Erfahrungen Amtsarzt Teildienstfähigkeit?

  • Hey,


    demnächst steht ein Termin beim Amtsarzt an.
    Hintergrund: ich hatte in NRW am Gymnasium Teilzeit beantragt, wurde abgelehnt. Dann Widerspruch mit einem Attest vom Hausarzt mit einer allgemeinen Begründung. Dann wurde die TZ (20/25,5) gewährt, aber nur für dieses Schuljahr (weniger Geld ist auch schon auf dem Konto).
    Gewisse gesundheitliche Einschränkungen liegen vor.

    Frage1: wird der Empfehlung des Hausarztes üblicherweise gefolgt oder gibt Überraschungen (volle Arbeit möglich bzw. weniger Stunden möglich als aktuell)?

    Frage 2: wenn eine Teildienstfähigkeit vom Amtsarzt attestiert wird: wird die sofort wirksam oder erst zum nächsten Schuljahr? Es geht dabei auch um den Lohnausgleich von voller Stelle zur Reduktion bzw darum, nicht mehr für Vertretungen rangezogen zu werden.

  • Auf wessen Antrag gehst du zum Amtsarzt? Wegen Fehlzeiten? oder auf eigenen Antrag? (Denn immerhin wurde doch deinem Antrag zugestimmt... sogar mit "allgemeiner Begründung" und auch noch vom Hausarzt!)
    Dass es nur für ein Schuljahr ist, ist immer so... auch eine TeilDF kann (wird in der Regel) befristet sein.

  • Die Erklärung ist einfach. Es gab zunächst einen Antrag auf voraussetzungslose Teilzeit. Dieser wurde abgelehnt, wahrscheinlich mit der Begründung Unterrichtsausfall und schlechte Besetzung usw.

    Dann wurde ein Attest eingereicht, dass die Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Dies löst automatisch (seit( Fellers Konzept) bei der Dienststelle den Fürsorgedanken aus, dass keine volle Dienstfähigkeit besteht. In dem Fall wird aus der Teilzeit eine Teildienstfähigkeit nachdem ndie Dienstfähigkeit durch den AA überprüft wurde.

    Das ist dann win win Prinzip. Die Bezirksregierung hat ihre Akten sauber und kann gegenüber dem Ministerium argumentieren, dass sie keine voraussetzunglose Teilzeit (bzw. nur ganz wenig) genehmigt haben, damit kann das Ministerium keinen weiteren Druck ausüben die TZ Quote zu reduzieren. Der Antragsteller kann den Vorteil nutzen, dass er nun die Hälfte des Geldes was ihm flöten geht durch den Dienstherrn erstattet bekommt.

    Operation gelungen, Teilzeitquote reduziert, Lehrer bekommt mehr Geld und das Land hat höhere Kosten. Was will man mehr. :cash:

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ergänzung:

    Eine festgestellte Teildienstfähigkeit wird natürlich sofort wirksam, da der Amtsarzt ja bescheinigt, dass ansonsten mit gesundheitlichen Folgen zu rechnen ist.

    Die Heranziehung zur Mehrarbeit ist dann nicht mehr gestattet (aus Fürsorgegründen).

    Der Beamte kann jederzeit eine erneute Überprüfung seiner Dienstfähigkeit verlangen, wenn seine gesundheitlichen Daten (nach oben oder unten je nachdem) sich geändert haben. In vielen Fällen ist die TD auch erst mal befristet.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Dann wurde ein Attest eingereicht, dass die Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Dies löst automatisch (seit( Fellers Konzept) bei der Dienststelle den Fürsorgedanken aus, dass keine volle Dienstfähigkeit besteht. In dem Fall wird aus der Teilzeit eine Teildienstfähigkeit nachdem ndie Dienstfähigkeit durch den AA überprüft wurde.

    Interessant. Ich kenne - mich inklusive - mehrere Menschen, die seit Fellers Konzept Anträge auf TZ aus gesundheitlichen Gründen gestellt haben, in der Regel mit kurzem Mehrzeiler (wobei ich glaube (!), dass dieser bei uns allen von Fachärzten war) und keiner musste / durfte zum Amtsarzt. Ist vielleicht eine BR-Sache?

    Edit: Halben Satz ergänzt, der schriftlich fehlte, selbst wenn man ihn sich vielleicht erschließen konnte.

  • Das ist mit Sicherheit eine BR Sache. Das funktioniert möglicherweise in Köln besser als ein paar Rhein KM weiter

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das ist mit Sicherheit eine BR Sache. Das funktioniert möglicherweise in Köln besser als ein paar Rhein KM weiter

    Ist die BezReg Düsseldorf für eine Auslegung der ministeriellen Vorgaben (Teilzeit, Abordnungen etc.) bekannt?


    Frage ist halt: Ist bekannt, ob man mit dem Amtsarzt reden kann und sagen, was man sich zutraut oder erlebt man da böse Überraschungen (von festgestellter voller Dienstfähigkeit bis zu einer überraschend niedrig angesetzten Dienstfähigkeit?)

  • Die BR hat keinen Einfluss auf den Amtsarzt.
    Du gehst zum Amtsarzt deines Wohnortes, der beauftragt wird, deine Gesundheit zu prüfen. Es hat nichts damit zu tun, ob du mit ihm "reden kannst".
    Du bist krank/eingeschränkt, du sendest bzw. bringst zum Termin Berichte / Fachbriefe von deinen Fachärzten, die deine Einschränkungen belegen und selbst eine Empfehlung äußern dürfen.

    Die Amtsärztin hat bei meinem Termin das Gespräch ohne Kenntnisse der Briefe geführt (ich hatte sie dabei), hat sie sich am Ende kopiert, wollte aber alles von mir wissen und hat eine komplette Anamnese (auf den Beruf und meinen Gesundheitszustand bezogen) durchgeführt.

  • Man erfährt aber beim Termin im Gesundheitsamt nicht, zu welchem Schluss der Arzt kommt?


    Denn es wäre ja auch denkbar, dass er/sie zum Schluss kommt, dass die angegebenen gesundheitlichen Einschränkungen nicht so gravierend sind (zB weil mit Medikamenten gut eingestellt obwohl man anführt, dass man die Medikamente gar nicht nehmen müsste, wenn der Beruf nicht in dem Umfang so stressig wäre).


    Oder sagt: man sei mit dem Beschwerdebild nahe an der Dienstunfähigkeit und setzt einen auf eine halbe Stelle.

  • Anders herum wird ein Schuh draus. Wenn trotz therapeutischer Intervention die Belastung für Deine Gesundheit zu hoch ist, dann ist eine Teildienstfähigkeit möglich. Aber nicht mir geht's mit der Belastung und den Pillen gut, aber mit weniger Belastung kann ich die Pillen weglassen. Nee , die Rechnung geht nicht auf. Oder habe ich Deine Frage falsch verstanden?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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