Wiedereingliederung Frage

  • Hallo zusammen!

    Wenn im Wiedereingliederungsplan festgehalten wurde, dass der Montag und der Dienstag frei sein müssen, kann der SL einen trotzdem verpflichten, an einem der Tage zu einer Schulveranstaltung wie einen Ausflug , Wandertag oder Sportfest zu erscheinen?

    Der Plan wurde ärztlich erstellt, von der Bezirksregierung genehmigt und von der SL akzeptiert.


    Viele Grüße

  • nein.
    In der Wiedereingliederung zählen eigentlich nur die Unterrichtsstunden. Der Rest ist freiwillig und zu deinem eigenen Schutz sogar zu minimieren / zu vermeiden, weil du damit deine eigene Wiedereingliederung gefährdest.

  • Was ist mit Wiedereingliederungsplan gemeint: der Vorschlag des behandelnden Arztes oder die letztliche Genehmigung durch die Behörde?

    Der Plan, den der Arzt erstellt.

    Dort stehen die zu unterichtenden Stunden drin und der Plan der Aufstockung der Stunden ab welchem Zeitraum usw..

    Ebenso stehen dort weitere Angaben wie zum Beispiel:

    Kein Vertretungsunterricht, freier Tag, keine Pausenaufsichten usw...!

    Das ist die Vorlage der Bezirksregierung.

    Diese bespricht man beim BEM-GESPRÄCH und dann geht das unterschrieben zurück zur Bezirksregierung. Die erteilen dann die Genehmigung.

    Alle dort aufgeführten Punkte dienen dem Arbeitsschutz und müssen m.W. eingehalten werden.

    Das ist ja keine lockere Empfehlun , sondern ein verpflichtender ,durch die Bezirksregierung und den Personalrat sowie den Arzt vorgegebener Plan...

  • Hallo zusammen!

    Wenn im Wiedereingliederungsplan festgehalten wurde, dass der Montag und der Dienstag frei sein müssen, kann der SL einen trotzdem verpflichten, an einem der Tage zu einer Schulveranstaltung wie einen Ausflug , Wandertag oder Sportfest zu erscheinen?

    Der Plan wurde ärztlich erstellt, von der Bezirksregierung genehmigt und von der SL akzeptiert.


    Viele Grüße

    Man könnte dafür einen anderen Tag, z.B. den Freitag freibekommen, so dass die Zahl der "Ausruhtage" am Ende der Woche entsprechend hoch wird. Ansonsten würde ich als Schulleitung keine Lehrkraft an diesen Tagen einfach so verpflichten oder, wenn wirklich Not am Mann/Frau ist, höflich fragen mit der Option, dass die Lehrkraft auch "nein" sagen darf.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • genau. Fragen ist je nach Person okay, aber die freien Tage sind nicht nur zum Ausgleich da, sondern ggf. für ärztliche Termine. Da ist der andere Ausgleichstag für die Katz.

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