Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem.
    Ich merke immer mehr, dass ich eine volle Stelle gesundheitlich/psychisch nicht packe.
    Den Schultag an sich stehe ich (meistens) irgendwie durch, aber nach einem vollen Tag bin ich dann total platt. In meiner Freizeit habe ich dann keine Kapazitäten mehr für Unternehmungen, auch nicht am Wochenende. Auch körperlich merke ich es mittlerweile. Es geht mir in allen Lebensbereichen (sozial, psychisch, physisch) immer schlechter.
    Ich fühle mich wie ein Sportler im Übertraining, der gezwungen wird, weiterhin voll zu trainieren und dadurch immer schlechter regeneriert und immer mehr Symptome der Überlastung entwickelt.
    Da ich weder Kinder noch pflegebedürftige Angehörige habe und eine voraussetzungslose Teilzeit in NRW ja nicht mehr genehmigt wird, würde mir nur der Weg über gesundheitliche Gründe bleiben. (Was ja bei mir auch der Fall/Grund ist)
    Da ich in Behandlung bin und auch schon verschiedene Ärzte wegen meiner Symptome aufgesucht habe, denke ich, dass ich überzeugende Gutachten bekommen würde.

    Irgendwie war ich der Meinung, etwas von „Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen“ gelesen zu haben, aber auf der Seite des VBE fand ich dann folgendes.

    „Eine „Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen“ sehen die Gesetze nicht vor. Es gibt jedoch die Möglichkeit der „begrenzten Dienstfähigkeit“ (auch Teildienstfähigkeit genannt), hier ist die rechtliche Grundlage der § 27 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG). Hier erfolgt eine von der Bezirksregierung festgesetzte Teilzeit / begrenzte Dienstfähigkeit nach einer erfolgten amtsärztlichen Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Auch hier beraten Sie Ihre Personalräte.“

    Gibt es hier Erfahrungen aus NRW dazu? Wird in begründeten Fällen Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen gewährt oder wird dann in der Regel direkt ein Verfahren zur Feststellung der Teildienstfähigkeit eingeleitet?

    Hat jemand einen Tipp oder eine „Anleitung“ wie ich am besten vorgehe?
    Worauf muss ich achten? Welche möglichen Probleme können auftreten?

    Mir ist bewusst, dass es im Extremfall passieren kann, dass man komplett Dienstunfähig geschrieben wird, da ich aber aktuell noch „funktioniere“, also all meinen Aufgaben nachkomme und auch überschaubare Fehlzeiten habe, gehe ich nicht davon aus, dass das bei mir nicht passieren wird.
    Mir ist auch bewusst, dass es stark vom Sachbearbeiter oder dem Amtsarzt abhängt, aber trotzdem wäre ich dankbar für Erfahrungen und Tipps.

    Ich gehe für mich nicht davon aus, dass ich irgendwann wieder deutlich "belastbarer" sein werde, sondern dass die reduzierte Stundenzahl ein Dauerzustand wäre.
    Ich bin mir aber auch sicher, dass weniger Stunden mir sehr helfen würden, denn ich merke ganz klar den Unterricht zwischen einem Unterrichtstag von 8-15 Uhr und zB einem Tag von 8-12 Uhr und wenn ich insgesamt weniger Stunden hätte, wären ja mehr kurze Tage möglich als mit voller Stundenzahl.
    Mir ist natürlich auch bewusst, dass ich weniger Geld bekommen würde, aber das habe ich mir schon ausgerechnet und ich würde damit klarkommen.

    Danke für eure Hilfe und Anregungen.

  • Für die Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen brauchst du nicht viele Gutachten, es reichen ein paar Zeilen mit Einschätzung des Arztes (er soll ja nicht deine Lebensgeschichte aufschreiben)-
    Dein Personalrat kann dir Informationen geben, ob es in deiner BR und Lehramt jemals abgelehnt wurde. Ich habe damals formlos beantragt und "musste" nur ein Attest später nachreichen (hatte ich beim Antrag nicht gemacht). Also einfach ein kurzes Attest einreichen und sehen, ob mehr verlangt wird.
    Ich kenne bisher keinen, wo ein Antrag auf TZ aus gesundheitlichen Gründen zu einer Prüfung der Teildienstfähigkeit geführt hat.

