Da ich zum letzten Mal als Patient vor über 52 Jahren im Krankenhaus war, ein großer Viertklässler hat mich kleine Erstklässlerin umgerannt, habe ich keine Ahnung gehabt und bin froh über diesen Thread. Ich frage mich nur, wie es ist, wenn ich überraschend nach einem schweren Unfall eingeliefert werde...
Krankenhausaufenthalte genau wie in der GKV vorher von der Beihilfe genehmigen lassen?
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Ich frage mich nur, wie es ist, wenn ich überraschend nach einem schweren Unfall eingeliefert werde...
Dann ist es ja kein geplanter Krankenhausaufenthalt.
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genau.
Es gibt im Krankenhaus allerlei Behandlungstypen.
Kein Mensch muss vor einem lebensrettenden Eingriff um Erlaubnis bitten, auch nicht mit gebrochenem Arm, aber es gibt Behandlungen, die je nach Auslegung (und da sind Versicherungen - was die Beihilfe auch ist - am Abwägen, ob es sein muss), zum Beispiel plastische Chirurgie oder experimentelle Behandlungen. Der komplette psychische / psychiatrische / psychosomatische Bereich gehört - jenseits der akuten Einlieferung - auch dazu. -
Bisher war ich nur im Krankenhaus, wenn ich dringend musste und Operationen wirklich notwendig waren. Dass die Beilhilfe keine Schönheits-OPs übernehmen wird, sehe ich ja noch ein. Aber warum muss ich eine komplizierte Armbruch-OP vorher abklären/genehmigen lassen? Mein Sachbearbeiter kann sicher nicht einschätzen, ob ich das brauche oder nicht. Ich gehe mal davon aus, dass die fachliche Kompetenz hier bei den Ärzten liegt. Wie die Rechnung am Ende genau aussehen wird, kann man vermutlich auch noch nicht vorhersagen. Also, ich habe nie vorher etwas genehmigen lassen. Was man machen kann ist, dass man dem Krankenhaus erlaubt, gleich mit der PKV und/oder der Beihilfe abzurechnen. Dann hat man die hohen Rechnungen vorab nicht zu bezahlen. Da geht aber das KH auf einen zu, also hier zumindest.
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Aber warum muss ich eine komplizierte Armbruch-OP vorher abklären/genehmigen lassen?
Das musst du bitte jemanden anders fragen, aber auch eine Blinddarm-OP musst du z.B. bei der GKV vorher abstempeln lassen, wenn es keine Not-OP ist und da die Beihilfe ja oft sagt, dass sie genau wie die GKV handelt, kam bei mir eben die Idee auf.
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Also bei meiner Blinddarm OP habe ich rein gar nichts beantragt. Sie fand aber auch am gleichen Tag noch statt, wenn auch nicht als Not OP.
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Also bei meiner Blinddarm OP habe ich rein gar nichts beantragt. Sie fand aber auch am gleichen Tag noch statt, wenn auch nicht als Not OP.
Du bist aber auch nicht in der GKV, oder?
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Das musst du bitte jemanden anders fragen, aber auch eine Blinddarm-OP musst du z.B. bei der GKV vorher abstempeln lassen, wenn es keine Not-OP ist und da die Beihilfe ja oft sagt, dass sie genau wie die GKV handelt, kam bei mir eben die Idee auf.
Ich habe das noch nie machen müssen und ich habe schon einige Krankenhausaufenthalte hinter mir. Vielleicht ist es in anderen Bundesländern anders.
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Du bist aber auch nicht in der GKV, oder?
Nö, aber deine Frage war doch, ob man das bei der Beihilfe beantragen muss. Und meine Antwort dazu ist eben nein.
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Susannea: Google doch einfach mal nach den Beihilfebestimmungen in deinem Bundesland. Die veröffentlichen Dokumente, wo genau drinsteht, was man vorher beantragen muss (z.B. Implantate) und wie das geht.
Kann mir nicht vorstellen, dass eine unumgängliche OP abgelehnt werden kann bzw. nicht bezahlt, weil man vorher keinen Antrag gestellt hat. Wenn du jetzt - so wie z.B. mein Mann nach seinem Achillessehenriss - direkt am selben Tag ins KH gegangen wärst und direkt dagegblieben wärst zur OP am nächsten Tag hättest du da ja auch gar keine Chance mehr zu gehabt.
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Nö, aber deine Frage war doch, ob man das bei der Beihilfe beantragen muss. Und meine Antwort dazu ist eben nein.
Meine Frage war, ob das in Berlin beantragt werden muss und deine Antwort war, in NRW hast du es nicht gemacht.
