Beamtenversorgung: Fakten statt Neiddebatte

    • 80% der Beamten befinden sich im gehobenen und höheren Dienst - wozu ein Fachhochschul- oder universitärer Abschluss Voraussetzung ist. Beamtengehalt und Versorgung müssen daher mit entsprechenden Berufsgruppen der Bevölkerung verglichen werden - und nicht mit dem Durchschnitt.
    • Bei der Wiedereinführung des Beamtentums 1951 nach dem 2.Weltkrieg wurde festgelegt, dass das Gehalt wegen dem Aufbau der Versorgung niedriger ausfallen müsse.
    • Seit 1951 wurden die Gehälter mehrfach gekürzt, um die Versorgung sicherzustellen.
    • Je beschäftigtem Arbeitnehmer in der Wirtschaft sind seit 1951 die Bruttolohn- und Gehaltssummen wesentlich stärker gestiegen als der vergleichbare Wert für Beamte.
    • Die Pensionen sind wirtschaftlich gesehen auf einbehaltenen, lediglich nicht förmlich ausgewiesenen Gehaltsbestandteilen aufgebaut. Dies bedeutet, bei der Bemessung der Besoldung der aktiven Beamten ist der spätere Versorgungsanspruch bereits berücksichtigt. Die Festlegung der Besoldung unter Berücksichtigung der späteren Versorgung bewirkt also mittelbar einen Gehaltsverzicht
    • Dass die Rücklagen für die Altersversorgung zweckentfremdet wurden, darf den Beschäftigten nicht angelastet werden.
    • Wie jedes Unternehmen der Wirtschaft bezahlt der Staat die Löhne seiner Beschäftigten aus den erwirtschafteten Einnahmen - in diesem Fall aus Steuern.

    Eine sehr lesenswerte Zusammenstellung samt Daten und Fakten ist hier zu finden:
    https://www.myheimat.de/bobingen/c-pol…-ihnen_a1279941

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang Autenrieth (11. Juni 2026 09:07)

    • 80% der Beamten befinden sich im gehobenen und höheren Dienst - wozu ein Fachhochschul- oder universitärer Abschluss Voraussetzung ist. Beamtengehalt und Versorgung müssen daher mit entsprechenden Berufsgruppen der Bevölkerung verglichen werden - und nicht mit dem Durchschnitt.

    Warum müssen sie das?

  • Warum müssen sie das?

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