NRW: Fahrtkosten zur Fortbildung nach TEVO oder LRKG?

  • Hab habe ein "Problem" mit der Abrechnung meiner Fahrtkosten für eine Fortbildung. Diese umfasst 10 Termine, also es kommt ein bißchen was zusammen. Mir wurde nun die Übernahme meiner Fahrtkosten abgelehnt, weil laut TEVO (Verordnung über Trennungsentschädigung) der Fahrtweg min 30 km betragen muss. Es sind aber "nur" 25 km.

    In der Einladung steht aber: Sie erhalten auf Antrag Reisekostenerstattung nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes (LRKG) bzw. der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO) in der jeweils gültigen Fassung.

    Nach TEVO bekomme ich nichts (Frechheit, bin immer noch sauer!). Nach LRKG bekäme ich die Kosten erstattet. Was denn nun? Ich werde ja nicht dauerhaft abgeordnet, sondern bin einfach je 2 Tage zum Tagungsort gefahren.


    Mir passiert das so zum ersten Mal. Ich habe schon so viele Fahrtkosten abgerechnet, aber plötzlich geht das nicht mehr? Und ich bleibe auf den 500 km sitzen?

    Hat da jemand Erfahrungswerte? Ich will das eigentlich nicht akzeptieren, aber wollte mal fragen, ob da jemand was weiß. zB chemikus08

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