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Ich wäre aber vorsichtig bei solchen Dingen wie Chefarztbehandlung, Zimmergröße, Rehamaßnahmen. Da würde ich mich informieren, was von der Beihilfe übernommen wird, bevor die Chefarztbehandlung und das Einzelzimmer zu Buche schlagen. Kann ja sein, dass du das bei deiner Privaten mitversichert hast, das heißt aber nicht unbedingt, dass die Beihilfe das auch zahlt. In BW muss man z. B. Chefarztbehandlung (ich weiß nicht mehr genau, was sonst noch im KH) bei der Beihilfe zusätzlich mitversichern und einen monatlichen Betrag zahlen. Da ich das nicht gemacht habe und nicht mehr ändern kann, lehne ich im KH vieles ab, da ich sonst nicht alles erstattet bekomme. Das ist aber nicht in allen Bundesländern so. Aus Bayern kannte ich das nicht, da muss man keinen monatlichen Betrag an die Beihilfe zahlen.
Rehamaßnahmen muss man auch normalerweise vorher von beiden Stellen genehmigen lassen.
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Genau, sowas gibt es in Berlin nicht, dass du das mitversicherst, aber ja, ich habe da mehrmals darauf hingewiesen, dass ich das weder haben will noch versichert habe, ob das bei allen angekommen ist, ist natürlich fraglich.
Die OP macht auf jeden Fall der Chefarzt, weil diese OP nur der Chefarzt macht, da habe ich gar keine Wahlmöglichkeit. -
Man muss auch nicht in der GKV alles Mögliche vorher genehmigen lassen. Ich musste keine einzige meiner nicht wenigen psychosomatischen Krankenhausbehandlungen vorher bei der KK genehmigen lassen.
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Bisher war ich nur im Krankenhaus, wenn ich dringend musste und Operationen wirklich notwendig waren. Dass die Beilhilfe keine Schönheits-OPs übernehmen wird, sehe ich ja noch ein. Aber warum muss ich eine komplizierte Armbruch-OP vorher abklären/genehmigen lassen? Mein Sachbearbeiter kann sicher nicht einschätzen, ob ich das brauche oder nicht. Ich gehe mal davon aus, dass die fachliche Kompetenz hier bei den Ärzten liegt. Wie die Rechnung am Ende genau aussehen wird, kann man vermutlich auch noch nicht vorhersagen. Also, ich habe nie vorher etwas genehmigen lassen. Was man machen kann ist, dass man dem Krankenhaus erlaubt, gleich mit der PKV und/oder der Beihilfe abzurechnen. Dann hat man die hohen Rechnungen vorab nicht zu bezahlen. Da geht aber das KH auf einen zu, also hier zumindest.
Wenn du dir den Arm brichst, wirst du "Not" operiert.
Wenn du aber irgendwann später eine neue OP brauchst, dann muss es ja auch begründet werden.
Auch eine Hüft-OP wird nicht "einfach so" genehmigt.
Ich habe übrigens "plastische Chirurgie" geschrieben, nicht Schönheit. Eine Brust-OP kann aus medizinischen Gründen auch übernommen oder anteilig bezuschusst werden (starke Rückenschmerzen oder Rekonstruktion nach Krebs...). Das muss eben gut dokumentiert und begründet werden.
Und NATÜRLICH liegt die fachliche Kompetenz bei den Ärzten, aber sie müssen es im Vorfeld darlegen, warum es gemacht werden muss.
Ich habe das Gefühl, einige haben das Glück so gesund zu sein (bzw. die passenden Krankheiten und Probleme zu haben), dass sie glauben, alle Leistungen seien selbstverständlich.
Aber wir hatten doch auch oft im Forum das Thema von Physio zum Beispiel. Logopädie, Ergotherapie, usw.. das kriegt man ja nicht unbegrenzt und weil es Spass macht. Sondern mit (medizinischer) Begründung. In den Versicherungen und bei der Beihilfe sitzen Gutachter*innen, die die Angaben von Ärzten begutachten und entsprechend entscheiden.
Und in Deutschland geht es im Gesundheitssystem zur Zeit noch sehr gut. -
Man muss auch nicht in der GKV alles Mögliche vorher genehmigen lassen. Ich musste keine einzige meiner nicht wenigen psychosomatischen Krankenhausbehandlungen vorher bei der KK genehmigen lassen.
Dafür muss das von der PKV genehmigt werden.
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In NRW zahlt die Beihilfe ein Zweibettzimmer. Genau so bin ich dann auch bei der Krankenkasse versichert.
Bei meinen letzten beiden KH Aufenthalten habe ich dann freiwillig den Aufpreis für ein Einzelzimmer bezahlt. Man zahlt dann nur, was oben drauf kommt, das KH rechnet mit der Beihilfe den ganz normalen Zweibettzimmersatz ab.
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Beitrag von Kris24 (
1. November 2026 16:55 )Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (1. November 2026 16:56 ). -
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