Hallo zusammen!
Wenn im Wiedereingliederungsplan festgehalten wurde, dass der Montag und der Dienstag frei sein müssen, kann der SL einen trotzdem verpflichten, an einem der Tage zu einer Schulveranstaltung wie einen Ausflug , Wandertag oder Sportfest zu erscheinen?
Der Plan wurde ärztlich erstellt, von der Bezirksregierung genehmigt und von der SL akzeptiert.
Viele Grüße