  • chilipaprika

    An einer Stelle muss ich Dich korrigieren. Im Bereich Realschule (zumindest in meinem Regierungsbezirk) ist es mittlerweile usus, dass Anträge wegen Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen unmittelbar zu einer Überprüfung der Dienstfähigkeit führen. Hierzu gibt es eine offizielle und eine inoffizielle Begründung. Die offizielle Begründung ist die Fürsorgepflicht. Gibt ein Beamter an, dass er aus gesundheitlichen Gründen Teilzeit benötigt, so liegt, wenn diese Behauptung richtig ist, eigentlich eine Teildienstfähigkeit per definitionem vor. Diese dann auch durch den Amtsarzt bestätigen zu lassen schützt den Beamten vor Überbeanspruchung. In diesem Fall verbietet es sich nämlich automatisch die Kollegin / den Kollegen zur Mehrarbeit zu verpflichten. Das sollte man im Hinterkopf haben. Und rein inoffiziell geht es der Dienststelle mit der Feststellung der Teildienstfähigkeit auch besser. Es erspart sinnfreie Diskussionen mit dem Ministerium, war denn so viel voraussetzungslose Teilzeit genehmigt wurde (denn dazu zählt ein solcher Antrag).

    Wir haben übrigens eine Gruppe vergessen, die jederzeit einen Antrag auf Teilzeit nach dem SGB IX stellen kann. Das ist die Gruppe der Schwerbehinderten sowie der Gleichgestellten. Das geht dann auch ohne Attest und und ohne Amtsarzt durch.

    Eine weitere Gruppe, die nochmal besonders behandelt wird sind die tarifbeschäftigten Kollegen. Die können auch einen Antrag auf TZ aus gesundheitlichen Gründen stellen, da es beim Tarifbeschäftigten das Modell der Teildienstfähigkeit nicht gibt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ich hatte den PR als "Sicherheits-Backup" eingebaut aber tatsächlich nur auf den TZ-Antrag. Ich würde immer den PR kontaktieren, weil sie eben Einblick haben.
    Bei "uns" steht es auch im Bericht des PRs, wie viele Anträge es im letzten Jahr gab, wie viele DU es gab (wobei ich nicht weiß, ob es 100% DU oder auch die Teil-Dienstfähigkeit ist. Der PR warnt aber auch tatsächlich vorm Risiko der Zu-Ruhe-Setzung, ich weiß nicht, ob es auf viele Erfahrungen basiert, ich wurde aber eindringlich gewarnt (von zwei Personen und es steht das zweite Jahr in Folge im Jahresbericht).

  • Ja chilipaprika die Gefahr existiert. Ich habe dass in meinem über 12 Berufsjahren Berufserfahrung auch schon mal erlebt. Kann man aber an einer Hand abzählen. Und ehrlich gesagt, waren das alles samt Fälle, wo jeder mit klarem Verstand demjenigen geraten hätte die Chance wahr zu nehmen. Wenn dann jemand vor dem Amtsarzt steht, der keinen Satz mehr geradeaus formulieren kann, dann wird der Amtsarzt sich natürlich überlegen denjenigen zur Ruhe zu setzen. Wenn aber eine klare fachärztliche positive Prognose besteht, dann ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass der Amtsarzt denjenigen zur Ruhe setzt. Falls doch, so gibt es durchaus Möglichkeiten sich hiergegen zur Wehr zu setzen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich wollte es nur erwähnen.
    Ich glaube, wenn man einen Antrag auf 80% stellt, ist es deutlich weniger relevant, als wenn man einen Antrag auf 50% stellt.
    ICH habe den Antrag auf 50% gestellt (nicht TZ-Antrag, sondern Antrag auf Überprüfung der eingeschränkten Dienstfähigkeit nach langer Krankheit und Wiedereingliederung) und ehrlich: das Risiko war mir egal.
    Die Amtsärztin hat mich sogar gefragt, was mir lieber wäre und mir voll zugestimmt, dass 50% sich positiv auf die Genesung auswirkt, eine volle DU würde sie nur auf meinen Wunsch empfehlen.
    Jeder Fall ist anders.

    LaraM: Dein Beitrag liest sich wie ein Musterbeitrag noch (kurz?) vorm Zusammenbruch. Lass dich vom PR, Schwerbehindertenvertretung und deinen Ärzten beraten. Erkläre deinen Ärzten deutlich, was Schulbelastungen sind, was die Bedingungen sind (à la unregelmäßige Belastungen, keine "8-12-Job" (ich weiß nicht, ob dein Wunsch nach dem Einsatz mit TZ berechtigt ist, wäre bei uns ohne weitere Begründung nicht so) und erkläre denen auch, was der Unterschied zwischen Teildienstfähigkeit und Erwerbsminderungsrente. Das sind zwei komplett unterschiedliche Konstrukte und wenn der Arzt das nicht checkt, redet man eine Weile aneinander vorbei.

  • Lara M.

    hast Du die Möglichkeit, die mal sechs bis acht Wochen ganz raus zu nehmen (ich frage wegen Kinderbetreuung, Pflegeverpflichtung oder so)? In dem Fall würde ich Dir einen psychsomatischen Klinikaufenthalt empfehlen um Dich selber erstmal zu resetten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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