Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten

  • Das BVerwG hat im Fall des Rektors entschieden, der unzählige Überstunden geleistet hat und vom Oberverwaltungsgericht noch die Auszahlung zugesprochen bekam. Das BVerwG hat die Auszahlung nun kassiert, aber es hat festgestellt, dass Aufgaben bei nicht ausreichender Arbeitszeit warten müssen und die Überlastung angezeigt werden muss. Ich werde mir das Urteil am Wochenende mal zu Gemüte führen, den LTO-Beitrag dazu findet ihr aber hier.

    https://www.lto.de/recht/nachrich…er-zuvielarbeit

  • Also didaktisch reduziert und ins Deutsche übersetzt haben die Richter gesagt:

    1.) Ihr seid blöd, wenn Ihr ohne dienstliche Anweisung freiwillig länger arbeitet.

    2.) Bevor Ihr überhaupt daran denken könnt dies zu berechnen müsst Ihr:

    a.) eine Überlastungsanzeige schreiben

    b.) Eure Aufgaben priorisieren und der Dienststelle mitteilen was derzeit hinten rüber fällt

    c.) Um weitere Weisung bitten wie mit dem Problem zu verfahren ist

    Und so lange keine Weisung kommt, fällt das was zuletzt in der Prioritätenstufe hinten rüber

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Also wieder die A*Karte gezogen, weil man einfach die Arbeit nicht hat liegen lassen und die Kinder nicht vor der Tür hat stehen lassen.

    Verdammt, sollten wir endlich mal einführen, wir schließen einfach von innen ab und sagen, Arbeitszeit ist bereits erreicht, bis keine Anweisung mehr kommt, kommt eben kein Kind mehr rein.

  • Und was ist, wenn man Korrekturfristen hat, die man einhalten muss, die Menge an Korrekturen aber zu hoch bzw. die Zeit zu knapp ist um in der "normalen" Arbeitszeit damit durchzukommen? Klar, an der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts Zeit einsparen ... ? Geht aber auch nur bedingt.

  • Und daran ist eigentlich nichts unvernünftig.
    Ich finde das Urteil ehrlich gesagt sehr nachvollziehbar.

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