Erfahrungen Amtsarzt Teildienstfähigkeit?

  • Hey,


    demnächst steht ein Termin beim Amtsarzt an.
    Hintergrund: ich hatte in NRW am Gymnasium Teilzeit beantragt, wurde abgelehnt. Dann Widerspruch mit einem Attest vom Hausarzt mit einer allgemeinen Begründung. Dann wurde die TZ (20/25,5) gewährt, aber nur für dieses Schuljahr (weniger Geld ist auch schon auf dem Konto).
    Gewisse gesundheitliche Einschränkungen liegen vor.

    Frage1: wird der Empfehlung des Hausarztes üblicherweise gefolgt oder gibt Überraschungen (volle Arbeit möglich bzw. weniger Stunden möglich als aktuell)?

    Frage 2: wenn eine Teildienstfähigkeit vom Amtsarzt attestiert wird: wird die sofort wirksam oder erst zum nächsten Schuljahr? Es geht dabei auch um den Lohnausgleich von voller Stelle zur Reduktion bzw darum, nicht mehr für Vertretungen rangezogen zu werden.

  • Auf wessen Antrag gehst du zum Amtsarzt? Wegen Fehlzeiten? oder auf eigenen Antrag? (Denn immerhin wurde doch deinem Antrag zugestimmt... sogar mit "allgemeiner Begründung" und auch noch vom Hausarzt!)
    Dass es nur für ein Schuljahr ist, ist immer so... auch eine TeilDF kann (wird in der Regel) befristet sein.

  • Die Erklärung ist einfach. Es gab zunächst einen Antrag auf voraussetzungslose Teilzeit. Dieser wurde abgelehnt, wahrscheinlich mit der Begründung Unterrichtsausfall und schlechte Besetzung usw.

    Dann wurde ein Attest eingereicht, dass die Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Dies löst automatisch (seit( Fellers Konzept) bei der Dienststelle den Fürsorgedanken aus, dass keine volle Dienstfähigkeit besteht. In dem Fall wird aus der Teilzeit eine Teildienstfähigkeit nachdem ndie Dienstfähigkeit durch den AA überprüft wurde.

    Das ist dann win win Prinzip. Die Bezirksregierung hat ihre Akten sauber und kann gegenüber dem Ministerium argumentieren, dass sie keine voraussetzunglose Teilzeit (bzw. nur ganz wenig) genehmigt haben, damit kann das Ministerium keinen weiteren Druck ausüben die TZ Quote zu reduzieren. Der Antragsteller kann den Vorteil nutzen, dass er nun die Hälfte des Geldes was ihm flöten geht durch den Dienstherrn erstattet bekommt.

    Operation gelungen, Teilzeitquote reduziert, Lehrer bekommt mehr Geld und das Land hat höhere Kosten. Was will man mehr. :cash:

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ergänzung:

    Eine festgestellte Teildienstfähigkeit wird natürlich sofort wirksam, da der Amtsarzt ja bescheinigt, dass ansonsten mit gesundheitlichen Folgen zu rechnen ist.

    Die Heranziehung zur Mehrarbeit ist dann nicht mehr gestattet (aus Fürsorgegründen).

    Der Beamte kann jederzeit eine erneute Überprüfung seiner Dienstfähigkeit verlangen, wenn seine gesundheitlichen Daten (nach oben oder unten je nachdem) sich geändert haben. In vielen Fällen ist die TD auch erst mal befristet.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Dann wurde ein Attest eingereicht, dass die Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Dies löst automatisch (seit( Fellers Konzept) bei der Dienststelle den Fürsorgedanken aus, dass keine volle Dienstfähigkeit besteht. In dem Fall wird aus der Teilzeit eine Teildienstfähigkeit nachdem ndie Dienstfähigkeit durch den AA überprüft wurde.

    Interessant. Ich kenne - mich inklusive - mehrere Menschen, die seit Fellers Konzept Anträge auf TZ aus gesundheitlichen Gründen gestellt haben, in der Regel mit kurzem Mehrzeiler (wobei ich glaube (!), dass dieser bei uns allen von Fachärzten war). Ist vielleicht eine BR-Sache?

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