Beiträge von chemikus08

    Yummi

    Zunächst einmal freut es mich für Dich, dass Du offensichtlich noch in einem funktionierenden System arbeitest. Du kannst mir jedoch glauben, dass es Schulen gibt, da würde Dir der Mund offen stehen bleiben. Ich habe in meiner Arbeit als Gewerkschafter und Personalratsmitglied Schulen kennengelernt, da stehen regelmäßig die Referendare heulend im Lehrerzimmer. Du möchtet mir jetzt wirklich nicht erzählen, dass dies die Kollegen selber Schuld sind. Denn seltsamerweise klappt nach einem Wechsel zu einer anderen Schule dann alles wunderbar. Umgekehrt kenne ich erfahrene Kollegen, deren Unterrichts- und Beziehungsarbeit ich selber als hervorragend kennen gelernt habe, die an solchen Schulen in die Dienstunfähigkeit gemobbt wurden. Aussagen wie Deine sind ein Schlag ins Gesicht dieser Kollegen. Ich hoffe für Dich, dass Du nie in eine solche Situation kommst, obgleich es eine heilsame Erfahrung für Dich sein könnte.

    plattyplus

    Du darfst bitte noch chr vergessen, dass wir uns zur Zeit im Warnstreik Modus befinden. Warnstreiks müssen verhältnismäßig sein. Erst wenn die Tarifverhandlungen endgültig gescheitert sind darf richtig gestreikt werden und das auch erst ach der Urabstimmung.

    Wenn ich krank bin, bin ich krank und lasse mich therapieren. Die Rechnungen lasse ich mir natürlich von den zuständigen Stellen erstatten. Nach dieser Maxime solltet Ihr Euch richten. Ansonsten folgt das ganze strikt dem Beamtenrecht. Wenn Du innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten zusammengerechnet drei Monate krank warst, hat der Dienstherr das Recht Dich zum Amtsarzt zu schicken um Dich auf Dienstfähigkeit untersuchen zu lassen. Ansonsten wird man sich hüten, wegen inoffizieller Mitteilungen der Beihilfestelle irgendetwas zu innitiieren. Warum sollte ein Beamter des Landes auch so etwas tun? Wenn Du dem Staat teuer zu stehen kommst, zahlt das doch nicht der Sachbearbeiter, der Dich nicht zum Amtsarzt schickt. Wenn so ein Schmu aber auffliegt, ist der seinen Job los.

    Also macht Euch da keine unnützen Sorgen.

    Ein Entfristen (freiwillig) von Flexmittel Kräften gibt es nur da, wo ein deutlicher Mangel besteht und von permanent leerlaufenden Stellen im Gymnasialbereich habe ich noch nichts gehört.

    Also gilt für die Stellenbesetzung das Prinzip der Bestenauslese 🤷

    https://www.schulministerium.n…ept-unterrichtsversorgung


    Die Sache mit der Entfristung steht ziemlich weit unten (letzter Punkt bei den dienstrechtlichen Maßnahmen)


    Allerdings sollte man auf einen Punkt hinweisen. Direkt mit dem Bachelor eine feste Stelle klingt verlockend. Allerdings ist diese Laufbahn tot. Ihr werdet damit nicht verbeamtet und Beförderungsstellen etc. bleiben Euch verwehrt. Wer hingegen sich doch noch aufrappen kann den Master zu machen, dem eröffnet sich der Weg der OBAS, die dem zweiten Staatsexamen entspricht. Guckt mal in die Tabellen:

    Eg 11 vs. A13 (Im Endausbau 2026) da gibt es leichte Unterschiede, mit denen man u.U. sogar ein Haus bauen kann.

    Also bislang bezieht sich dies auf die genannten Schulformen. Das sind eben auch die mit dem dringendsten Bedarf. An Gymnasien oder Berufskollegs oder auch Gesamtschulen ist der Mangel noch nicht so groß, das man dies in Betracht zieht. Im Gegenteil eher zieht man z.B. bei der Einstellung von Gymnasiallehrern in Betracht, dass diese sich bei Einstellung jedoch verpflichten müssen, eine gewisse Zeit an eine Haupt oder Realschule abgeordnet zu werden.

