Täuschungsversuch Klausur LLM, Standardvorgehen oder -schreiben

  • Hallo,

    da inzwischen bei uns regelmäßig Klausuren sehr offensichtlich mit Hilfe von LLMs geschrieben werden (und das eher immer schwieriger zu unterbinden sein wird) wollte ich mal fragen, ob jemand den Ablauf

    Korrektur - Feststellung der vermutlichen Täuschung - Ansprache des Schülers mit Verweis auf Anscheinsbeweis - weiteres Vorgehen

    schon in irgendeiner Form schulweit formalisiert hat, z.B. Sprachregelungen, Formulierungen, Art der Dokumentation, zu beteiligende Personen etc.

    Dass alle Kollegen jedesmal zur Abteilungsleitung/ Schulleitung gehen und die Schüler individuell zum Gespräch bitten scheint mir mittelfristig sehr ineffizient.

    Für Anregungen, wie man den Schülern schon vorher klarmacht, dass es so laufen wird, bin ich auch offen (also dergestalt, dass sie es auch verstehen, nicht alle lernen aus gescheiterten Versuchen :().

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • "Offensichtlich" ist es dann, wenn man den betroffenen Schüler live bei der Handynutzung in der Klausur erwischt, dann ist auch das weitere Vorgehen klar.

    Wenn man ihn nicht direkt erwischt, wird man sich wohl die Mühe machen müssen, zumindest einen Anscheinsbeweis herzustellen, und da führt kein Weg um die Auseinandersetzung mit dem individuellem Fall herum. Im Normalfall wird man als erstes den Schüler zum Gespräch bitten und ihn auffordern, einen bestimmten Teil aus seiner Klausur einfach noch mal aufzuschreiben, oder von ihm verwendete Fachbegriffe zu erklären. Wenn die Diskrepanz zu dem, was in der Klausur steht, groß genug ist, aber natürlich gibt es Grenzfälle und im eine Abwägung und Begründung für jeden einzelnen Fall ist notwendig und ich würde auch immer den Schulleiter informieren und sicherstellen, dass der mein Vorgehen mitträgt.

  • Für Anregungen, wie man den Schülern schon vorher klarmacht, dass es so laufen wird, bin ich auch offen (also dergestalt, dass sie es auch verstehen, nicht alle lernen aus gescheiterten Versuchen :().

    PS: Nach meiner Erfahrung lernen SuS durchaus aus gescheiterten Versuchen. Dass die Problematik aktuell nicht weniger sondern mehr wird, ist ein starkes Indiz dafür, dass die weit überwiegende Zahl der Täuschungsversuche mit KI eben nicht scheitert, sondern gelingt.

  • nd ich würde auch immer den Schulleiter informieren und sicherstellen,

    Warum? Ist in NRW in der Sekundarstufe I nicht notwendig, sondern liegt in der Hand des jeweiligen Fachlehrers.


    § 6 APO S I

    Zitat

    (7) Bei einem Täuschungsversuch

    1. kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen,

    2. können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden oder

    3. kann, sofern der Täuschungsversuch umfangreich war, die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.

    Ich meine, die Regelung ist in der APO-GOSt entsprechend

  • Trotzdem informiere ich die SL, es tut mir gut, wenn ich weiß, dass sie hinter mir steht und es ist besser, sie erfährt es von mir als von aufgebrachten Eltern, die alles glauben, was ihr Töchterlein erzählt. (Ich hatte schon Eltern, die ein Foto als Beweis forderten.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Warum? Ist in NRW in der Sekundarstufe I nicht notwendig, sondern liegt in der Hand des jeweiligen Fachlehrers.


    § 6 APO S I

    Ich meine, die Regelung ist in der APO-GOSt entsprechend

    APO-BK übrigens auch. § 8 Abs. 5 i. V. m. § 20 APO-BK.

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