuergeldern in die gesetzliche Rentenversicherung. Der Zuschuss würde im Falle der Hinzuziehung der Beamten explodieren!!

  • Ist es nicht möglich, dass der Steuerzuschuss geringer ausfallen könnte, da die Arbeitnehmerbeiträge für die Beamten (+ deren Arbeitnehmeranteil) in die Rentenkasse eingezahlt werden? Der Staat bezahlt in diesem Jahr 127,4 Mrd. Euro Zuschuss, wenn er für die Beamten den Arbeitgeberanteil in die Rentenkasse einzahlt, dann fließt dieses Geld trotzdem, aber unter einer anderen Bezeichnung. Und die Pensionen in der Zukunft müssten dafür nicht mehr bezahlt werden.

  • Ist es nicht möglich, dass der Steuerzuschuss geringer ausfallen könnte, da die Arbeitnehmerbeiträge für die Beamten (+ deren Arbeitnehmeranteil) in die Rentenkasse eingezahlt werden?

    Möglicherweise würde das viel teurer - weil die Gehälter der Beamten um diese Beträge erhöht werden müssten. Bei der (Wieder-)Einführung des Berufsbeamtentums 1951 wurde festgelegt:
    „Die Höhe der Besoldung ist mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten“. Nachzulesen ist dies in der Bundestagsdrucksache 2846, Seite 35, vom 19. November 1951.
    Da die Beamten - entgegen der verbreiteten Meinung - seit Anbeginn somit durch Lohnverzicht in die eigene Altersvorsorge "eingezahlt" haben, würde das Bundesverfassungsgericht eine Kürzung der Gehälter um die Arbeitnehmerbeiträge mit hoher Wahrscheinlichkeit kassieren. Damit ergäbe sich ein Nullsummenspiel - oder sogar eine Negativbilanz - mit sehr hohem Verwaltungsaufwand.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • „Die Höhe der Besoldung ist mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten“. Nachzulesen ist dies in der Bundestagsdrucksache 2846, Seite 35, vom 19. November 1951.

    Mit dieser Begründung wurden die Beamtengehälter damals um insg. 15% gekürzt, um für die hohe Pension Rücklagen zu bilden. Entsprechend ergeben sich zwei Fracestellungen:

    1. Wo sind die Rücklagen? Etwa über Jahrzehnte für Wahlversprechen zweckentfremdet?
    2. Wenn der Grund für die Kürzung entfällt, müssen die Gehälter dann nicht sofort um 15% ansteigen?
  • Mit dieser Begründung wurden die Beamtengehälter damals um insg. 15% gekürzt, um für die hohe Pension Rücklagen zu bilden. Entsprechend ergeben sich zwei Fracestellungen:

    1. Wo sind die Rücklagen? Etwa über Jahrzehnte für Wahlversprechen zweckentfremdet?
    2. Wenn der Grund für die Kürzung entfällt, müssen die Gehälter dann nicht sofort um 15% ansteigen?

    1.) Vervespert. Ja.
    2.) Mindestens.

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