    Mein Arbeitgeber hat ja schon groß getönt, dass man für so hohe Forderungen kein Geld hat. Die Argumentation merke ich für meinen nächsten Einkauf beim Aldi, mal schauen, ob die mit sich verhandeln lassen.

    plattyplus

    Der Begriff Wirtschaftsflüchtling hat für mich einen sehr negativen Beigeschmack. Ich gebe Dir Recht, wenn Du sagst, dass unter den Flüchtlingen durchaus viele sind, die nicht die Kriterien für politisches Asyl erfüllen. Dennoch wäre ich in ihrer Lage auch geflüchtet. Wenn es keine Perspektive mehr in dem Land gibt aus dem man kommt, dann habe ich absolutes Verständnis dafür, wenn jemand jedes aber auch jedes Register zieht um sich dem zu entziehen.

    Genug Betroffene finden sich sicherlich und, wie die RP so schön schreibt, verfahrensökonomisch wäre das der beste Weg.

    Leider geht es diesem Arbeitgeber, aber nicht um Fairness und er sitzt was die Entscheidung anbelangt, diesen Weg zuzulassen am längeren Hebel.

    Daher gilt jetzt umgekehrt, wer nicht hören will, muss fühlen. Leute Ihr seid Beamte. Ihr bekommt im Schnitt 10.000 Euro p a. mehr als ein Tarifbeschäftigter. Selbst wer also nicht in einer Gewerkschaft ist und Rechtsschutz einfordern kann, was hindert Euch den Arbeitgeber zu verklagen? Verwaltungsverfahren sind , zumindest im ersten Zug relativ preiswert. Dann überzieht man eben die Gerichte mit 30000 Einzelklagen. Der Justizminister wird sich beim Herrn Optendrenk bedanken. Jetzt kommt es drauf an, hat die Mehrheit der Beamt:innen einen Hintern in der Hose oder nicht.

    Wer bekommt Krankengeldzuschuss und wie lange?


    Voraussetzung für einen Krankengeldzuschuss ist eine Mindestbeschäftigungsdauer von einem Jahr. In diesem 'Fall gibt es Krankengeldzuschzuss bis zur dreizehnten Woche.

    Wer länger als drei Jahre beschäftigt ist, erhält einen Krankengeldzuschuss bis zur 39. Woche.


    Finanztipp:

    Viele schließen eine Zahnzusatzversicherung ab, manche auch für first class stationäre Behandlung. Ob man das will oder nicht will ist Geschmackssache. Was ich allerdings empfehlen würde ist eine Krankentagegeldversicherung Die Kann die teilweise erheblichen finanziellen Verluste ausgleichen. Was der Berater häufig verschweigt ist, dass es auch Tarife gibt, die nicht nach sechs Wochen zahlen, sondern erst nach längerer Zeit z.B. ab dem 183. Tag. Diese gibt es für kleines Geld. Für den Zeitraum bis zum Eintritt des Versicherungsfalls bleibt das Risiko auf Grund des Zuschusses überschaubar.

    Engeltfortzahlung und Krankengeld Teil 1


    Die Kuh geht aufs Eis bis das sie bricht, so oder zumindest so ähnlich verhält es sich, wenn tarifbeschäftigte Kolleg:innen länger erkrankt sind. Im schlimmsten Fall landet man als tarifbeschäftigter Lehrer (m,w,d) beim Bürgergeld. Daher möchte ich mit diesem Beitrag ein etwas Licht ins Dunkel bringen.


    Entgeltfortzahlung

    Erkrankt ein Tarifbeschäftigter, so setzt die Lohnfortzahlung ein. Entsprechend gesetztlicher und Tarifvertraglicher Regelungen besteht diese für exakt sechs Wochen, also genau 42 Tagen. Die Wochenenden werden dabei mitgerechnet. Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung. Damit der Geldfluss nicht abrupt abbricht, sollte man sich bereits eine Woche vorher (spätestens) mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Diese benötigt nämlich vom Arbeitgeber eine Entgeltbescheinigung. Erst nach Erhalt derselbigen kann die Krankenkasse das Krankengeld berechnen und den Krankengeldbescheid rausschicken.


