NRW: Fahrtkosten zur Fortbildung nach TEVO oder LRKG?

  • Hab habe ein "Problem" mit der Abrechnung meiner Fahrtkosten für eine Fortbildung. Diese umfasst 10 Termine, also es kommt ein bißchen was zusammen. Mir wurde nun die Übernahme meiner Fahrtkosten abgelehnt, weil laut TEVO (Verordnung über Trennungsentschädigung) der Fahrtweg min 30 km betragen muss. Es sind aber "nur" 25 km.

    In der Einladung steht aber: Sie erhalten auf Antrag Reisekostenerstattung nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes (LRKG) bzw. der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO) in der jeweils gültigen Fassung.

    Nach TEVO bekomme ich nichts (Frechheit, bin immer noch sauer!). Nach LRKG bekäme ich die Kosten erstattet. Was denn nun? Ich werde ja nicht dauerhaft abgeordnet, sondern bin einfach je 2 Tage zum Tagungsort gefahren.


    Mir passiert das so zum ersten Mal. Ich habe schon so viele Fahrtkosten abgerechnet, aber plötzlich geht das nicht mehr? Und ich bleibe auf den 500 km sitzen?

    Hat da jemand Erfahrungswerte? Ich will das eigentlich nicht akzeptieren, aber wollte mal fragen, ob da jemand was weiß. zB chemikus08

  • Nicht ganz klar. Hast du zuvor einen Dienstreiseantrag gestellt? Was hast du jetzt beantragt und bei wem? Hast du dich auf „TEVO“ berufen oder kamen die damit um die Ecke?

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

  • Nicht ganz klar. Hast du zuvor einen Dienstreiseantrag gestellt? Was hast du jetzt beantragt und bei wem? Hast du dich auf „TEVO“ berufen oder kamen die damit um die Ecke?

    Ja, das ist eine Fortbildung der Bezirksregierung und damit wird Dienstreisegenehmigung erteilt. In der Einladung stand dann dieser o. g. Satz. Hab da gar nicht drüber nachgedacht, weil ich bisher immer meine Reisekosten erstattet bekommen habe. Und nun plötzlich steht da war von TEVO und LRKG.

    Ich denke, ich werde Widerspruch einreichen und zusätzlich mal beim Fortbildungsdezernat anrufen.

  • Ja, das ist eine Fortbildung der Bezirksregierung und damit wird Dienstreisegenehmigung erteilt.

    Dann müsstest du dich ja eigentlich nur darauf berufen.

    Ich denke, ich werde Widerspruch einreichen und zusätzlich mal beim Fortbildungsdezernat anrufen.

    Mach das. Frag mal nach, ob es deren Absicht ist, dich von weiteren Fortbildungen abzuhalten.

    Wenn die Erstattung nicht klappt, sollte man nicht in Vorlage gehen.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

  • Dann müsstest du dich ja eigentlich nur darauf berufen.

    Sehe ich auch so.

    Mach das. Frag mal nach, ob es deren Absicht ist, dich von weiteren Fortbildungen abzuhalten.

    Wenn die Erstattung nicht klappt, sollte man nicht in Vorlage gehen.

    Ja, ich hab die gute Frau am Telefon auch gefragt, ob das Anti-Werbung für Fortbildungen sein soll. In der ADO steht, dass ich die Pflicht habe, mich fortzubilden, aber Geld darf es anscheinend nicht kosten. Naja, die arme Sachbearbeiterin kann ja auch nichts dazu, aber das lasse ich nicht so stehen.

  • Nach TEVO bekomme ich nichts (Frechheit, bin immer noch sauer!). Nach LRKG bekäme ich die Kosten erstattet. Was denn nun? Ich werde ja nicht dauerhaft abgeordnet, sondern bin einfach je 2 Tage zum Tagungsort gefahren.

    Ich finde das eigentlich ziemlich eindeutig. Es besteht bei dieser Konstellation halt kein Anspruch auf Trennungsgeld, sehr wohl aber auch Fahrtkostenerstattung. Dementsprechend fordert man dann halt auch kein Trennungsgeld nach TEVO, sondern Fahrtkostenerstattung nach LRKG ein.

  • Ich finde das eigentlich ziemlich eindeutig. Es besteht bei dieser Konstellation halt kein Anspruch auf Trennungsgeld, sehr wohl aber auch Fahrtkostenerstattung. Dementsprechend fordert man dann halt auch kein Trennungsgeld nach TEVO, sondern Fahrtkostenerstattung nach LRKG ein.

    Ich finds auch eindeutig, nachdem ich die TEVO nochmal genauer gelesen habe. Denn da ist von Fortbildung einfach gar keine Rede, damit gilt diese Verordnung in meinem Fall gar nicht.

    Mich nervt, dass ich da jetzt hinterher sein muss.

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