Wiedereingliederung Frage

  • Hallo zusammen!

    Wenn im Wiedereingliederungsplan festgehalten wurde, dass der Montag und der Dienstag frei sein müssen, kann der SL einen trotzdem verpflichten, an einem der Tage zu einer Schulveranstaltung wie einen Ausflug , Wandertag oder Sportfest zu erscheinen?

    Der Plan wurde ärztlich erstellt, von der Bezirksregierung genehmigt und von der SL akzeptiert.


    Viele Grüße

  • nein.
    In der Wiedereingliederung zählen eigentlich nur die Unterrichtsstunden. Der Rest ist freiwillig und zu deinem eigenen Schutz sogar zu minimieren / zu vermeiden, weil du damit deine eigene Wiedereingliederung gefährdest.

  • Was ist mit Wiedereingliederungsplan gemeint: der Vorschlag des behandelnden Arztes oder die letztliche Genehmigung durch die Behörde?

    Der Plan, den der Arzt erstellt.

    Dort stehen die zu unterichtenden Stunden drin und der Plan der Aufstockung der Stunden ab welchem Zeitraum usw..

    Ebenso stehen dort weitere Angaben wie zum Beispiel:

    Kein Vertretungsunterricht, freier Tag, keine Pausenaufsichten usw...!

    Das ist die Vorlage der Bezirksregierung.

    Diese bespricht man beim BEM-GESPRÄCH und dann geht das unterschrieben zurück zur Bezirksregierung. Die erteilen dann die Genehmigung.

    Alle dort aufgeführten Punkte dienen dem Arbeitsschutz und müssen m.W. eingehalten werden.

    Das ist ja keine lockere Empfehlun , sondern ein verpflichtender ,durch die Bezirksregierung und den Personalrat sowie den Arzt vorgegebener Plan...

  • Hallo zusammen!

    Wenn im Wiedereingliederungsplan festgehalten wurde, dass der Montag und der Dienstag frei sein müssen, kann der SL einen trotzdem verpflichten, an einem der Tage zu einer Schulveranstaltung wie einen Ausflug , Wandertag oder Sportfest zu erscheinen?

    Der Plan wurde ärztlich erstellt, von der Bezirksregierung genehmigt und von der SL akzeptiert.


    Viele Grüße

    Man könnte dafür einen anderen Tag, z.B. den Freitag freibekommen, so dass die Zahl der "Ausruhtage" am Ende der Woche entsprechend hoch wird. Ansonsten würde ich als Schulleitung keine Lehrkraft an diesen Tagen einfach so verpflichten oder, wenn wirklich Not am Mann/Frau ist, höflich fragen mit der Option, dass die Lehrkraft auch "nein" sagen darf.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • genau. Fragen ist je nach Person okay, aber die freien Tage sind nicht nur zum Ausgleich da, sondern ggf. für ärztliche Termine. Da ist der andere Ausgleichstag für die Katz.

  • ...

    Diese bespricht man beim BEM-GESPRÄCH und dann geht das unterschrieben zurück zur Bezirksregierung. Die erteilen dann die Genehmigung.

    Meines Wissens ist BEM eine verbindliche Festlegung, zumal du bereits nach dem Gespräch von der zuständigen Behörde die Genehmigung vorliegen hast.

    Da es um die Wiederherstellung deiner Gesundheit geht, darf der SL nicht eigenmächtig wegen Vertretungsbedarf den Tag tauschen. Ich vermute, der Tag wurde aus medizinisch notwendigen Gründen so festgelegt? Wenn dort nur steht "lass mal zwei Tage frei" kann die SL das wohl ändern.

  • Alle Pflichtstunden werden laut Wiedereingliederungsplan an andren Tagen erfüllt. Der Montag ist laut Wiedereingliederungsplan frei.

    Nun gibt es eine dienstliche Anweisung, ganztägig am Montag anwesenden zu sein.

    Auch Teilzeitkräfte wären verpflichtet teilzunehmen. Jedoch geht es nicht um Teilzeit, sondern um elne stufenweise Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen....

  • Okay, das heißt, du hast eine Sammelmail bekommen?
    Dann antwortest du einfach "Da ich mich zur Zeit in der Wiedereingliederung befinde und an dem Tag wahrzunehmende Termine habe, bitte ich mein Fehlen zu entschuldigen."

    (Und ich schreibe das hier und habe es im ganzen Jahr EINMAL geschafft, von einem ganztägigen Tag um 12 Uhr wegzugehen, war sonst brav auf jeder LK und fühle mich genau gerade total schlecht, weil ich bei einer Notenkonferenz fehlen werde.
    Also: Mache es besser als ich, achte auf dich!)

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