    Soweit so gut. Was aber ist, ein solcher Verlauf findet sich häufig in der ersten Phase psychischer Erkrankungen, wenn man sechs Wochen krank geschrieben war und nach sagen wir mal zwei Monaten erkranke ich erneut an dieser Erkrankung bzw. an einer Erkrankung, die mit meiner ursprünglichen Erkrankung zusammenhängt? Jetzt kommt für viele die große Überraschung. Man ist dann bereits vom ersten Krankheitstag an im Krankengeld und bereits vom ersten Tag an endet die Lohfortzahlung. Da diese aber noch im Lauf ist, kommt es u.U. zu einer Überzahlung die der Arbeitgeber dann zurückfordert. Alle Krankheitstage des gleichen Typs werden zusammengerechnet, es sei denn eine der nachfolgend genannten Fristen sind abgelaufen. Das erste ist die sechs Monatsfrist. Findet über sechs Monate keine erneute Krankschreibung mit der ursprünglichen Erkrankung statt ist die Zusammenrechnung beendet. (Nur die für die Lohnfortzahlung nicht die fürs Krankengeld!!) Wer jetzt erneut an dieser Erkrankung erkrankt, ist wieder in der Lohnfortzahlung. Das zweite ist die Jahresfrist. Auch wenn man immer wieder wegen "Rücken" krank geschrieben wurde und man nie auf die sechs Monate kommt, weil der Rücken daziwschen funkt, gibt es eine zweite Frist. Es handelt sich um die Jahresfrist. Sind seit der ersten Krankschreibung insgesamt 52 Wochen verstrichen, so setzt bei einer erneuten Krankschreibung wieder eine neue Jahresfrist ein (Gilt aber nur, wenn man zwischendurch arbeiten war. Bei Folgebescheinigungen bleibe ich erstmal im Krankengeld bis zur Gesundung.


    Bei 5379 Brutto und 3200 Netto (Eg 11 Stufe 6, ledig) beläuft sich der Auszahlungsbetrag des Krankengeldes auf 88,60 Euro täglich. Das wären in einem Monat 2658 Euro, also in unserem Beispiel rund 550 Euro pro Monat weniger.


    Zum Glück haben wir im Tarifvertrag eine Zuschuschuss-Regelung, die zwar nicht ganz so günstig ist, wie seiner Zeit der Zuschuss beim BAT. Jedoch wird ungefähr der hälftige Beetrag nochmal als Zuschusss vom Arbeitgeber gewährt. (Allerdings ist die Laufzeit begrenzt, je nach Zugehörigkeitsdauer). Allerdings muss der Zuschuss beantragt werden, hierzu ist der Krankengeldbescheid der lohnabrechnenden Stelle zuzusenden.


    Ein Hinweis noch: Das Krankengeld ist prinzipiell zwar steuerfrei, jedoch wird es herangezogen zur Berechnung des Grenzsteuersatzes. Das bedeutet, dass man u.U. bei der Steuererklärung auch noch mal kräftig nachzahlen darf.


    In einer weiteren Fortsetzung zu diesem Artikel, schreibe ich dann auch noch etwas zur Begrenzung des Krankengeldes und welche Fristen hier massgeblich sind.

    So wie ich das verstanden habe, hat sie ihre Schwester im Krankheitsfall vertreten. Ich gehe Mal davon aus, dass der SL der Bezirksregierung für den Zeitraum eine Vertretungsstelle aus dem Kreuz geleiert hat. Es ist durchaus üblich, dass Studierende als Vertretungskraft beschäftigt werden. In dieser Eigenschaft machen sie alles was Aufgabe der ausgefallenen Lehrkraft gewesen wäre. Auch Klassenarbeiten und Notenvergabe. So zumindest in NRW.

    Ich kann meine Vorredner nur bestätigen. Gib alles an und dann warte mal ab. Falls es Dir zu niedrig erscheint nimm noch mal Kontakt mit Deinem Personalratsmitglied auf (das geht dann auch ohne Gewerkschaft) , ob Die noch was tun können. Manchmal ist es noch zu verhandeln, in anderen Fällen ist man da sehr zurückhaltend. Hängt u.a. auch davon ab, ob Deine Stelle vorher leer gelaufen war und in den Ausschreibungsbedingungen drin stand, dass auch förderliche Zeiten anerkannt werden. Aus familienpolitischen Gründen kann man auch weiterhin reduzieren.

    Auch das Völkerrecht ist bei genauer Betrachtung ethisch nicht in allen Punkten einwandfrei. In diesem Zusammenhang finde ich beispielsweise unerträglich, dass ukrainische Männer m.W. nach nicht die Chance haben auf Kriegsdienstverweigerung umgekehrt aber wohl auch nicht die Chance auf Asyl in Deutschland haben.

    Die Genfer Abkommen wurden eigentlich nur deswegen von den Vertragsstaaten ratifiziert, weil sie kriegerische Auseinandersetzungen unter Wahrung einer Resthummanität ermöglichen. So pervers dies jetzt auch klingen mag.

Werbung