Abrechnung von Prüfungsleistungen?

  • Hallo,


    folgende Situation: mündliche Abiprüfungen bzw. Nachprüfungen, eine Kommission hat die erste Prüfung um 8 Uhr, die letzte um 17:30 Uhr. Danach Anfertigen der Begründungen etc., fertig um 20 Uhr. Am nächsten Tag ab 8 Uhr 6 Stunden Unterricht, dann wieder Prüfungen bis 17 Uhr zzgl. Begründungen etc. Anfertigen einer Begründung inkl. Durchgehen des Protokolls, Vorschreiben etc. ca. 45-60 Minuten.

    Ist das zulässig (oder gar üblich)? Können diese Zeiten abgerechnet werden? Bin neu an der Schule, hab das aber vorher noch nie so erlebt... da sieht man ja keine Sonne mehr. Beamter, NRW.

    Auch ungerecht: manche Kollegen haben nicht, freier Tag.. anderer einen 12 Stunden Plus Tag.

  • Das Durchführen von mündlichen (Nach-)Prüfungen gehört zu den normalen Verpflichtungen von Lehrkräften dazu. Insbesondere den Prüferinnen und Prüfern werden dafür (zumindest in NDS) auch nach dem letzten Schultag der Q2 die Stunden noch ziemlich lange Zeit voll angerechnet.

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